Anschaffungskosten

Hallo,
meine Frau hat vor einiger Zeit ein Haus geerbt und den Miterben ausgezahlt. Danach wurde das Haus verkauft. Das Finanzamt fordert jetzt eine Aufstellung bezüglich Veräusserungsgewinn an. Anteil der Erbauszahlung gilt als Erwerb.
Meine Frage:
Ich habe für meine Frau diese ganze Angelegenheit durchgeführt (Urlaub, Fahrtkosten etc. investiert). Kann meine Frau bei der Kostenaufstellung für meine Arbeit dem Finanzamt gegenüber Kosten geltend machen?
Vielen Dank für jede Info.
Gruss Georg

hi georg,

es handelt sich hier um einen teilentgeltlichen erwerb zu anschaffungskosten der „auszahlung“. die anschaffungskostenhöhe ist somit klar. es geht also nur um die werbungskosten für die veräusserung.

hierzu gehören makler, anzeigen etc. also alle ausgaben, welche in EUR/CT ausgegeben wurden. die arbeitsleistung die du „reingesteckt“ hast wird hier nicht beachtet.

mehr kann man dazu nicht sagen.

mfg vom

showbee

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