Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb

moin,

A erhält von eltern A+ eine immobilie unentgeltlich übertragen und vermietet diese zukünftig.

wie werden die anschaffungsnebenkosten wie notar, grundbuch, etc. behandelt ?

gruß inder

danke

Anschaffungsnebenkosten
Hi,

A erhält von eltern A+ eine immobilie unentgeltlich
übertragen und vermietet diese zukünftig.

wie werden die anschaffungsnebenkosten wie notar, grundbuch,
etc. behandelt ?

Kommentar Haufe Office Premium, HaufeIndex 2345514 besagt:

„Bei einem unentgeltlichen Erwerb scheiden Anschaffungsnebenkosten begrifflich aus.“

HaufeIndex 2345133
„Die Anschaffungsnebenkosten (z. B. Notar- und Grundbuchkosten) werden beim teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe den Anschaffungskosten zugerechnet. Nebenkosten eines in vollem Umfang unentgeltlichen Erwerbs führen weder zu Anschaffungskosten noch zu Werbungskosten. Nicht zu den Anschaffungskosten gehört die Schenkungsteuer (§ 12 Nr. 3 EStG)“

Schöne Grüße
C.