Anschaffung während Arbeitslosigkeit später als Selbständiger absetzen

Hallo,

angenommen jemand ist zur Zeit arbeitslos und hat vor sich als Freiberufler selbständig zu machen. Noch während der Arbeitslosigkeit tätigt er Anschaffungen wie Fachbücher, Computer, etc. Kann er diese Anschaffungen später als Betriebskosten bei der Steuer angeben, auch wenn sie vor der eigentlichen Selbständigkeit entstanden sind (jedoch dafür vorbereitend benötigt wurden)?

Grüße

Ja. owT
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