Hallo Experten!
Für „Anschaffungsnahe Aufwendungen“ i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gilt ja: „Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, …“
Meine Fragen:
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Was ist das Datum der Anschaffung: Datum des Kaufvertrages, Datum der Eintragung ins Grundbuch, Datum des Gefahrenübergangs / Verfügungsberechtigung, oder noch was ganz anderes?
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Wie rechnen sich die 3 Jahre? Von dem nach 1. ermittelten Stichtag:
a) exakt 3 Jahre (Also z.B. 18.06.2010 - 17.06.2013)
b) Bis zum Ende des 3. Kalenderjahres (Also z.B. 02.01.2010 - 31.12.2013)
c) Das Kalenderjahr der Anschaffung gilt als erstes Jahr (Also z.B. 29.12.2010 - 31.12.2012)
Danke vorab für Eure Mühe
Conrad
die Abschreibung beginnt mit dem Übergang von Nutzen und Lasten zu laufen. Diese Angabe findet man im Kaufvertrag drin. Ab diesem Datum rechnet man drei Jahre aus, es steht nichts vom Kalenderjahr im Gesetz.
viel Erfolg und Grüße
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist der Gefahrenübergang entscheidend.
Die drei Jahre rechnen sich exakt, denn sonst würde es „Kalenderjahr“ im Gesetzestext heißen.
Hallo Conrad,
diese Fragen kann ich dir leider nicht beantworten.
Alle Gute!
Hallo!
es steht nichts
vom Kalenderjahr im Gesetz.
Danke für die Bestätigung. Mit den Gesetzen ist das ja so eine Sache, man weiß nie ob man da nicht irgend etwas übersieht.
Herzlichst Conrad
Hallo und Danke!
Die drei Jahre rechnen sich exakt, denn sonst würde es
„Kalenderjahr“ im Gesetzestext heißen.
Mit den Gesetzen ist das ja so eine Sache, man weiß nie ob man da nicht irgend etwas übersieht.
Herzlichst Conrad
Hallo Conrad,
leider kann ich Dir nicht helfen.
MfG
Stefan Seidel