Anschliessen eines Ofen an einen bestehenden Kaminzug.....ist zwingend der BEzirksschornsteinfeger notwenig oder kann es auch ein anderer Bezirksschornstein

Hallo,
in einer Wohnungseigentum Gemeinschaft ist eine Wohnung, in der der Vermieter wieder einen Ofen an einen vorhandenen Kaminzug schließen möchte. Der Kaminzug ist, da seit ca. 20 Jahren kein Ofen daran angeschlossen war, zur Wohnung abgedeckt. Was wohl auch vom damaligen Schornsteinfeger abgenommen wurde ( vermutlich).

Nun soll an diesem Schornsteinzug wieder ein Ofen, ein Pelletofen angeschlossen werden.
Dass da ein Fachmann erst einmal „rüber gucken“ muss ist schon klar. Allerdings muss es unbedingt der zuständige Bezirksschornsteinfeger sein, könnte es auch ein anderer Bezirksschornsteinfeger sein?

Für Antworten wäre ich wieder einmal sehr dankbar.

Bürger 79

Man hat doch jetzt den Schornsteinfeger zur freien Wahl.
Zumindest in Niedersachsen.

Nein.
Hier geht es um eine hoheitliche Aufgabe (Abnahme eines neu installierten Ofens/Kaminzuges.
Das darf nur der für den Wohnort zuständige Bezirksschornsteinfeger .

Der verlangt dafür auch stets einheitliche Kosten, die nach einer behördlich festgelegten Gebührentabelle gehen.

Bestimmte Aufgaben( reinigen, Kontrolle) kann man auf andere Schornsteinfeger vergeben. Muss diese aber wieder seinem zuständigen "Bezirks"Meister mit dem „Kehrbuch“ nachweisen.

MfG
duck313

2 Like

Bei uns (RLP) schaut sich der Schornsteinfeger den Ofen an ob der den gesetzlichen gegebenheiten entspricht, ob die Anbringung stimmt (kann man also je nach fachwissen auch selbst machen), überprüft halt den Schornstein und macht die „Abnahme“ erst DANN darf der in Betrieb genommen werden. Wenn bei euch der Bezirksschornsteinfeger die letzte abnehmende Instanz ist dann wird der das wohl machen. Ggf. einfach fragen ob das auch ein Kollege machen kann.

Das ist in Niedersachsen wie in RLP gleich, weil es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handelt.

und warum heißen Bezirksschornsteinfeger denn so ? Weil sie (auf Zeit) einen bestimmten Bezirk (Stadtteil, Teil eines Landkreises) als alleinigen Zuständigkeitsbereich zugewiesen bekommen haben.
Hier üben sie hoheitliche Kontroll- und Überwachungsaufgaben aus, zusätzlich können sie (neuerdings) zusätzliche Dienstleistungen wie jeder Handwerksbetrieb ausüben.
Also Neuanschluss/Wiederinbetriebnahme eines stillgelegten Kamins- immer zum zuständigen Schorni vor Ort.
Bevollmächtigter Schornsteinfegermeister lautet der neue „Titel“.

bestimmte (untergeordnete) Aufgaben des früher allein zuständigen Schornsteinfegers können nun alle anderen Schornis oder sogar Handwerksbetrieb (Heizungsbauer etwa, ausführen.
Müssen das aber dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im „Kehrbuch“ nachweisen.

Außer mehr Papierkram ist da nichts wesentlich anders, vor allem spart man m.E. nach kein Geld.

mfG
duck313

1 Like

… doch !

Es braucht aber ein zentrales Register in welchem die ganzen Heizungsanlagen verzeichnet sind. Unter anderem wird damit auch überwacht ob Heizung und Kamin in Schuss sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Dieses Verzeichnis führt der Bezirksschornsteinfeger und er trägt auch die Verantwortung für die Heiz-Anlagen, was die Sicherheit angeht.
Ist so ähnlich wie der TÜV beim Auto.

Besonders wenn mit Holz geheizt wird, kann ein Kamin versotten. Im Extremfall kann dies zu einem Kaminbrand führen.
Was Laien oft nicht klar ist, dass es nicht genügt irgendwie den Ofen mit dem Kamin zu verbinden. jede Verbrennung benötigt auch Sauerstoff und es muss sichergestellt werden, dass der Ofen auch Frischluft bekommt.
Ein weiteres Problem sind Ventilatoren, besonders Abzugshauben im der Küche und die Lüftung im Bad. Wenn diese ihre Arbeit richtig ausführen, entsteht im Raum ein Unterdruck. Ist der Raum dicht, kann frische Luft nur durch den Kamin nachgezogen werden. Dies kann zu einer Rauchvergiftung und zum Tod führen. (Diesen Winter sind einige Kidds gestorben, weil sie in einem Wohnwagen einen Ofen angemacht haben und keine Frischluft nachströmen konnte.)
Auch hier hat der Bezirksschornsteinfeger die Verantwortung und muss ggf. technische Vorkehrungen verlangen. z.B. dass die Abzugshaube nur in Betrieb gehen darf, wenn das Küchenfenster offen ist.

Andere tödliche Unfälle hat es öfters gegeben, weil ein Kamin Risse hatte und dadurch Rauchgase in ein Schlafzimmer geströmt sind.

MfG Peter(TOO)

1 Like

Neben der Schornsteinfeger-Abnahme-Problematik könnte auch was mit der Eigentümergemeinschaft zu klären sein. Der Kaminzug gehört zum Gemeinschaftseigentum. Ob er tatsächlich frei ist oder still gelegt ist oder ob andere Eigentümer mit Nutzung durch einen Pelletofen in der Wohnung nur eines Eigentümers einverstanden sind, sollte vorsichtshalber auch vorab geklärt werden.
LG

Der Kaminzug, der genutzt werden soll, wurde früher für einen Kohleofen in dieser Wohnung genutzt und ist im Prinzip nur mit einer Klappe verschlossen, bzw. ist nur mit einer Klappe verschlossen.
Der Kamin ist nicht still gelegt,

Das ist schon mal gut. Es kann aber in einer Eigentümergemeinschaft an den Zug was angeschlossen sein, was sich mit Pelletofen nicht verträgt oder - worst case- jemanden geben, der mit dieser Nutzung durch Dich nicht einverstanden ist. Ich würde Deine Absicht mal mit der Verwaltung der WEG besprechen. Die muss wissen, ob das einfach so okay ist oder ob Hürden bestehen. Ich habe selber eine Eigentumswohnung und weiß, dass die einfache Nutzung von Gemeinschaftseigentum nicht immer ganz komplikationslos läuft.

Ein wirklich durchschlagendes Argument.

Wenn ein Kamin nicht benutzt wird, wird er auch nicht mehr vom Schornsteinfeger gewartet, sprich: gefegt. Und hat deshalb reichlich Gelegenheit, anderweitig benutzt zu werden. Das können Dohlen mit ihrem Nest sein oder auch völlig anderes. Und das muss vor der erneuten Inbetriebnahme selbstverständlich geprüft werden - andernfalls kann es zu einer hübschen Kohlenmonoxydvergiftung der Heizungsnutzer führen.

Woran genau hast Du festgestellt, dass der Kamin noch in Betrieb ist?
Gruß
anf

Hallo,
Weil der Kaminzug um den es hier geht, neben einem noch mit Kohleofen genutzten zweiten Kaminzug liegt, die beide vom Schornsteinfeger regelmäßig ca. alle 3 - 6 Monate gereinigt werden.

Und es still gelegte Kamine im Haus gibt,- die sind im Keller zugemauert und auf dem DAch mit einer Metallplatte verdeckt.

Was diese Kaminzüge nicht sind,- der Schornstein über dem DAch ist vor ca. 18 Monaten repariert worden.

viele Grüße
Bürger 79

Argument brauch ich nicht, wenn ich bei uns die freie Wahl habe.

Aha.
Na dann schönes Leben noch.