Ansässigkeitsstaat

Hi,

In meinem Falle die Schweiz.

/t/freistellung-von-deutscher-lohnsteuer/5115612/2

Es gibt aber noch andere
Kandidaten, die das Zielland von der Besteuerung abhängig
machen wollen. Sofern die Darstellung des Kollegen aus der
Steuerabteilung richtig ist, würden viele einen Golfstaat wie
die VAE wählen.

http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#Vereinigte%…

http://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Arabische_Em…

Daraus entnehme ich folgendes: Solange noch in Deutschland
ansässig, ganz normal LSt-Abzug in Deutschland, aber ab 1.
Monat nach Wegzug kein LSt-Abzug mehr. Für das ganze
Kalenderjahr unterliegen die ausl. Einkünfte im Rahmen der
deutschen ESt dem Progressionsvorbehalt.

Short-Term: wie lange ist das?

In der Theorie 3-12 Monate, in den vorliegen Fällen aber 12-18
Monate. Aufgrund der Aufgabe der Ansässigkeit in Deutschland
müsste die Länge jedoch irrelevant sein?!

ja

Sein Arbeitsvertrag in Deutschland bleibt jedoch
bestehen, und das Gehalt wird weiterhin in Deutschland
gezahlt.

welches Land?

Sagen wir Schweiz. Sollte aber ebenso irrelevant sein wg. der
Nicht-Ansässigkeit in Deutschland

ja

Ein Mitarbeiter aus der Steuerabteilung meinte zu diesem
Sachverhalt, in Ermangelung einer Ansässigkeit in Deutschland
tangiere dieser Sachverhalt gar kein DBA. Der Mitarbeiter
werde in dem Land unbeschränkt steuerpflichtig, wo er ansässig
und tätig sein wird. Die sog. beschränkte Steuerpflicht in
Deutschland erstrecke sich nicht auf Einkünfte aus
nicht-selbstständiger Arbeit. Daher könne der Mitarbeiter
durch Nachweis der Nicht-Ansässigkeit in Deutschland seinen
Arbeitgeber vom Lohnsteuerabzug befreien. Ein Antrag sowie
eine Bewilligung der Lohnsteuerbefreiung durch das deutsche
Finanzamt seien nicht nötig. Deswegen sei es auch irrelevant
für den deutschen Fiskus, in welchem Land der Arbeitnehmer das
Short-Term-Assignment absolviert und für wie lange. Stimmt das
so?

Sowohl in Wegzugs- als auch Rückzugsjahr wird der
Progressionsvorbehalt ein Thema sein, das ist uns bewusst.
Tätigkeit wird zu 0% in Deutschland ausgebübt. Nur in punkto
Dauer ist mir noch nicht klar, wieso sie bedeutsam sein
soll…?!

ich bin ein gründlicher und neugieriger Mensch, nur deshalb

Nachdem ich den Sachverhalt nochmal durchdacht habe, bin ich der Auffassung, dass die Personalabteilung recht hat. Ab Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland, Steuerpflicht in der Schweiz mit Progressionsvorbehalt hier (nur Wegzugs- bzw. Rückzugsjahr). In den VAE fällt keine Einkommensteuer an.

Schöne Grüße
C.