Anrufweiterleitung - wer zahlt?

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir einen analogen Anschluss mit Weiterleitungsmöglichkeit.

Da er öfters bei seinen Eltern zu Besuch ist, kommt es häufiger vor, dass ich bei seinen Eltern lande, da er dann den Anschluss umgelegt hat.

Die Eltern wohnen nun ca. 120 km entfernt.

Frage: Muss ich nun die Gebühren für ein Ferngespräch zahlen, wenn ich ihn anrufe (ist normalerweise ein Ortsgespräch)?

Wäre ja unfair, da man nicht weiss, dass der Angerufene weit entfernt ist! Man stelle sich vor, er leitet das Gespräch nach Hawaii um…

In diesem Sinne vielen Dank für eine Antwort im voraus

Carsten

Hallo Carsten,

du zahlst normalerweise nur bis zu deinem Bekannten. Die Gebühren zu seinen Eltern muß er zahlen. Deshalb ärgere ich mich auch immer darüber, wenn jemand eine Handyweiterleitung auf’s Festnetz macht, denn man ruft aufs Handy an (muß auch genau diese Gebühr zahlen) wird allerdings mit dem Festnetz verbunden (was dann ja viel billiger wäre, direkt dorthin anzurufen).

Gruss
Alex

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