Anschaffungsnahe Herstellungskosten/Anschaffungskosten Steuererklärung

guten Tag,

ich habe im September letzten Jahres eine vermiete Eigentumswohnung gekauft. Der Mieter wurde „übernommen“. Eine Renovierung / Sanierung wurde bewusst nicht vorgenommen, um keine Probleme mit dem Finanzamt …anschaffungsnahe Kosten … zu bekommen.

Der Mieter wohnte ca. 15 Jahre in der Wohnung und ist vor einem Monat verstorben.
Innerhalb der Mietzeit wurde in der Wohnung nichts gemacht, Wohnung, Küche, Bad, Keller sind voll gestellt und vergammelt. Mir wird nichts übrig bleiben als ca. 15.000 in die Wohnung zu stecken um diese wieder vermieten zu können.

Können diese Kosten als „Sonderkosten“ in der Steuererklärung aufgenommen werden oder komme ich hier in die Problematik … anschaffungsnahe Kosten… ???

Herzlichen Dank für Ihre Information.

Gruß

Servus,

wie hoch sind denn die Anschaffungskosten des Gebäudes (d.h. der Wohnung ohne anteiligen Grund und Boden)?

Schöne Grüße

MM

hallo,

Kaufpreis 119.000
Steuer, Makler, Notar, etc. endet der Kauf dann bei €uro 139.500

Danke!!!

Gruß

Servus,

und (nochmal:) wie viel davon entfällt auf Grund und Boden?

Das musst Du sowieso bestimmen, wenn Du die Abschreibung berechnest. Ist also keine leere Fingerübung, sondern Pflicht für die Steuererklärung. Dann kannst Du das auch gleich bestimmen - davon hängt nämlich ab, ob sich die Frage „Anschaffungsnahe Herstellungskosten“ überhaupt stellt. Und außerdem - da sich das wohl in der Nähe von 15 Prozent der Anschaffungskosten bewegt - ist es dafür notwendig, genau zu wissen, wieviel die „ca. 15.000“ sind, und wie viel davon sich ggf. auf ein anderes Jahr schieben lässt.

Schöne Grüße

MM