Anschaffung eines Hörgeräts?

Hallo,

ich habe vor 2 Monaten meine Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht.
Für 1 von 2 Hörgeräten wurde mir eine Genehmigung erteilt.
Für das zweite Hörgerät habe ich keine Genehmigung erhalten.

Seit 2 Wochen probiere ich ein Hörgerät aus.
Mit dem zweiten Hörgerät ist es für mich wesentlich besser zu hören und ich werde das wohl auch kaufen ‚müssen‘.

Zwei Fragen:

  • kann die Krankenkasse die Erstattung für das zweite Hörgerät verweigern,
      auch wenn der Arzt und meine Erfajrung etwas anderes ‚sagen‘?
  • die Krankenkasse hat mir den Zuschuss vor 2 Monaten für das eine Hörgerät     
      genehmigt. Zum 01.11 werden die Zuschüsse angehoben.
      Gibt es eine Möglichkeit, wenn ich nach dem 01.11 kaufe, dass ich den neuen Zuschuss
      in Anspruch nehmen darf? Wie ist hier zu verfahren?

Danke!

Hallo,

die Krankenkasse kann aus mindestens zwei Gründen die Kostenübernahme gerichtsfest verweigern:

  1. Es wurde innerhalb der letzten 6 Jahre bereits ein Hörgerät auf der entsprechenden Seite links oder rechts bezuschusst.
  2. Der Hörverlust genügt nicht den Kriterien, ist also nicht groß genug. (Anmerkung: In „knappen“ Fällen kann durch mehrmalige Messung oft ein ausreichender Hörverlust gemessen werden, wegen tagesformabhängiger Hörschwankungen und Messtoleranzen).

Entscheidend für die Höhe des Zuschusses ist das Datum der endgültigen Abgabe durch Ihren Hörgeräteakustiker (auf dem sog. Abschlussbericht und der ohrenärztlichen Verordnung). Wenn dieses Datum >= 1.11.2013 gilt automatisch der höhere Zuschuss, auch wenn die Genehmigung momentan einen geringeren Zuschuss ausweist. Eventuell macht die Krankenkasse aber Ärger, dann ist einfach eine erneute Genehmigung einzuholen.

Beste Grüße
Mark Pegels

Hallo, ich kann mich der bisherigen Antwort nur anschließen. Eine kleine Ergänzung noch. Manchmal ist der Hörverlust tatsächlich nicht so stark wie er nach den indikationskriterien der Kasse sein muss für eine Bezuschussung. Jedoch liegt zusätzlich zum Hörverlust auch ein Tinnitusleiden vor, ist auch bei geringerer Hörminderung eine medizinische Notwendigkeit für eine Hörgeräteversorgung gegeben. Falls du einen Tinnitus hast, dann muss das aber auch auf der Verordnung vom HNO stehen. 
Grüße