Ansatz bei Buchung von Verbindlichkeiten

Hallo,

ich glaube das Prinzip der doppelten Buchführung verstanden zu haben. Allerdings bin mich mir bei der Buchung von bestimmten Vebindlichkeiten nicht sicher, was richtig ist.

Beispiel 1: Dispokredit
Mein Bankkonto verfügt über einen Dispokredit. Ich kaufe etwas unter Ausnutzung meines Dispos. Wird dann mein Bankkonto (Aktivkonto) einfach negativ (Aktivtausch) oder muss ich das als Verbindlichkeit (Passivkonto) buchen (Bilanzverlängerung)?

Beispiel 2: Kreditkarte
Ich bezahle irgendwelche Waren per Kreditkarte. Buche ich das jetzt als Verbindlichkeit, die dann bei Abrechnung wieder ausgebucht wird? Oder erstelle ich für die Kreditkarte ein Aktivkonto, welches dann negativ wird und bei Abrechnung ausgeglichen wird. Beim ersten Fall hätten wir zunächst eine Bilanzverlängerung, bei Abrechnung eine Bilanzverkürzung. Im zweiten Fall wären beide Vorgänge Aktivtauschs. Welcher Ansatz ist der Richtige?

Welcher Ansatz ist jeweils richtig, bzw. der in der Praxis gebräuchlichere?

Mfg
Nico

Servus Nico,

ich glaube das Prinzip der doppelten Buchführung verstanden zu
haben.

Ich auch. Aber sicher bin ich mir nach all den Jahren immer noch nicht…

Beispiel 1: Dispokredit
Mein Bankkonto verfügt über einen Dispokredit. Ich kaufe etwas
unter Ausnutzung meines Dispos. Wird dann mein Bankkonto
(Aktivkonto) einfach negativ (Aktivtausch) oder muss ich das
als Verbindlichkeit (Passivkonto) buchen (Bilanzverlängerung)?

Das überzogene Konto ist so viel wie eine Verbindlichkeit ggü. dem Kreditinstitut: Der Saldo des lfd. Geldkontos schlägt von Soll nach Haben um. „Negativ“ gibt es in der Buchhalterey nicht: „Minus Soll“ ist soviel wie Haben. Wenn das laufende Konto im Haben saldiert, ist es auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.

Das Vorzeichen „Minus“ findet man allenfalls technisch bedingt bei „Generalumkehr“-Stornobuchungen. Das geht aber eigentlich gegen die Regeln der Buchhaltung und hat andere als buchhalterische Gründe.

Beispiel 2: Kreditkarte
Ich bezahle irgendwelche Waren per Kreditkarte. Buche ich das
jetzt als Verbindlichkeit, die dann bei Abrechnung wieder
ausgebucht wird? Oder erstelle ich für die Kreditkarte ein
Aktivkonto, welches dann negativ wird und bei Abrechnung
ausgeglichen wird.

Der laufende Saldo der Kreditkarte ist bis zur Abrechnung ein kurzfristiger Kredit. Also kein aktives, sondern ein passives Konto: Verbindlichkeit ggü. Kreditinstitut. Wenn die Bezahlung per Karte erfolgt: Passivtausch (Vbl aus LuL fällt weg, Vbl ggü Kreditinsitut kommt dazu). Wenn die Abrechnung der Karte erfolgt, entweder Bilanzverkürzung (Saldo des lfd Kontos verringert sich, Vbl aus Kreditkarte fällt weg), oder Passivtausch (lfd. Konto noch tiefer im Dispo, Vbl aus Kreditkarte fällt weg).

Welcher Ansatz ist jeweils richtig, bzw. der in der Praxis
gebräuchlichere?

In der Praxis habe ich es schon öfter gesehen, dass Kreditkartenkonten unterjährig als Kreditoren geführt werden. Das hat den technischen Vorteil, dass sie leichter in die OPOS-Überwachung einbezogen werden können. Man muss dann allerdings drauf achten, dass sie zum Stichtag umgegliedert werden.

Schöne Grüße

MM