Anschaffungskosten vor der Selbständigkeit

Moin zusammen,

angenommen es soll eine Firma gegründet werden im Februar nächsten Jahres. Es wäre aber hilfreich wenn schon vorher (Dezember) Equipment angeschafft werden würde.

Frage 1:
Welchen steuerlichen Unterschied macht es ob diese im Dezember angeschafft werden und im Februar ins Inventar übernommen werden oder erst im Februar angeschafft. Gibt es einen Nachteil wenn diese vorher angeschafft werden?

Frage 2:
Änderung GWG 2018. Wenn der Anschaffungspreis unter 800,- liegt, das Produkt aber 2017 vor Firmengründung angeschafft wird, gilt dann der GWG Wert von 2017 oder von 2018, da es ja erst 2018 zur Firmengründung ins Firmeninventar übernommen wird?

Danke und VG
Stephan

Handelt es sich um ein Einzelunternehmen oder eine freiberufliche Tätigkeit? Ich gehe mal davon aus.

Wenn du bereits im Dezember 2017 mit vorbereitenden Tätigkeiten anfängst, dann bist du bereits in diesem Jahr selbständig oder gewerblich tätig und gibst deine Einkünfte in der Steuererklärung an, auch wenn sie negativ sein sollten. Ob bereits eine Gewerbeanmeldung o.ä. erfolgt ist, ist egal, das interessiert das Finanzamt nicht. Für 2017 erstellst du dann einfach eine Einnahme-Überschussrechnung oder eine Bilanz und erklärst den resultierenden Verlust in deiner Steuererklärung.

Wenn du Anlagegüte im Dezember anschaffst, dann hast du 1/12 der Abschreibung bereits in 2017. Also beispielsweise kaufst du Büromöbel für 5.000 €, dann rechnest du:

Anschaffungskosten 5.000 €
./. AfA § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 4 EStG 5-000 x 1/13 x 1/12 = 33 €
Restbuchwert 4.967 €

Wenn du ein GwG kaufst, dann gilt der Rechtsstand 2017 und somit die Grenze von 410 € bzw, 487,90 € brutto.

Eine andere Möglichkeit wäre, die Gegenstände erst für das Privatvermögen anzuschaffen und dann 2018 in das Betriebsvermögen einzulegen, dann wirkt sich alles erst 2018 aus.

Wenn es dir einfach nur darum geht, steuerliche Effekte geplanter Investitionen bereits im Jahr 2017 bei der Einkommensteuer geltend zu machen, wäre die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG wahrscheinlich der bessere Weg. Hier kannst du unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40% der geplanten Investition steuerlich geltend machen.

Einzelunternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt

Hmm, die Antwort gefällt mir nicht. :wink:

Am einfachsten klingt für mich die Gegenstände zuerst in das Privatvermögen anzuschaffen, dann kommt aber sicherlich das Problem das diese dann nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Also doch erst Anschaffung nach Beginn der Selbständigkeit?

Ich finde im Netz viel über „Vorweggenommenen Betriebsausgaben“, aber so einfach scheint das doch nicht zu sein!?

Gruß
Stephan

Eben. Also entweder in 17 anschaffen, Vorsteuer ziehen und dafür eine Umsatzsteuererklärung machen oder die Anschaffung erst 18 vornehmen.

es ist genau so einfach, wie Du bereits gelesen hast:

Es sei denn, Du musst oder willst aus irgendeinem kühlen Grund Bücher führen und Abschlüsse erstellen. Dann ziehst Du sinnvollerweise den Stichtag für die Eröffnungsbilanz in das (Rumpf-)WJ 2017 rein.

Und nochmal: Wenn es irgendeinen Grund dafür gibt, dass Du erst im Februar 2017 mit dem Unternehmen öffentlich in Erscheinung trittst (z.B. Konkurrenzklausel aus einem früheren Arbeitsvertrag mit Wirkung über eine bestimmte Frist), spielt das für das Finanzamt keine Rolle, und es gibt auch niemanden, der vom Finanzamt erfährt, dass Du schon 2017 „vorbereitend gehandelt“ hast.

Schöne Grüße

MM