Anschaffungskosten oder Werbungskosten?

Hallo,

wenn ein Kaufpreis für eine Eigentumswohnung 50.000,- wäre -
Im Kaufpreis aber (lt. Notarvertrag) 5.000,- für Küche, Bett, Schrank wären (Kaufpreis also nur für die Wohnung 45.000,-), was wären dann die 5.000,-?

Sofort abzugsfähig oder kommen die mit in die Afa-BMG?

Gruß

Die Möbel sind gesondert zu aktivieren. Es ist dabei nötig zu wissen wieviel Anschaffungskosten auf die jeweiligen Möbel entfallen denn gemäß § 6 (2) EStG können Anschaffungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EURO sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden, alles darüber wird aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben (sicherlich die Küche). Daneben gibt es die Möglichkeit des § 6 (2a) wo alle geringwertigen Wirtschaftsgüter von 150 bis 1000 EURO in einen Pool zusammengefasst werden und über fünf Jahre abgeschrieben werden. Geringwertige WG bis 150 EURO werden in jeden Fall als Betriebsausgabe sofort abgezogen.