Anschlussfrage zur Urkundenfälschung - Impfnachweise!

Im Anschluss an die Diskussion zur Urkundenfälschung eine Frage als interessierter Unwissender:

Ich habe gelesen, dass es unter Juristen strittig war, ob das Nutzen gefälschter Impfnachweise z. B. im Restaurant straffabr war. (Diese Gesetzeslücke wurde Ende November wohl zum Glück geschlossen)

Das Problem war, dass gefälschte Impfausweise unter §279 StGb fielen, wo es aber nur um das Täuschen gegenüber Behörden und Versicherungen ging?

Und da war dann strittig, ob man bezüglich des Restaurantsbesuchs als ungeimpfter Betrüger, so dass 279 nicht griff (keine Behörde, keine Versicherung), nun unter §267 fiel oder nicht?

Warum gibt es denn eigentlich extra den harmloseren 279, warum reicht 267 nicht für alle Urkundenfälschungen aus?

Und: Ist nach eurer Ansicht die Gesetzeslücke jetzt wirklich geschlossen?

Gespannte Grüße
Karl

Richtig. § 279 StGB lautete:

"Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines
anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und
278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
mit Geldstrafe bestraft."

Jetzt genügt die Täuschung im Rechtsverkehr.

Wenn die Tat gleichzeitig eine Urkundenfälschung ist, greift § 279 StGB gar nicht (mehr):

„[…] wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.“

Ja.

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Und was ist mit den Betrügern, denen es leider bereits geglückt ist, eine Digitalisierung bei einer gutgläubigen Apotheke zu erhalten? Die weisen sich doch dann im Restaurant mit einem „echten“ bzw. „echt gewordenen“ Nachweis aus, oder nicht? Ein nationales Impfregister, mit dem man abgleichen könnte, gibt es ja (noch) nicht.

Gruß
Rakete

Sie haben, um das Zertifikat zu erlangen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 StGB bezeichneten Art Gebrauch gemacht, oder nicht?

Dass es in vielen Fällen schwierig ist, den Nachweis zu führen, ist keine Gesetzeslücke, sondern eine Lücke im administrativen Vorgehen.

Schöne Grüße

MM

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Richtig. Und @raketenbasis geht es um die Leute, die das Zertifikat auf diese Art und Weise erlangt haben, bevor der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse zur Täuschung im Rechtsverkehr nach § 279 strafbar wurde.

Die Frage ist nun die folgende:
Fällt das Zertifikat selber unter §§277 und 278? Schließlich wurde es von echten Apothekern ausgestellt. Also kann es ja eigentlich nicht darunter fallen. Fällt das Verwenden des Zertifikats nun dennoch unter §279? Kann ja eigentlich auch nicht sein, weil das Zertifikat selber ja nicht unter §§277 und 278 fällt.

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die dabei ihr Terminal bedient und den Zettel ausgehändigt oder per E-Mail verschickt haben.

Ausgestellt wurde es vom RKI, das eine selbständige Bundesoberbehörde ist. Und diese Behörde wurde über (…) getäuscht, als dem Apotheker ein gefälschter Impfpass vorgelegt wurde, dessen Inhalt er dem RKI zur Ausstellung des Zertifikates übermittelt hat.

Und damit fiel das Ganze auch schon vor der Reform von §279 unter diesen Paragraphen. Denn bereits vor der Reform war das Täuschen einer Behörde gemäß §279 strafbewehrt.

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Stümpt. Also wie gesagt keine Gesetzes-, sondern eine administrative Lücke, dass es kein zentrales Register für die tatsächlich stattgefundenen Impfungen gibt. Wahrscheinlich ist der Datenschutzreferent des zuständigen Staatssekretärs immer noch auf Fortbildung, und da kann man dann halt nichts machen…

… an der ganzen Sache finde ich nur eines erschreckend:
Wenn ich vor ca. 8 Monaten darauf hingewiesen habe, dass Reisepässe oder Personalausweise gut zu fälschen schon „machbar“ ist… so ein gelbes Heftchen ist doch … Peanuts. Es war doch abzusehen, dass da ein lukrativer Markt sich entwickelt.
Und welcher Laie soll bei den vielen unterschiedlichen Impfpässen der letzten 40 Jahre nun einen echten von einem unechten unterscheiden können?

Selten, aber für dieses Problem sehe ich keine Lösung…

So ein niegelnagelneuer gelber Impfpaß, in dem nichts weiter als zwei Corona-Impfungen eingetragen sind, wären bei mir schon per se verdächtig.
Man kann davon ausgehen, daß Apotheken jetzt erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen, aber wie man die Fälschungen nachträglich ermitteln soll, weiß ich auch nicht.

So ein Fälschung kann auch direkt ins Grab führen:

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na, dann bin ich ja sowas von Verdächtig mit meinem

Mein „Alter“ ist bei 8 Umzügen irgendwann abhanden gekommen. Letzter Eintrag wäre denn ca. 1995 gewesen. Seit dem hatte ich ihn nie dabei bzw. habe nie etwas nachtragen lassen…
Ich lege mich mal aus dem Fenster: jeder 10. hatte nie einen (aufgehoben), jeder 5. weiß nicht, wo der rumfliegt…

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Servus,

ist sicherlich nicht richtig.

Zwei Pockenschutzimpfungen waren (bei den noch betroffenen Jahrgängen, und da sind die geburtenstarken, die allein durch ihre Zahl überall bestimmen, was „normal“ ist, mit dabei) Pflicht, und zur zweiten musste man den Impfpass mit der ersten vorlegen. Dann Polio, Tetanus, Diphterie, später Masern, bei bestimmten Auslandsreisen natürlich auch Hepatitis und und und.

Sicher gibt es Leute, die das Dings verbaselt haben. Aber es gibt in Deutschland so gut wie niemanden, der nie einen hatte.

Die Leute mit „jüngferlichen“ Impfpässen mal zu fragen, welche Impfungen sie denn vorher schon bekommen hatten und bei welcher Gelegenheit ihr Impfpass abhanden gekommen ist, wäre das Mindeste. Nicht, um zu hören, was sie dann sagen, sondern um zu hören, wie sie es sagen.

Bizarrerweise gibt es approbierte Apotheker, die selbst noch keine vollständige Covid 19 - Impfung haben. Bei diesen hat man dann tatsächlich den Bock zum Gärtner gemacht.

Schöne Grüße

MM

In der Berliner Abendschau wurde kürzlich von einem Fall erzählt, wo für eine arabische Clan-Familie gleich 30 Impfpässe gleichzeitig vorgelegt worden. Da ist die Apothekekerin dann doch stutzig geworden.

Andere Frage: Haben Inhaber einer digitalisierten Fälschung überhaupt jemals noch die Möglichkeit zu einer legalen Impfung zu kommen, wenn sie sich besinnen? Dazu müssten sie sich doch wohl zwangsläufig outen und eine Anzeige einfangen ?

Beim Tierarzt? Höchstwahrscheinlich haben diese keine online-Verbindung zum RKI-Register (denke ich jedenfalls).

Nicht unbedingt. Sie könnten sich dort ihre tatsächliche Impfung in einen niegelnagelneuen Gelben eintragen lassen und den dann einfach in die Schublade legen.

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In den letzten Tagen sah ich einen TV-Bericht (wann und wo weiß ich nicht mehr), da fiel der Apotheke ein Rechtschreibfehler beim Arztstempel auf: Chistofstraße (statt richtig: Christofstraße).

Ich will mich über die Zahl und die Frage, ob nie eine Impfheft vorhanden war, oder ob ein solches irgendwann mal abhanden gekommen ist, nicht streiten. Aber ich kenne neben mir selbst massenhaft Leute, die nach den üblichen Kinderimpfungen nie mehr konkreten Bedarf aus beruflichen Gründen oder wegen einer Auslandsreise hatten, und bei dem Thema auch nicht proaktiv tätig geworden sind, wenn eigentlich mal eine Nachimpfung fällig gewesen wäre. Insoweit bin ich da ganz bei @ceestmoi.

Und auch bei mir: Tja, über 50 Jahre, diverse Umzüge, Auszug aus dem Elternhaus, weitere Umzüge, … kann so ein Teil (meins war damals noch weiß) dann durchaus mal verloren gehen, oder so in den Tiefen von Altunterlagen verschwinden, dass man es einfach nicht mehr bei jetzt akut gewordenen Bedarf auf die Schnelle wiedergefunden hat. Insoweit hat es mich auch nicht verwundert, als die Ärztin, bei der ich mich jetzt habe impfen lassen, ohne Federlesen gleich ein neues Heft für mich vom großen Stapel „Rohlinge“ nahm, der den tatsächlichen Bedarf an neuen Impfnachweisen alleine in ihrer Praxis sehr greifbar verdeutlichte.

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Hallo,
es gibt auch echte „gefälschte“ Impfpässe und wenn die Aussteller dieser Pässe nicht allzu geldgierig sind, kommt das auch nicht raus, leider
Gruss
Czauderna

Schon, daher benötigt man auch keine generelle Impfpflicht.
Es genügt, einen Impfnachweis für bestimmte Veranstaltungen/Tätigkeiten/Unternehmungen einzufordern.
Und bei Vorlage eines gefälschten Nachweises wird dies geahndet.
Ansonsten achtet man auf sich selbst.
Was will man mehr?

Ein Leben. So ein richtiges.

Mit einigen Einschränkungen weniger.

Damit wird es bis auf weiteres nichts, wenn die Covid-19-Pandemie durch die Initiative von Dir und Deinesgleichen ins Uferlose verlängert wird.

Schade eigentlich.

Schade auch, dass Du Dir schon gar nicht mehr vorstellen kannst, wie so ein Leben sein kann - oder zu stumpfsinnig bist, um Dir eines zu wünschen.

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Wieder mal einen Urlaub ein halbes Jahr vorher buchen können, ohne Angst zu haben, dass er wegen hoher Inzidenzen hier oder im Zielland einen Tag vor Abfahrt abgesagt werden muss.

Endlich nicht mehr jeden Monat ein paar Dutzend Euro für Masken ausgeben.

Endlich wieder spontan ins Restaurant gehen können ohne vorheriger Anmeldung.

Endlich nicht mehr nach jeder Berührung einer Oberfläche in der Öffentlichkeit die Hände desinfizieren.

Aber so lange es Menschen gibt, denen es schon reicht, sich nicht impfen lassen zu müssen, kann ich alles bis mindestens Weihnachten nächsten Jahres vergessen.

Ich bitte um Entschuldigung, dass ich mich am Off-Topic beteilige, ich konnte nicht anders.

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