Hallo.
wenn man bei einem Haus, weil es neuerdings teilvermietet
wird, Afa absetzen kann: Wie wird dann der anzugebende
Anschaffungswert ermittelt?
Na, ganz einfach: Man schaut in die letztgültigen Kauf unterlagen, somit in den Notarvertrag oder man saldiert die Herstellungskosten, falls kein Kauf vorliegt. Soweit nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorliegen, sind diese dazuzurechnen.
Wenn Anschaffung und Sanierungen schon viele Jahre
zurückliegen, ist der damals bezahlte Preis doch
inflationsbedingt heute viel zu niedrig: Kann man stattdessen
ein Verkehrwertgutachten vorlegen?
Ja, es bringt aber nichts. Es zählen nur die entgeltlich erworbenen Bestandteile. Inflation ist hierbei unerheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald