Anschlussflug Std.Warten-Entschädigung?

Hallo,

hatten einen Flug von New York nach Frankfurt gebucht. Dieser beinhaltet einen Zwischenstopp in Paris, wo wir dann mit einer anderen Maschine weiterfligen sollten. Zwischen diesen Flügen waren knapp 2 Stunden Puffer geplant.

Durch 2 stündige Verspätung in New York haben wir den Flug in Paris verpasst. Der Steward machte uns erst noch Hoffnung es zu schaffen und andernfalls würden ständig weiter Maschinen nach Ffm fliegen. Am Gate war gerade Boarding closed. Die Mitarbeiterin war wenig hilfreich, speiste uns mit einem Gutschein für einen Imbiss ab und erklärte, dass der nächste Flug voll sei und wir in 7 Std. weiterfliegen könnten. Nachfragen unsererseits ergaben, dass im nächsten Flug noch in der Buisnessclass Plätze frei seien, aber sie könne uns natürlich (?) nicht upgraden.
Alles in allem ein ätzender Rückweg auf dem wir ingesamt über 30 Std. wach waren und uns viel geärgert haben.

Eine Anfrage bei der Fluggesellschaft ergab, dass der Flug von new York auf grund „Auflagen der Flughafenbehörde“ Verspätung hatte, sie somit keine Schuld tragen würden und es keine Entschädigung gäbe. Aber das Bodenpersonal habe ihr Bestes für uns getan etc… - das sehe ich anders.
Kann mir jemand sagen, in wie weit wir Chancen haben, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten?

Danke im vorraus!

Viele Grüße

Hallo,
Nach http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur… hast du Anspruch auf Betreuungsleistungen und auf Ausgleichsleistungen

Nachfragen unsererseits ergaben, dass im nächsten Flug noch in der Buisnessclass Plätze frei seien, aber sie könne uns natürlich (?) nicht upgraden.

Mindestens die Verspätung durch das Verweigern des Buisiness-Fluges hat die Airline zu vertreten.

Eine Anfrage bei der Fluggesellschaft ergab, dass der Flug von New York auf grund „Auflagen der Flughafenbehörde“ Verspätung hatte, sie somit keine Schuld tragen würden und es keine Entschädigung gäbe.

Die Auflagen möge man dir doch bitte im Detail erläutern. Denn nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Airline nicht in der Pflicht.

Kann mir jemand sagen, in wie weit wir Chancen haben, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu erhalten?

Verweise in deinem Anschreiben an die Airline doch auf das höchstrichterliche Urteil ;
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?ur… und http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH-Recht-auf-Ents…
Lies dir die mal aufmerksam durch.
Gruß
Karl