Hallo,
na dann wollen wir mal:
Zuerst vielen Dank an alle für die Antworten.
In der Zwischenzeit habe ich noch anderweitig versucht, an
Informationen zu kommen und möchte diese hier darstellen (F:
Frage; A: Antwort):
F: Was passiert mit meinem Geld, wenn Geno pleite geht?
A: Sämtliche Gelder sind bei der VR Bank mündelsicher angelegt
Tages - Festgeld …und zwar 1:1
Aha, und Du weißt schon, was mündelsicher bedeutet? Das bedeutet nämlich genau zwei Dinge: 1. Dass die Anlage so beschaffen sein muss, dass sie kein Verlustrisiko in dem Sinne hat, dass die wirtschaftliche Mechanik der Anlage so beschaffen sein muss, dass sie nicht zum Verzehr der Anlage oder sogar einer Nachschusspflicht führen darf. Also in der Anlage selbst nichts schlimmeres passieren kann, als dass sie keine Zinsen abwirft. 2. Dass sie gegen eine Insolvenz des Kreditinstituts abgesichert ist. Tja, von Sicherheit gegen die Insolvenz desjenigen, der das Geld anlegt ist da überhaupt keine Rede. Wäre ja auch noch schöner: Du nimmst deine letzten Mücken, und zahlst sie in eine mündeslsichere Anlage (z.B. ein klassisches Sparbuch) ein, statt damit deine Rechnungen zu bezahlen. Dann meldest Du Insolvenz an, und lässt deine Gläubiger in die Röhre schauen, weil dein Geld ja mündelsicher angelegt ist. Nette Idee, ist aber natürlich Blödsinn. D.h. da wird der große Sandstreuer eines von Laien regelmäßig nicht richtig verstandenen Schlagwortes genutzt, um Interessenten Sand in die Augen zu streuen.
Ganz abgesehen davon ist natürlich die gesamte wirtschaftliche Mechanik hinter diesem angeblichen Konstrukt mehr als nur schräg. Du willst deine bisherige Finanzierung ablösen, sprich jemand muss deiner Bank den bisher gewährten Kredit zurückzahlen. Also muss es da jemand geben, der dieses Geld „auf der hohen Kante“ hat. Das will hier also Genotec sein. Woher aber nehmen, wenn alles eingezahlte Geld doch angeblich mündelsicher in Festgeld angelegt ist? Steht da bei jemand eine Gelddruckmaschine im Keller? Und warum sollte jemand, der so konservativ sein Geld nur in mündelsicheren (nicht besonders lukrativen aber dafür eben sicheren Anlageformen) investiert, sich ohne zusätzlichen Vorteil dazu hinreißen lassen, sich da noch eine Immobilie eines Dritten dazwischen zu hängen?
F: Welche Sicherheit habe ich, daß zum vereinbarten Zeitpunkt
auch tatsächlich die Zuteilung erfolgt?
A: Dies wird vertraglich festgelegt ,d.h. Anteil z.B
eingespart/ eingezahlt + Punkte erreicht dann wird zugeteilt
ist in der Satzung verankert.
Sagt alles und nichts, und beschreibt ohnehin nur den „Gutfall“
F: Wer wird in Abt. I im Grundbuch eingetragen?
A: Geno wird Eigentümer (Abt. I)
Fam. XXX (also ich) ( Vorkauf und Nutzungsrech) ABT. II
(Rechte und Pflichten)
ABT. III (Gläubiger Bank,Vers.,BSK) bleibt leer niemand /
keiner kann das Objekt Pfänden/ Versteigern, es sei denn die
Fam. XXX verzichtet auf Ihr Recht in Abteilung II.
Grandiose Idee. Man hat schon zehn Jahre als Eigentümer seinen Kredit gegenüber einer seriösen, eingesessenen und nach allen Regeln der Kunst abgesicherten Bank zurückgeführt, und tritt jetzt das Eigentum an eine Bude mit so einem schrägen Modell (s.o.) ab, und bekommt dafür das deutliche Minus eines Vorkaufs- und eines ominösen, nicht näher qualifizierten „Nutzungsrechts“. Jedenfalls ist es auffällig, dass da nicht klar von einem Nießbrauch/Wohnrecht gesprochen wird. D.h. mal sehen, was da dann wirklich formuliert wird. Sorry, aber da müsste man ja schon massiv mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Und bzgl. „keiner kann versteigern“ ist natürlich glatt gelogen. Wenn der neue Eigentümer pleite geht, kann natürlich versteigert werden, und es ist eine Frage der konkreten Formulierungen der GB-Einträge und deren Rangfolge (nach der Formulierung der Antwort gibt es da erst einmal kein Problem, aber ich ahne, dass da noch Dinge „vergessen worden sind“), was dann mit dem ominösen Nutzungsrecht passiert. Ich ahne mal, dass da im besten Fall Wertersatz bei raus kommen dürfte, wenn die Hütte nicht im ersten Termin weg geht.
F: Was passiert, wenn die Rate (Miete) nicht bezahlt werden
kann?
A: Was passiert wenn Sie Ihre Rate bei der Hausbank nicht
bezahlen können? Sollte bei der Geno die Rate aus Gründen
(Tod, Scheidung, Krankheit,Arbeitslos…) nicht bezahlt werden
können,
tritt der Sicherheitsgurt in Kraft das heißt das Angesparte
ist für solche Fälle gedacht.
Sehr witzig: Da fehlt ja wohl ein nicht unspannender Teil der Geschichte: Das „Angesparte“ wird ja wohl kaum ausreichend sein, den Gläubiger komplett zu befriedigen, und da man kein Eigentümer ist, (s.o.) Aber ach ja, den kann man ja angeblich nicht los werden. Mensch, was für Samariter, die jetzt trotz ausbleibender Zahlungen den armen Schlucker unbehelligt weiter wohnen lassen. Merkst Du, dass schon alleine diese Vorstellung zeigt, wie irre das Modell und wirtschaftliche Verständnis eines Anbieters sein müsste, der tatsächlich genau so agieren würde?
F: In der Satzung der Geno steht, daß ich die Pflicht habe,an
Verlusten teilzunehmen.
A: „Verluste Teilnehmen“ - das ist im Genossenschaftsrecht so
verankert. Wenn Sie sich an z.B an einer Geno Bank beteiligen
oder einen Vers. BSK oder GmbH / AG usw. ist das
immer so. Wichtig ist das es keine Nachschußpflicht bei der
Geno besteht.
Verluste können auch steuerlicher Natur sein z.B. (AFA)
Immobilien Abschreibungen Werbekosten…!
Ein Verlust entsteht im Finanziellen Sinne immer durch eine
Überschuldung, die ist bei der Geno nicht gegeben.
Weil eine solche Konstellation zwar kommen kann aber von den
Mitgliedern durch Abstimmung genehmigt werden muß.
Ach so, und wenn die Mitglieder die nicht „genehmigen“, dann machen sich alle weiter einen schönen Tag, und das Thema ist gegessen? Oder wie soll man diese Aussage verstehen? Klar, ich kann natürlich die Zustimmung verweigern, eine fällige Rechnung zu bezahlen, oder eine zwingend notwendige Verpflichtung einzugehen, weil ich mich damit überschulden würde. Aber damit löst sich das Thema doch nicht in Luft auf. Im ersten Fall wird der Gläubiger dann eben ZV-Maßnahmen einleiten, im zweiten Fall wird die Genossenschaft handlungsunfähig, und bricht Chaos aus, was auch nicht besser ausgehen wird.
F: Wie es scheint, muß mein Haus durch einen Gutachter
bewertet werden, da es sich nicht um einen Neubau handelt.
Diese Gutachten sind teuer! Wer bezahlt diese?
A: Gutachter wird von der Geno bezahlt.
Das sagt aber nichts darüber aus, welche Kosten unter welcher netten anderen Überschrift zu tragen sind, oder? Jedenfalls erinnere ich mich an diverse Internetfundstellen, in denen es um ordentliche Rechungen und nicht erfolgte Finanzierungen ging.
Sonstige Info´s, die in der Satzung stehen:
- Zinsen zum Guthaben werden als Dividende (1,5%) zum Abruf
ausbezahlt
- Abschlusskosten: 1,6% der Investitionssumme
- Mindesttilgung 1%
Ach, da haben wir ja die 1,6%. Das sind bei € 100.000,-- schon mal € 1.600,-- na da sollte dann der Gutachter wohl auch mit drin sein können, oder?
Gruß vom Wiz