Hallo ihr da,
muss man sich wenn sich die Eltern getrennt haben, mann bei seiner Mutter wohnt und ihren neuem Mann von seinem Stiefvater Sachen sagen lassen also z.B. sowas wie mach die Wäsche und du darfst nicht länger raus als 21:00 Uhr? Er hat ja kein Sorgerecht und besonders darf einen der Stiefvater anschreien? Hoffe auf Antworten fairy. Cherry
Zahlt dieser Stiefvater denn auch die Miete, Kleidung und Essen mit?
Solange er nicht körperlich gewalttätig wird o.ä. wird er das von dir genannte wohl dürfen, passiert ja anscheinend auch mit Duldung der Mutter.
Niemand(!!!) muß sich von irgendwem (auch nicht von den leiblichen Eltern) anbrüllen lassen! Ob der nun die Miete und Essen und sonstwas bezahlt! Deine Einstellung (denn eine rechtliche Auffassung KANN es nicht sein) finde ich total daneben. Schon mal was vom psychischer Gewalt gehört? Auch diese ist gesetzlich verboten! Und da gehört anbrüllen ganz sicher mit dazu.
Gruß
ausnahmefall
streng genommen ist anbrüllen physische Gewalt,denn die Ohren tun einem weh
wie alt bist du?
durftest du vorher mehr?
haste Mist gebaut?
gesoffen oder so?
Manchmal kommen Verbote von der Sorge ,dass was falsch läuft…
Dummerweise gibt es für eine ordentliche Erziehung selten Dankbarkeit
von den Erzogenen…
P.S.:man kann sich dem Widersetzen indem man einfach geht!!
Hallo,
wurde das Kind adoptiert?
Zum schreien wurde ja schon alles gesagt, wobei das in den besten Häusern mal passieren soll, was aber natürlich keine Entschuldigung ist.
Was sagt denn die Mutter dazu? Es wäre sicher unpraktisch, wenn die die Anweisungen des Stiefvaters nochmal wiederholen müste, wenn es auch in ihrem Sinn ist. Sollten sich die beiden nicht einig sein, sollten Erwachsene das untereinander klären können und ggf. Hilfe suchen.
Ist ein ganz anderes Kapitel, aber vielleicht mal drüber nachdenken ob man den Anweisungen des Lehrers nur deshalb nicht folgen muß, weil er kein Sorgerecht hat?
Cu Rene
Oha, du bist wohl eine extreme Vertreterin von antiautoritärer Erziehung wie?
Ja, als ich in der Pubertät war haben mich meine Eltern im Streit mal angeschrien und ich zurück. Und? Ich möchte mal behaupten in 99% aller Familien schreit man sich mal an, das ist vollkommen normal.
Also reg dich mal bitte ab, aus der Frage hier ging noch lange nichts von psychischer Gewalt hervor, ich bitte dich!
Wer natürlich sein Kind nur anschreit oder verbal beleidigt/erniedrigt, das ist sicher etwas anderes aber das steht ja hier nicht zur Debatte.
Aber klar, wenn du meinst dass die Fragestellerin (bzw. alle Kinder dieser Welt) jetzt ihre Eltern verklagen können oder zum Jugendamt rennen weil diese sie mal angebrüllt haben oder sie fieserweise um 21 Uhr ins Bett schicken, dann bitte. Einfach nur lächerlich…
OT Brüllen als legitime Erziehungsmaßnahme - NEIN
Wie bist’n du drauf?
Oha, du bist wohl eine extreme Vertreterin von antiautoritärer
Erziehung wie?
Was hat denn eine respektvolle und nicht entwürdigende Erziehung mit der ach so verschrieenen „antiautoritären Erziehung“ zu tun? Bloß weil ich meine Kinder nicht anbrülle erziehe ich sie doch nicht gleich völlig vogelwild, wie du es mir hier gerade unterstellen möchtest. Es gibt andere Mittel und Wege sein Kind vernünftig zu erziehen. Ein Kind, das angebrüllt wird, lernt auch nur genau das - brüllen.
Ja, als ich in der Pubertät war haben mich meine Eltern im
Streit mal angeschrien und ich zurück. Und? Ich möchte mal
behaupten in 99% aller Familien schreit man sich mal an, das
ist vollkommen normal.
Ich finde es ehrlich gesagt nicht normal, wenn ein Erwachsener einem Schwächeren gegenüber - in dem Fall dem eigenen Kind - sich nicht anders zu helfen weiß als es anzubrüllen (oder im schlimmsten Fall es zu schlagen). Ich habe mal gelernt „Wer schreit hört auf zu denken“. Und das stimmt. Meiner Meinung Nach ist anbrüllen eine Form der Erniedrigung.
Wenn „man sich“ deiner Meinung nach anbrüllt in einer normalen Familie, gilt das dann auch für das Kind? Darf das Kind dann auch anfangen zu brüllen, wenn ihm was nicht passt? Nein, natürlich nicht. Ein Kind muß natürlich Respekt vor den Eltern haben.
Also reg dich mal bitte ab, aus der Frage hier ging noch lange
nichts von psychischer Gewalt hervor, ich bitte dich!
Offenbar fühlt sie sich aber mit der Anbrüllerei alles andere als wohl. Und schon sind wir im Bereich der psychischen Gewalt. erniedrigendes Verhalten dem Kind gegenüber ist verboten. Wenn sie sich gegenseitig in einem Streit anbrüllen ist das das eine, wenn der Stiefvater aber immer nur sie anbrüllt, dann ist das was ganz anderes.
Wer natürlich sein Kind nur anschreit oder verbal
beleidigt/erniedrigt, das ist sicher etwas anderes aber das
steht ja hier nicht zur Debatte.
Ach so. Nur wenn der normale Familienumgangston 20dB höher ist, ist es was anderes. Wenn er zwischendrin normal mit ihr redet ist ja alles gut. Klar.
Aber klar, wenn du meinst dass die Fragestellerin (bzw. alle
Kinder dieser Welt) jetzt ihre Eltern verklagen können oder
zum Jugendamt rennen weil diese sie mal angebrüllt haben oder
sie fieserweise um 21 Uhr ins Bett schicken, dann bitte.
Einfach nur lächerlich…
Du findest es also lächerlich, daß Kinder das RECHT haben, eine gewaltfreie Erziehung zur Not auch gerichtlich durchzusetzen?! Wo fängt denn bei dir Gewalt an? Wenn die Eltern nur noch brüllen? Wie gesagt, ich finde anbrüllen - zumal vom Stiefvater, mit dem man eigentlich nur „versehentlich“ durch seine Ehe mit der Mutter verbunden ist - erniedrigend. Es ist für mich eine Form von psychischer Gewalt. Warum sonst darf z.B. ein Vorgesetzter einen nicht anbrüllen? Warum ist es außerhalb des Familiengefüges völlig verpönt andere Leute anzubrüllen, aber innerhalb der Familie völlig normal? Ich finde GERADE innerhalb der Familie muß es andere Wege der Konfliklösung geben, als brüllen. Wobei brüllen ja keine Lösung ist sondern einfach nur das unterbuttern des Schwächeren.
Aber wir schweifen ab und ich nehme mal an, daß wir mindestens gesperrt werden 
So far
ausnahmefall
Wieso sollte das gesperrt werden, ist ja nicht OT.
Du kannst ja gerne deine persönliche Meinung dazu äußern, LEGITIM ist es allemal, ich möchte ein Gericht sehen welches das Sorgerecht verwehrt weil MAL geschrien wurde. Ich finde, du bist da etwas weltfremd.
Dass es sicherlich optimalere Wege gibt, Konflikte zu lösen bestreitet ja keiner, die Frage hier war aber, ob der „sicherlich völlig unschuldige“ Pubertierende rechtlich etwas gegen seinen Stiefvater unternehmen kann und so wie die Lage geschildert wurde muss das mit einem klaren NEIN beantwortet werden.
Gruß
Granini
„Als ich vierzehn war, war mein Vater so unwissend. Ich konnte den alten Mann kaum in meiner Nähe ertragen. Aber mit einundzwanzig war ich verblüfft, wieviel er in sieben Jahren dazugelernt hatte.”
Grüße
Hoppel
…es kann sehr hilfreich sein in jungen Jahren zu lernen wie und wann man seine Wäsche zu machen hat.
Glaube mir, Fairy, es werden noch viele Leute Dinge von dir verlangen, die du zu tun hast, die NICHT deine Mutter sind.
Hallo,
tja, da streiten sich die User hier im Forum und wollen gleichzeitig teilweise abstreiten, dass in Familien - egal ob Stief- und/oder Patchwork- und oder Standard-Familien - auch mal geschrien bzw. angeschrien wird.
Sollte zwar nicht der Regelfall sein, dürfte aber sicherlich in jeder Familie mal vorkommen.
Aber das war nicht die Frage von Fairycherry gewesen.
muss man sich wenn sich die Eltern getrennt haben, mann bei
seiner Mutter wohnt und ihren neuem Mann von seinem Stiefvater
Sachen sagen lassen also z.B. sowas wie mach die Wäsche und
du darfst nicht länger raus als 21:00 Uhr?
Der Gesetzgeber hat hierfür den § 1687b BGB eingerichtet. Im Volksmund wird er auch als „kleines Sorgerecht“ bezeichnet.
Allerdings fehlt die Information, ob die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Das wäre die Voraussetzung ob der obige Paragraf voll zutrifft.
Er hat ja kein
Sorgerecht und besonders darf einen der Stiefvater anschreien?
Anschreien sollte nicht sein, aber manchen Erwachsenen fällt halt dann nichts anderes ein, wenn das (Stief-)Kind nicht hören will. Erwachsene hoffen ja dann manchmal, dass die evtl. Schwerhörigkeit durch eine höhere Lautstärke überwunden wird.
Ob er das „kleine Sorgerecht“ hat, wissen wir nicht. Erfahrungsgemäß akzeptieren aber auch Richter eine gewisse „Mitentscheidung“ und „Miterziehung“ durch die zusammenlebenden Partner (muss nicht unbedingt verheiratet sein) des betreuenden Elternteiles.
Sonst würde Patchworkfamilie bzw. Stieffamilie nämlich nirgendwo halbwegs funktionieren.
Gruß
Ingrid