Anschaffungsnahe Herstellungskosten

Hallo Steuerexperten,
wie ich weiß, können Instandhaltungskosten für ein vermietetes Gebäude, die 15% des Kaufpreises übersteigen, nicht als solche geltend gemacht werden, wenn sie in den ersten drei Jahren seit Erwerb der Immobilie anfallen. Meine Frage ist nun, welcher Zeitpunkt als Erwerbszeitpunkt gilt: Ist der Tag des Nutzen-/Lastenübergangs ausschlaggebend, der Tag der Grundbucheintragung oder ein anderer?
Besten Dank,
MGold

Anschaffungsnahe Herstellungskosten
Anschaffungsnahe Herstellungskosten liegen immer dann vor, wenn innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden und die Aufwendungen hierfür 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (ohne Umsatzsteuer) übersteigen.

Die Anschaffung wird mit dem Nutzen-/Lastenwechsel vollzogen. Demnach beginnen die drei Jahre zu diesem Zeitpunkt.

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