Anrufe eines Wählautomaten?

Hallo,

werde seit März mittlerweile fast täglich mobil von „unbekannt“ angerufen. Seltsam ist, dass hier im Grunde exakt nach 20 Sekunden wieder aufgelegt wird.

Zunächst habe ich immer noch abgehoben, sobald dies aber geschah wurde am anderen Ende schon aufgelegt.

Mittlerweile nervt es ein bisschen, daher folgende Fragen:

  1. Handelt es sich dabei um einen Wählautomaten bzw. was ist denn der Sinn dieser Anrufe?

  2. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Gruß

Hi,

mit einer Fangschaltung kannst Du den Anrufer feststellen lassen.
http://www.bfdi.bund.de/nn_533554/DE/Themen/Kommunik…

nicki

Hi,

mit einer Fangschaltung kannst Du den Anrufer feststellen
lassen.
http://www.bfdi.bund.de/nn_533554/DE/Themen/Kommunik…

Wo siehst Du denn hier eine Bedrohung oder Beleidigung? Nur weil Dich jemand anruft und wieder auflegt wirst Du keine Fangschaltung bekommen. Zudem sind die Kosten für eine solche in der Regel sehr hoch.

mit einer Fangschaltung kannst Du den Anrufer feststellen
lassen.
http://www.bfdi.bund.de/nn_533554/DE/Themen/Kommunik…

Wo siehst Du denn hier eine Bedrohung oder Beleidigung?

Da steht vor allem erstmal „Bedrohung oder Belästigung“.
Eine Belästigung ist sehr wohl gegeben.

Nur
weil Dich jemand anruft und wieder auflegt wirst Du keine
Fangschaltung bekommen.

Oh doch. Und das sogar ohne im Antrag zu lügen.
Denn „Lügen“ würde man ja nicht?!

Zudem sind die Kosten für eine solche
in der Regel sehr hoch.

Jawoll, u.A. um Missbrauch zu vermeiden.
Jetzt versuch ich allerdings, mir vorzustellen, was missbräuchlich sein könnte. Immerhin werde ich ja angerufen, irgendwie finde ich es da nicht sehr abwegig, auch den TN identifizieren zu können.

Weiß jemand, was MCID momentan bei der DTAG kostet?

Weiß jemand, was MCID momentan bei der DTAG kostet?

Bei www.telefaq.de gefunden (allerdings recht alt und für das Festnetz):
Bei der T-Com ist dieses Leistungsmerkmal ohne einmalige Einrichtungskosten zusätzlich buchbar bei allen T-Net und T-ISDN Anschlüssen. Es gelten gestaffelte Preise je nach Anzahl der geschalteten Tage, berechnet werden

zunächst am 1. Tag 10,58 Euro, dann
für den 2. bis 4. Tag 5,29 Euro täglich,
für den 5. bis 9. Tag 2,65 Euro täglich,
und ab dem 10. Tag 0,53 Euro täglich.
Somit entstehen nach einer Woche Kosten in Höhe von 34,40 Euro, nach zwei Wochen von 42,35 Euro und nach einem Monat von rund 51 Euro.

zunächst am 1. Tag 10,58 Euro, dann
für den 2. bis 4. Tag 5,29 Euro täglich,
für den 5. bis 9. Tag 2,65 Euro täglich,
und ab dem 10. Tag 0,53 Euro täglich.
Somit entstehen nach einer Woche Kosten in Höhe von 34,40
Euro, nach zwei Wochen von 42,35 Euro und nach einem Monat von
rund 51 Euro.

Ich habe gerade bei t-com nachgeschaut, die genannten Preise stimmen.

Hallo,

  1. Handelt es sich dabei um einen Wählautomaten bzw. was ist
    denn der Sinn dieser Anrufe?

Pass mal auf deine Rechnung auf, nicht, daß es versuchte R-Gespräche sind. Aber da sollte eine Ansage kommen.
Kann natürlich auch sein, daß irgendein Telefon spinnt (oder so konfiguriert ist, das es deine Nummer wählt, wenn man eine Taste drückt). Ich hatte mal längere Zeit mit einer älteren Dame zu tun, bei deren Telefon die „0“ nicht ging. Die kam dann immer bei mir raus, wenn sie ihre Tochter anrufen wollte

  1. Habe ich irgendwelche Möglichkeiten dagegen vorzugehen?

Für mich ist das Stalking (wenn auch ein recht harmloser Fall) und das ist neuerdings strafbar, wird aber nur auf Antrag verfolgt. Also auf zur Polizei und Anzeige erstatten.

Cu Rene

Hi,

das es 0-Problem ist die Schaltung zu bekommen hast Du ja inzwischen erfahren.
Die Kosten können übrigens den Belästiger aufgebürdet werden.

nicki

Hi,

das es 0-Problem ist die Schaltung zu bekommen hast Du ja
inzwischen erfahren.

Was? Ein Blatt mit Zeiten wann ich angerufen wurde ohne Rufnummern? (http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..) Dafür braucht man keine Fangschaltung sondern eine Uhr.

Die Kosten können übrigens den Belästiger aufgebürdet werden.

Wem genau, der genannten Telefonzelle? Ich sage es nochmal, wenn Du zur Polizei gehst und sagst dass Du Anzeige gegen unbekannt machen willst, weil Dich jemand angerufen und wieder aufgelegt hat, wirst Du weder die Adresse des Anrufers bekommen noch Deine Kosten zurückerstattet.

mit einer Fangschaltung kannst Du den Anrufer feststellen
lassen.
http://www.bfdi.bund.de/nn_533554/DE/Themen/Kommunik…

Wo siehst Du denn hier eine Bedrohung oder Beleidigung?

Da steht vor allem erstmal „Bedrohung oder Belästigung“.
Eine Belästigung ist sehr wohl gegeben.

Da steht auch: „Eine Belästigung liegt zum Beispiel vor, wenn der Angerufene telefonisch beleidigt wird.“ Wenn jemand nur wieder auflegt wird das nicht ausreichen.

Oh doch. Und das sogar ohne im Antrag zu lügen.
Denn „Lügen“ würde man ja nicht?!

Du meinst Lügen bei einer Anzeige bei der Polizei? Würde ich nicht empfehlen.

Jawoll, u.A. um Missbrauch zu vermeiden.
Jetzt versuch ich allerdings, mir vorzustellen, was
missbräuchlich sein könnte. Immerhin werde ich ja angerufen,
irgendwie finde ich es da nicht sehr abwegig, auch den TN
identifizieren zu können.

Ich habe nie gesagt dass ich die Rechtslage und Vorgehensweise diesbezüglich gut heiße. Wenn es nach mir geht, sollst Du einen Rechtsanspruch darauf haben sowas mit dem EVN zu bekommen.

Hi,

wo liegt Dein Problem?
Die Verbindungsdaten werden von den Netzbetreibern gespeichert und können zurückverfolgt werden.

nicki

Hallo zusammen,

erstmal allgemein vielen Dank für die Resonanz auf meine Fragen.

Mittlerweile legt der Anrufer früher auf, aber immer exakt zum gleichen Zeitpunkt.

Pass mal auf deine Rechnung auf, nicht, daß es versuchte
R-Gespräche sind. Aber da sollte eine Ansage kommen.
Kann natürlich auch sein, daß irgendein Telefon spinnt (oder
so konfiguriert ist, das es deine Nummer wählt, wenn man eine
Taste drückt). Ich hatte mal längere Zeit mit einer älteren
Dame zu tun, bei deren Telefon die „0“ nicht ging. Die kam
dann immer bei mir raus, wenn sie ihre Tochter anrufen wollte

–> Ich habe auch mal von der „R-Gespräch Falle“ gehört, allerdings wäre es angeblich sogar ohne die Ansage möglich sich ein solches Gespräch „einzufangen“. Bislang habe ich aber im Internet nichts weiter dazu gefunden. Eine Anfrage bei der Verbraucherzentrale führte nicht zu nennenswerten Ergebnisse…

Für mich ist das Stalking (wenn auch ein recht harmloser Fall)
und das ist neuerdings strafbar, wird aber nur auf Antrag
verfolgt. Also auf zur Polizei und Anzeige erstatten.

–> Es ist „gefühlt“ zumindest kurz davor ja, werde nochmal die Entwiclung abwarten.