Anrufe ausserhalb der Dienstzeit

Hallo,

meine Bekannte hat eine Auseinandersetzung mit der Rechtsbehelfstelle und damit zwei Probleme. Einmal benutzt der Sachbearbeiter Informationen einer E-Mail meiner Bekannten um den Antrag abzulehnen, wenn nicht weitere Beläge nachgereicht werden - is jetzt aber ne andere Geschichte- und teilt es ihr häppchenweise per Telefon mit. Diese Telefongespäche finden meist nach Dienstschluß statt.

Nun zu meinen Fragen.

Können Informationen einer Mail (nicht unterschrieben) benutzt werden und ist es üblich das Sachbearbeiter auserhalb der Geschäftszeiten Ihre Kunden anrufen.

Zum Schluß bedanke ich mich schonmal für das Lesen der Frage und hoffe auf aufschlußreiche Antworten.

Gruß, Wolfgang

Hi,

woher weisst du, daß diese Gespräche nach Dienstschluss stattfinden?

Dienstzeiten sind nicht identisch mit den Öffnungszeiten des Amtes.
Ich arbeite z. B. von 6.30 bis 16.30 Uhr, Rahmenzeit bei uns ist 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Öffnungzeiten sind jedoch nur 8-12 Uhr und einmal wöchentlich 14-16 Uhr.

grüße
miamei

Hallo,

aus welchem Grund, sollten die Daten aus der Mail nicht relevant sein oder warum sollen diese nach deiner Ansicht nicht verwertbar sein?

Und wenn der Sachbaearbeiter am Sonntag anruft, so bleibt die Frage doch trotzdem dieselbe, oder? Von daher verstehe ich das Problem nicht.

Gruß
Lawrence

Hallo,

Dienstzeiten sind nicht identisch mit den Öffnungszeiten des
Amtes.
Ich arbeite z. B. von 6.30 bis 16.30 Uhr, Rahmenzeit bei uns
ist 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Öffnungzeiten sind jedoch nur 8-12 Uhr und einmal wöchentlich
14-16 Uhr.

Und selbst wenn es ausserhalb der Dienstzeiten ist, ich scheue mich ebenfalls nicht jemanden zu „unchristlicher Zeit“ anzurufen, wenn ich diese Person anders nicht erreichen kann.

Gruß
Jörg Zabel