Anrufe von der Agentur für Arbeit?

Hallo!

Ein Bekannter erzählte mir, dass er nen Anruf von der Agentur für Arbeit erhalten hat, wo nach seiner Sozialversicherungsnummer gefragt wurde. Der Anrufer gab sich zumindest als Mitarbeiter der Agentur für Arbeit aus. Er (mein Kumpel) fragte mich, ob er richtig gehandelt hat, weil er sie nicht hingegeben hat. Meiner Meinung nach ja. Denn ich hab mir gleich die Fragen gestellt: „Was will die Agentur für Arbeit mit der Sozialversicherungsnummer?“ (Hat sie doch sowieso, oder?) und „Wieso fragt sie per Telefon?“. Ist mir ziemlich supekt, das ganze.

Ist es einem von euch schon so gegangen? Kann ein Dritter, der eine (fremde) SV-Nr in Erfahrung gebracht hat, sie zu irgendwas missbrauchen?

fragt

Mutschy

Nachfragen!

Hallo Mutschy,

zu der Angelegenheit mit der Sozialversicherungsnummer kann ich Dir auch nichts sagen, wohl aber wie man sich absichern kann.
Ich bekam einmal einen Anruf von einem Polizeibeamten, der mich am Telefon zu etwas befragte. Später hatte ich eine Zeitlang gewaltige Zweifel, ob der Anruf überhaupt von der Polizei kam.
Der Beamte sagte mir, man solle in einem solchen Fall so vorgehen: Man fragt nach Namen und Durchwahl des Betreffenden. Dann erklärt man ihm, man würde später zurückrufen, oder man bittet um einen erneuten Anruf zu einem späteren Zeitpunkt. Als nächstes ruft man über die allgemeine Rufnummer an und läßt die Daten abgleichen. Fertig!

Viele Grüße,

Annette.

Hallo Mutschy,

Kann ein Dritter, der
eine (fremde) SV-Nr in Erfahrung gebracht hat, sie zu
irgendwas missbrauchen?

Er kann - für eine sehr kurze Dauer - die Anmeldung eines Illegalen bei der Krankenkasse damit faken. Das bringt ihm aber nichts, weil es eh bald auffliegt, und Dir schadet es nichts. Den Schaden hat der Illegale, weil er auf diese Weise Dokumente in die Hand bekommt, die so aussehen, als sei „alles in Ordnung“.

Schöne Grüße

MM

Hi!

Ich kann und will nicht beurteilen, ob die BA einfach mal „unbürokratisch“ handeln wollte oder aber, ob ein Missbrauch vorliegt!

Ich wurde während meiner Zeit der Arbeitssuche auch das ein oder andere Mal von der BA angerufen (Steuerkarte, Krankenkassenmitgliedschaft, Krankengeld) und sagte dann die Übermittlung per Post oder Fax zu!

Wenn sie sich darauf dann nicht einlassen, sollte fast klar sein, dass es sich nicht um die BA handelt…

LG
Guido

Hallo,
ja, die Arbeitsagentur braucht die Sozialversicherungsnummer, sie zahlt nämlich für den Hilfeempfänger Rentenversicherungsbeiträge. Deswegen wird schon im Antrag auf ALG/ALG II nach der Nummer gefragt. Evtl. wurde dort vergessen, die Nummer einzutragen.
Ich nehme an, dass da ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur unbürokratisch die Frage nach der Nummer beantwortet haben wollte. Das spricht auf ne gewisse Art für den Mitarbeiter, denn ich habe es auch schon erlebt, dass nach WOCHEN der Antrag unbearbeitet zurückgeschickt wurde, weil eben diese Nummer oder eine andere Angabe fehlte. Andererseits ist die Sache natürlich auch etwas heikel.
Ich würde ebenfalls vorschlagen, sich die Telefonnummer geben zu lassen, abzuklären, ob es eine Nummer der Arbeitsagentur ist und dann zurückrufen (hierzu ist aber oft viiiiiiel Geduld vonnöten).
Abgesehen davon kann ich mir nicht vorstellen, wozu die Sozialversicherungsnummer missbraucht werden sollte.
Viele Grüße
Jens

Hallo,
könnte evt. ein illegal Arbeitender was mit der SV-Nummer anfangen? damit er mit seinem gefälschten SV-Ausweis bei einer Kontrolle auf dem Bau nicht auffällt?
Gruß
Axel

Hallo,

nein das dürfte eigentlich nicht klappen. In der SV-Nummer sind ja verschiedene Daten des richtigen Versicherten vorhanden, die der Fälsche gar nicht alle kennt. Spätestens bei einer Kontrolle und Rückfrage bei RV oder KV dürfte er Auffliegen, da dann auch Daten wie Geburtsort oder Wohnort abgeglichen werden.

Viele Grüße
Florian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die vom Arbeitsamt machen oft den kleinen Dienstweg und rufen bei dir an. In der Regel kennen aber beide den Vorgang und können sich rückversichern wie z.B. die Rückfrage nach der „Kunden-Nr.“, auch kann man sich die Rückrufnummer des Sachbearbeiters geben lassen und zurückrufen oder eine Kopie des Ausweises dem Amt (pardon: Agentur) zuschicken.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nochmal Rückfrage
Hallo Florian,

nein das dürfte eigentlich nicht klappen. In der SV-Nummer
sind ja verschiedene Daten des richtigen Versicherten
vorhanden, die der Fälsche gar nicht alle kennt. Spätestens
bei einer Kontrolle und Rückfrage bei RV oder KV dürfte er
Auffliegen, da dann auch Daten wie Geburtsort oder Wohnort
abgeglichen werden.

wenn ich mich recht entsinne, sind die Daten in der SVNummer doch nicht verschlüsselt, es ist also möglich, z.B. das Geburtsdatum dort direkt rauszulesen. Und Wohnort etc. hat man doch aus dem Telefonbuch, steht neben der angerufenen Nummer. Ist der Geburtsort tatsächlich auch irgenwie in der Nummer enthalten?
Wobei auf der SVKarte doch aber nur Name, Vorname und Nummer selber stehen, oder nicht?
Gruß
Axel

Hi!

Spätestens bei einer Kontrolle (die brauchen nur bei einem SV-Träger anzurufen) fällt das beim Abgleich auf!

Auszulesen aus der SV-Nr sind die Region des Geburtsorts, das Geburtsdatum, der erste Buchstabe des Geburtsnamens und das Geschlecht. Wofür die anderen beiden Ziffern waren, habe ich vergessen.

LG
Guido

Hallo Guido,

Spätestens bei einer Kontrolle (die brauchen nur bei einem
SV-Träger anzurufen) fällt das beim Abgleich auf!

Wie kann das auffallen, wenn doch alle Daten auf dem Ausweis stimmen?

Auszulesen aus der SV-Nr sind die Region des Geburtsorts, das
Geburtsdatum, der erste Buchstabe des Geburtsnamens und das
Geschlecht.

Das sind alles Daten, die man sich beschaffen kann. Oder erraten. Oder in einer Tabelle das passende raussuchen.

Wofür die anderen beiden Ziffern waren, habe ich
vergessen.

Evt. Prüfsummen?

Gruß
Axel

Hallo Axel,

Wie kann das auffallen, wenn doch alle Daten auf dem Ausweis
stimmen?

wenn der Zoll auf dem Bau anrückt, werden nicht bloß die SV-Ausweise angeschaut und wieder zurückgegeben. Mit der SV-Nummer kann man leicht feststellen, ob der Inhaber des vorgelegten Ausweises z.B. arbeitsuchend, arbeitsunfähig verrentet usw. ist; von was für einem Unternehmen er angemeldet ist etc.

Wenn ein Bauarbeiter aus einer Kolonne Albaner einen SV-Ausweis auf den Namen Siegbert von Basedow vorlegt, wird es sicherlich nicht dabei bleiben, dass bloß der SV-Ausweis selber in Augenschein genommen wird.

Schöne Grüße

MM

Danke, jetzt hab ich’s verstanden. (o.w.T.)
-nix-