Anschlussauflösungsgebühr

Hallo,

ein 24Monats-Mobilfunkvertrag bei MobilCom, den ich allerdings 36 Monate laufen ließ, endet nun Ende August 2002.

Auf meiner nun vorletzten Rechnung (letzte Grundgebühr) wurde eine Anschlussauflösungsgebühr in Höhe von EUR34,?? erhoben.
Ich kann mich erinnern, gehört zu haben, dass die Erhebung einer Anschlussgebühr nicht mehr rechtens sei, selbst wenn dies bei Vertragsabschluss im gewählten Tarif bestimmt war…?

Mit der gleichen Frage ist ein Freund von mir in ein MobilCom-Geschäft gegangen und der dortige Berater teilte ihm mit, dass eine Anschlussgebühr nicht mehr gefordert werden darf und faxte diese Rechnung mit der Bitte um Rückbuchung an die MobilCom-Zentrale. Von dort kam dann nach 2 Monaten ein Brief mit einer Kopie der Tarifbestimmungen von 1999 und Mobilcom teilte ihm mit, dass er diese Bestimmungen mit seiner Unterschrift quittiert hat und deshalb zahlen muss (damals DM76,00).

Wer hat nun Recht, gibt es da eine Bestimmung, auf die ich mich berufen kann ?

Vielen Dank, Lars

Moin!

Ich kann mich erinnern, gehört zu haben, dass die Erhebung
einer Anschlussgebühr nicht mehr rechtens sei, selbst wenn
dies bei Vertragsabschluss im gewählten Tarif bestimmt war…?

Richtig erinnert :smile:

Da war doch was beim BGH…

Guckst Du hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Mobilcom teilte ihm mit, dass er diese Bestimmungen mit seiner
Unterschrift quittiert hat und deshalb zahlen muss (damals
DM76,00).

Typisch MogelCom, die sehen nicht mal mit offenen Augen, was Sache ist…

Wer hat nun Recht, gibt es da eine Bestimmung, auf die ich
mich berufen kann ?

Na Klar, berufe Dich auf das Urteil des BGH, Aktenzeichen: III ZR 199/01

Alles weitere unter dem Link in Tessa´s Artikel…

Oder im Archiv unter dem Stichwort Deaktivierungsgebühren :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

Danke für Deine Superschnelle Antwort.

Eine Frage gleich noch hinterher, der besagte Freund hat die Anschlussgebühr natürlich schön brav im September abbuchen lassen, im Nov. kam dann der Brief mit Lüge von MobilCom.
Hat er jetzt immernoch die Möglichkeit die Anschlussgebühr zurückzufordern oder muss das innerhalb eines bestimmten Zeitraumes passiert sein ?

Allein die Tatsache, dass MobilCom die doppelte Auflösungsgebühr des Präzedenzfalls von Talkline (TL EUR17 – MC EUR34) fordert, würde alle Mühe berechtigen.

Gruss, Lars

Danke für Deine Superschnelle Antwort.

Kein Thema, gern geschehen :smile:

Eine Frage gleich noch hinterher, der besagte Freund hat die
Anschlussgebühr natürlich schön brav im September abbuchen
lassen, im Nov. kam dann der Brief mit Lüge von
MobilCom.
Hat er jetzt immernoch die Möglichkeit die Anschlussgebühr
zurückzufordern oder muss das innerhalb eines bestimmten
Zeitraumes passiert sein ?

Da bin ich jetzt ehrlich gesagt etwas überfragt. Ich würde mal aus der Hüfte raus sagen, das er nun Pech gehabt haben dürfte. Frag doch dazu mal im Recht-Brett nach.

Allein die Tatsache, dass MobilCom die doppelte
Auflösungsgebühr des Präzedenzfalls von Talkline (TL EUR17 –
MC EUR34) fordert, würde alle Mühe berechtigen.

Vielleicht könnte er ja einfach mal einen Versuchsballon starten…
Ich würde die auffordern, unter Verweis auf das BGH-Urteil, die Summe zu erstatten. Wenn sie dem dann nicht nachkommen, könnte er ja einfach mal einen Mahnbescheid über die Summe absetzen. Mal sehen, wie sie dagegen vorgehen würden.
Anderseits ist fraglich, ob sich der Aufwand im Nachhinein rechnet. Und ob das rechtlich sauber ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.

1 „Gefällt mir“

Hi,
schau mal ins Recht-Brett, da gibt es einen Thread um das Thema. Talkline ist auch der Meinung,m das BGH-Urteil würde bei alten Verträgen nicht gelten. Alles die gleichen Halunken!
Alexander

Hi,

hier ein Artikel dazu:

http://news.zdnet.de/story/0,t110-s2109153,00.html

Dort steht auch drin,dass man bereits gezahlte gebühr zurückverlangen kann…

Ciao,
Carsten