Anschaffungsnebenkosten (Wohneigentum)

Fragt mich doch einer wo man die im Formular einträgt. Ich wusste es nicht. Wisst Ihr es?
Danke Owi.

Fragt mich doch einer wo man die im Formular einträgt. Ich
wusste es nicht. Wisst Ihr es?

Anlage V oder wovon redest Du ?

Hi,

wie schon der Name sagt, gehören Anschaffungsnebenkosten zu den Anschaffungskosten. Deshalb werden sie zusammengezählt (auf einem separaten Blatt, kein Formular) und dann mit dem Abschreibungssatz nach § 7 Abs. 4 oder 5 EStG z.b. verteilt. Dafür gibt es die Zeile Abschreibung im Formular Anlage V. Bei eigengenutzten Grundstücken ist jedoch gar nichts absetzbar.

Schöne Grüße
C.