Hi,
folgende Frage zu den anschaffungsnahe Herstellkosten laut § 6 Abs. 1 Nr 1a EStG, hier wird ja davon ausgegangen, dass bei übersteigen von 15% innerhalb drei Jahre nach Kauf die aufgewendeten Kosten komplett als anschaffungsnahe Herstellkosten zu betrachten sind und mit dem Objekt abgeschrieben werden können.
Jetzt die Frage:
Herr X kauft im Sept. 2007 50% eines Hauses, im Juli 2008 erwirbt er die anderen 50%.
Nun fragt sich Herr X, ob die drei Jahre nun im Sept. 2010 um sind oder erst im Juli 2011.
Ab wann kann Herr X nun den tatsächlich aufgewendeten Betrag geltend machen ohne ihn mühevoll abschreiben zu müssen ?
Gruss
Daniel