guten Tag,
ich habe im September letzten Jahres eine vermiete Eigentumswohnung gekauft. Der Mieter wurde „übernommen“. Eine Renovierung / Sanierung wurde bewusst nicht vorgenommen, um keine Probleme mit dem Finanzamt …anschaffungsnahe Kosten … zu bekommen.
Der Mieter wohnte ca. 15 Jahre in der Wohnung und ist vor einem Monat verstorben.
Innerhalb der Mietzeit wurde in der Wohnung nichts gemacht, Wohnung, Küche, Bad, Keller sind voll gestellt und vergammelt. Mir wird nichts übrig bleiben als ca. 15.000 in die Wohnung zu stecken um diese wieder vermieten zu können.
Können diese Kosten als „Sonderkosten“ in der Steuererklärung aufgenommen werden oder komme ich hier in die Problematik … anschaffungsnahe Kosten… ???
Herzlichen Dank für Ihre Information.
Gruß