Hallo.
Angenommen, eine Privatperson kauft in der Absicht, sich selbständig zu machen (Kleingewerbe), eine Behandlungsliege für 400,00 €. Kann diese dann bei späterer Gewerbeanmeldung (Rechnungsdatum VOR Gewerbeanmeldung!) steuerlich berücksichtigt oder abgeschrieben werden?
Hallo Martin,
ja steuerlich beginnt der Gewerbebetrieb dann, wenn Du die Tätigkeit aufnimmst. Dazu gehört eben auch die Einrichtung Deines Gewerbes. Du kannst also durchaus die afa für die Liege als Betriebsausgaben geltend machen.
Da Du von einer Behandlungsliege schreibst, prüfe doch bitte, ob eventuell ein Heilberuf und damit eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt. Dabei kann Dir Dein Steuerberater oder das Finanzamt helfen.
Grüße
Queedin
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