Anschl.-finanzierung mit Genotec - empfehlenswert?

Mir wurde eine Anschlussfinanzierung über die Geno empfohlen, jedoch gibt es noch einige Dinge, dich ich nicht verstanden habe. Meinen Berater möchte ich dazu bewußt nicht fragen, da ich unabhängige Meinungen möchte (schliesslich will der Berater ja was verkaufen…)

Meine Situation:

  • 3 laufende Darlehen (1 x Hausbank, 2 x L-Bank)
  • alle Laufzeiten enden in ca 12 Jahren (fast gleichzeitig)
  • Restschuld zu diesem Zeitpunkt insgesamt: ca.150000€

Die Empfehlung lautet:

  • Einmalzahlung von ca. 3000€ als Startkapital
  • Zahlung der Kosten (1,6% => 2400€)
  • montl. Sparrate von ca. 100€
  • zum Stichtag in ca. 12 Jahren alle Darlehen ablösen und zu Geno wechseln
  • monatl. Belastung dann noch ca. 630€, Zins auf 25Jahre fest

Meine Fragen:

  1. hat schon jemand eine Anschlussfinanzierung über Geno gemacht - welche Erfahrungen gibt es dazu?
  2. Im Internet kann ich nur zum Hauskauf an sich über Geno was finden; welche Eintragungen werden im Grundbuch vorgenommen oder verändert, wenn eine Anschlussfinanzierung
    erfolgt?
  3. Was passiert, wenn Geno pleite geht (auch wenn es unwahrscheinlich sein sollte, ich möchte das maximale Risiko kennen)
  4. Ich bin für alle Rückmeldungen äußerst dankbar, auch für Hinweise, die ich bis jetzt nicht beachtet habe.

Ich hoffe, daß die Beschreibung für ein paar Antworten ausreicht und bedanke mich jetzt schon für Eure Rückmeldungen!

Die Genotec bietet zum großen Teil ein sehr undurchsichtiges Geschäftsmodell an;
einen sogenannten Mietkauf.

Würde ich die finger von lassen;
das Hauptproblem dabei ist eine eventuelle Insolvenz der Genotec.

Hallo,

Die Genotec bietet zum großen Teil ein sehr undurchsichtiges
Geschäftsmodell an;
einen sogenannten Mietkauf.

Der Begriff ist mir bekannt - allerdings nur in Verbindung mit einem Neuerwerb einer Immobilie. Wie funktioniert das aber bei einer Anschlussfinanzierung? Darüber habe ich noch nichts gefunden…

Würde ich die finger von lassen;
das Hauptproblem dabei ist eine eventuelle Insolvenz der
Genotec.

Soweit ich weiß, wird man da Teilhaber einer Genossenschaft.
Bedeutet eine Insolvenz in diesem Fall, dass ALLE Einzahlungen futsch sind?
Und falls tatsächlich die Geno im Grundbuch als Eigentümer steht - was passiert dann mit meinem Haus? Auch weg?

Hallo,

der Laden fällt einerseits damit auf, dass er diverse Modelle (der grundsätzlich nicht empfehlenswerte gewerbliche Mietkauf, aber auch Umkehrhypotheken, …) anbietet, die sich ganz speziell an so genannte „schlechte Risiken“ wenden. Also Leute, denen das Wasser schon bis zum Hals steht, oder die bei Finanzierern mit typischer Risikobewertung nicht zu einer Finanzierung kommen. Diese Risiken werden dann in einem Genossenschaftsmodell gepoolt. Ein solches Genossenschaftsmodell ist grundsätzlich eine gute Sache, wenn sich darüber eben Ausgleich unterschiedlicher Risiken ergibt. Fragt sich nur, was sich bei einer Genossenschaft ausgleichen soll, die nur aus schlechte Risiken besteht. Da begibt man sich also auf einen schmalen Grad.

Auf der anderen Seite fällt auf, dass vielfach in Internet zu lesen ist, dass hier zunächst einmal Kosten zu bezahlen sind, und dann die angeblich so sichere Finanzierung doch aus Gründen scheitert, die von Anfang an bekannt waren (siehe „schlechte Risiken“ oben).

Nachdem man einige Zeit recht viel von dem Laden hörte (hier tauchten auch immer mal wieder Vertreter mit gefakten Fragen im Sinne verbotener Werbung auf), war es jetzt lange Zeit ruhig, und ich dachte eigentlich, dass sich das Thema zwischenzeitlich in erwarteter Art und Weise erledigt hätte. Insoweit bin ich etwas verwundert, dass es jetzt mal wieder auftaucht. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich mal recherchieren, was da die letzten beiden Jahre los war.

Gruß vom Wiz

Mir wurde eine Anschlussfinanzierung über die Geno empfohlen,
jedoch gibt es noch einige Dinge, dich ich nicht verstanden
habe. Meinen Berater möchte ich dazu bewußt nicht fragen, da
ich unabhängige Meinungen möchte (schliesslich will der
Berater ja was verkaufen…)

Meine Situation:

  • 3 laufende Darlehen (1 x Hausbank, 2 x L-Bank)
  • alle Laufzeiten enden in ca 12 Jahren (fast gleichzeitig)
  • Restschuld zu diesem Zeitpunkt insgesamt: ca.150000€

Die Empfehlung lautet:

  • Einmalzahlung von ca. 3000€ als Startkapital
  • Zahlung der Kosten (1,6% => 2400€)
  • montl. Sparrate von ca. 100€
  • zum Stichtag in ca. 12 Jahren alle Darlehen ablösen und zu
    Geno wechseln
  1. eine Baufinanzierung kann man nach 10 Jahren ablösen, daher wäre interessant wann die Finanzierung begonnen hat.

  2. für was sind 3.000 € Startguthaben und Kosten von 2.400 € sinnvoll ?

  3. die mtl. Sparrate von 100 € soll auf was für eine Anlage laufen ?
    und wie hoch ist die Guthabenverzinsung ?

  4. wird der Darlehenszins fürs Jahr 2024 schon heute garantiert und wie hoch soll dieser sein ?

  • monatl. Belastung dann noch ca. 630€, Zins auf 25Jahre fest
  1. und wie hoch ist die mtl. Tilgung ?

Meine Meinung - hier will jemand einen Kunden abzocken.

Wenden Sie sich an einen seriösen Berater und nicht an einen Hals-Abschneider.

Gruß Merger

Ja,
das ist das Problem mit der Genossenschaft.

Wenn die Pleite geht, weiss eigentlich keiner so genau was passieren wird;
viele befürchten aber, dass der Anleger dann eventuell leer ausgeht.

Genotec Finanzierungen wurden in der Anfangszeit vor allem von der Finanzsekte „Freier Berater“ bzw. Carpe Diem und Daniel Sahin beworben;
das sagt eigentlich schon alles.

http://www.youtube.com/watch?v=XrHYcSxjeoM

http://www.diebewertung.de/?p=43841

Zuerst vielen Dank an alle für die Antworten.
In der Zwischenzeit habe ich noch anderweitig versucht, an Informationen zu kommen und möchte diese hier darstellen (F: Frage; A: Antwort):
F: Was passiert mit meinem Geld, wenn Geno pleite geht?
A: Sämtliche Gelder sind bei der VR Bank mündelsicher angelegt Tages - Festgeld …und zwar 1:1

F: Welche Sicherheit habe ich, daß zum vereinbarten Zeitpunkt auch tatsächlich die Zuteilung erfolgt?
A: Dies wird vertraglich festgelegt ,d.h. Anteil z.B eingespart/ eingezahlt + Punkte erreicht dann wird zugeteilt ist in der Satzung verankert.

F: Wer wird in Abt. I im Grundbuch eingetragen?
A: Geno wird Eigentümer (Abt. I)
Fam. XXX (also ich) ( Vorkauf und Nutzungsrech) ABT. II (Rechte und Pflichten)
ABT. III (Gläubiger Bank,Vers.,BSK) bleibt leer niemand / keiner kann das Objekt Pfänden/ Versteigern, es sei denn die Fam. XXX verzichtet auf Ihr Recht in Abteilung II.

F: Was passiert, wenn die Rate (Miete) nicht bezahlt werden kann?
A: Was passiert wenn Sie Ihre Rate bei der Hausbank nicht bezahlen können? Sollte bei der Geno die Rate aus Gründen (Tod, Scheidung, Krankheit,Arbeitslos…) nicht bezahlt werden können,
tritt der Sicherheitsgurt in Kraft das heißt das Angesparte ist für solche Fälle gedacht.

F: In der Satzung der Geno steht, daß ich die Pflicht habe,an Verlusten teilzunehmen.
A: „Verluste Teilnehmen“ - das ist im Genossenschaftsrecht so verankert. Wenn Sie sich an z.B an einer Geno Bank beteiligen
oder einen Vers. BSK oder GmbH / AG usw. ist das
immer so. Wichtig ist das es keine Nachschußpflicht bei der Geno besteht.
Verluste können auch steuerlicher Natur sein z.B. (AFA) Immobilien Abschreibungen Werbekosten…!
Ein Verlust entsteht im Finanziellen Sinne immer durch eine Überschuldung, die ist bei der Geno nicht gegeben.
Weil eine solche Konstellation zwar kommen kann aber von den Mitgliedern durch Abstimmung genehmigt werden muß.

F: Wie es scheint, muß mein Haus durch einen Gutachter bewertet werden, da es sich nicht um einen Neubau handelt. Diese Gutachten sind teuer! Wer bezahlt diese?
A: Gutachter wird von der Geno bezahlt.

Sonstige Info´s, die in der Satzung stehen:

  • Zinsen zum Guthaben werden als Dividende (1,5%) zum Abruf ausbezahlt
  • Abschlusskosten: 1,6% der Investitionssumme
  • Mindesttilgung 1%

Soweit die neuesten Informationen dazu.
In den nächsten Tagen werde ich hoffentlich Gelegenheit haben, die ganze Geschichte von einem wirklich unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen. Werde dann weitere Infos hier schreiben.
Derweil Grüße
Wolf

Und falls tatsächlich die Geno im Grundbuch als Eigentümer
steht - was passiert dann mit meinem Haus? Auch weg?

Wieso dein Haus ???

Das Haus gehört doch nach deiner Beschreibung Genotec.
(eingetragener Eigentümer) !!!

Hallo,

na dann wollen wir mal:

Zuerst vielen Dank an alle für die Antworten.
In der Zwischenzeit habe ich noch anderweitig versucht, an
Informationen zu kommen und möchte diese hier darstellen (F:
Frage; A: Antwort):
F: Was passiert mit meinem Geld, wenn Geno pleite geht?
A: Sämtliche Gelder sind bei der VR Bank mündelsicher angelegt
Tages - Festgeld …und zwar 1:1

Aha, und Du weißt schon, was mündelsicher bedeutet? Das bedeutet nämlich genau zwei Dinge: 1. Dass die Anlage so beschaffen sein muss, dass sie kein Verlustrisiko in dem Sinne hat, dass die wirtschaftliche Mechanik der Anlage so beschaffen sein muss, dass sie nicht zum Verzehr der Anlage oder sogar einer Nachschusspflicht führen darf. Also in der Anlage selbst nichts schlimmeres passieren kann, als dass sie keine Zinsen abwirft. 2. Dass sie gegen eine Insolvenz des Kreditinstituts abgesichert ist. Tja, von Sicherheit gegen die Insolvenz desjenigen, der das Geld anlegt ist da überhaupt keine Rede. Wäre ja auch noch schöner: Du nimmst deine letzten Mücken, und zahlst sie in eine mündeslsichere Anlage (z.B. ein klassisches Sparbuch) ein, statt damit deine Rechnungen zu bezahlen. Dann meldest Du Insolvenz an, und lässt deine Gläubiger in die Röhre schauen, weil dein Geld ja mündelsicher angelegt ist. Nette Idee, ist aber natürlich Blödsinn. D.h. da wird der große Sandstreuer eines von Laien regelmäßig nicht richtig verstandenen Schlagwortes genutzt, um Interessenten Sand in die Augen zu streuen.

Ganz abgesehen davon ist natürlich die gesamte wirtschaftliche Mechanik hinter diesem angeblichen Konstrukt mehr als nur schräg. Du willst deine bisherige Finanzierung ablösen, sprich jemand muss deiner Bank den bisher gewährten Kredit zurückzahlen. Also muss es da jemand geben, der dieses Geld „auf der hohen Kante“ hat. Das will hier also Genotec sein. Woher aber nehmen, wenn alles eingezahlte Geld doch angeblich mündelsicher in Festgeld angelegt ist? Steht da bei jemand eine Gelddruckmaschine im Keller? Und warum sollte jemand, der so konservativ sein Geld nur in mündelsicheren (nicht besonders lukrativen aber dafür eben sicheren Anlageformen) investiert, sich ohne zusätzlichen Vorteil dazu hinreißen lassen, sich da noch eine Immobilie eines Dritten dazwischen zu hängen?

F: Welche Sicherheit habe ich, daß zum vereinbarten Zeitpunkt
auch tatsächlich die Zuteilung erfolgt?
A: Dies wird vertraglich festgelegt ,d.h. Anteil z.B
eingespart/ eingezahlt + Punkte erreicht dann wird zugeteilt
ist in der Satzung verankert.

Sagt alles und nichts, und beschreibt ohnehin nur den „Gutfall“

F: Wer wird in Abt. I im Grundbuch eingetragen?
A: Geno wird Eigentümer (Abt. I)
Fam. XXX (also ich) ( Vorkauf und Nutzungsrech) ABT. II
(Rechte und Pflichten)
ABT. III (Gläubiger Bank,Vers.,BSK) bleibt leer niemand /
keiner kann das Objekt Pfänden/ Versteigern, es sei denn die
Fam. XXX verzichtet auf Ihr Recht in Abteilung II.

Grandiose Idee. Man hat schon zehn Jahre als Eigentümer seinen Kredit gegenüber einer seriösen, eingesessenen und nach allen Regeln der Kunst abgesicherten Bank zurückgeführt, und tritt jetzt das Eigentum an eine Bude mit so einem schrägen Modell (s.o.) ab, und bekommt dafür das deutliche Minus eines Vorkaufs- und eines ominösen, nicht näher qualifizierten „Nutzungsrechts“. Jedenfalls ist es auffällig, dass da nicht klar von einem Nießbrauch/Wohnrecht gesprochen wird. D.h. mal sehen, was da dann wirklich formuliert wird. Sorry, aber da müsste man ja schon massiv mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

Und bzgl. „keiner kann versteigern“ ist natürlich glatt gelogen. Wenn der neue Eigentümer pleite geht, kann natürlich versteigert werden, und es ist eine Frage der konkreten Formulierungen der GB-Einträge und deren Rangfolge (nach der Formulierung der Antwort gibt es da erst einmal kein Problem, aber ich ahne, dass da noch Dinge „vergessen worden sind“), was dann mit dem ominösen Nutzungsrecht passiert. Ich ahne mal, dass da im besten Fall Wertersatz bei raus kommen dürfte, wenn die Hütte nicht im ersten Termin weg geht.

F: Was passiert, wenn die Rate (Miete) nicht bezahlt werden
kann?
A: Was passiert wenn Sie Ihre Rate bei der Hausbank nicht
bezahlen können? Sollte bei der Geno die Rate aus Gründen
(Tod, Scheidung, Krankheit,Arbeitslos…) nicht bezahlt werden
können,
tritt der Sicherheitsgurt in Kraft das heißt das Angesparte
ist für solche Fälle gedacht.

Sehr witzig: Da fehlt ja wohl ein nicht unspannender Teil der Geschichte: Das „Angesparte“ wird ja wohl kaum ausreichend sein, den Gläubiger komplett zu befriedigen, und da man kein Eigentümer ist, (s.o.) Aber ach ja, den kann man ja angeblich nicht los werden. Mensch, was für Samariter, die jetzt trotz ausbleibender Zahlungen den armen Schlucker unbehelligt weiter wohnen lassen. Merkst Du, dass schon alleine diese Vorstellung zeigt, wie irre das Modell und wirtschaftliche Verständnis eines Anbieters sein müsste, der tatsächlich genau so agieren würde?

F: In der Satzung der Geno steht, daß ich die Pflicht habe,an
Verlusten teilzunehmen.
A: „Verluste Teilnehmen“ - das ist im Genossenschaftsrecht so
verankert. Wenn Sie sich an z.B an einer Geno Bank beteiligen
oder einen Vers. BSK oder GmbH / AG usw. ist das
immer so. Wichtig ist das es keine Nachschußpflicht bei der
Geno besteht.
Verluste können auch steuerlicher Natur sein z.B. (AFA)
Immobilien Abschreibungen Werbekosten…!
Ein Verlust entsteht im Finanziellen Sinne immer durch eine
Überschuldung, die ist bei der Geno nicht gegeben.
Weil eine solche Konstellation zwar kommen kann aber von den
Mitgliedern durch Abstimmung genehmigt werden muß.

Ach so, und wenn die Mitglieder die nicht „genehmigen“, dann machen sich alle weiter einen schönen Tag, und das Thema ist gegessen? Oder wie soll man diese Aussage verstehen? Klar, ich kann natürlich die Zustimmung verweigern, eine fällige Rechnung zu bezahlen, oder eine zwingend notwendige Verpflichtung einzugehen, weil ich mich damit überschulden würde. Aber damit löst sich das Thema doch nicht in Luft auf. Im ersten Fall wird der Gläubiger dann eben ZV-Maßnahmen einleiten, im zweiten Fall wird die Genossenschaft handlungsunfähig, und bricht Chaos aus, was auch nicht besser ausgehen wird.

F: Wie es scheint, muß mein Haus durch einen Gutachter
bewertet werden, da es sich nicht um einen Neubau handelt.
Diese Gutachten sind teuer! Wer bezahlt diese?
A: Gutachter wird von der Geno bezahlt.

Das sagt aber nichts darüber aus, welche Kosten unter welcher netten anderen Überschrift zu tragen sind, oder? Jedenfalls erinnere ich mich an diverse Internetfundstellen, in denen es um ordentliche Rechungen und nicht erfolgte Finanzierungen ging.

Sonstige Info´s, die in der Satzung stehen:

  • Zinsen zum Guthaben werden als Dividende (1,5%) zum Abruf
    ausbezahlt
  • Abschlusskosten: 1,6% der Investitionssumme
  • Mindesttilgung 1%

Ach, da haben wir ja die 1,6%. Das sind bei € 100.000,-- schon mal € 1.600,-- na da sollte dann der Gutachter wohl auch mit drin sein können, oder?

Gruß vom Wiz

1 Like

Hallo Wiz,

vielen Dank für Deine Erklärungen. Das beleuchtet die Aspekte, die bei Anpreisung des Vertrages „zufällig“ nicht so richtig erwähnt werden.
Ich werde meine Entscheidung dementsprechend fällen - und die anschlussfinanzierende Bank wird sicher nicht mit „G“ beginnen.

Interessant ist, daß es bisher keine einzige befürwortende Rückmeldung gegeben hat…

An dieser Stelle ganz herzlichen Dank allen, die hier gepostet haben.
Meine Befürchtungen haben sich weitgehend bestätigt. Jedoch kann ich daraus eine Entscheidung fällen, die mir keine Bauchschmerzen bereitet.

Sollte der/die ein oder andere noch Anmerkungen dazu haben, lese ich diese natürlich gerne!
Vielleicht hilft es aber auch anderen, die vor einer ähnlichen Frage stehen.
Euch da „draußen“ alles Gute!

Hallo zusammen,

um der ganzen Sache noch einen „runden“ Abschluss zu geben, möchte ich Euch die Antwort des Beraters, die ich nach meiner Absage erhalten habe, nicht vorenthalten (kam per Mail).

"Vielen Dank Auch"

Keine Begrüßung, kein Auf Wiedersehen, kein Name - nur ein beleidigter Berater, dem vermutlich einiges an Provision „durch die Lappen ging“.
Meiner Meinung nach zeugt diese Art der Verabschiedung von der Seriösität dieser Geschichte…
LG