Ansatz der Verpflegungspauschalen

Ist der Ansatz der Verpflegungspauschalen 3 Monate lang jedes Jahr 1x möglich wenn sich der Einsatzort wiederholt?

Ist der Ansatz der Verpflegungspauschalen 3 Monate lang jedes
Jahr 1x möglich wenn sich der Einsatzort wiederholt?

Hallo, so sagt man hier wohl.

Ich bin leider kein Steuerexperte. Ich kann diese Frage nicht beantworten.

Gruß von TrixiMaus

Guten Tag mersm.

Sie können die steuerfreien Pauschalen auf Verpflegungsmehraufwendungen im Sinne des Einkommensteuergesetz sogar öfter als 1 x drei Monate pro Jahr ansetzen, sofern die Voraussetzungen stimmen.

Angenommen Sie nehmen an einer vorübergehenden, beruflich bedingten Auswärtstätigkeit an einem bestimmten Dienstort teil, die durchgehend 13 Monate dauert. Dann steht dieser Steuerfreibetrag nur einmal für die ersten drei der 13 Monate zu.

Nehmen Sie aber andererseits an mehreren vorübergehenden, beruflich bedingten Auswärtstätigkeiten von je drei Monaten am selben Dienstort teil, die durch je sechswöchige Tätigkeiten an Ihrer eigentlichen Arbeitsstätte unterbrochen werden, dann sind alle dreimonatigen Auswärtstätigkeiten mit Steuerfreibetrag auf Verpflegungsmehraufwendungen zu berechnen. (Ausnahmen: Krankheit oder Urlaub).

Quellen:

  • § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 EStG
  • R 9.6 Absatz 4 Lohnsteuerrichtlinien 2008

Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling

Hallo,

wiederholt sich der einsatzort jedes jahr und ist die einsatzlänge gleich, bleibt die pauschale unverändert.

mfg ignaz