Anschlussgebühren Kanal

Wir haben vor 1 Jahr einen voll erschlossenen Rohbau erworben (meinten wir) nach Fertigstellung verlangte die Gemeinde von uns einen Restbetrag der Anschlußgebühren (3.000,–) Nun, nach einem halbe wird der Kanal saniert und verbessert und die Kosten auf die Bürger mit umgelegt. Dies bedeutet, die wollen wieder von mir Geld. Ich habe Einspruch erhoben und muss diesen Begründen. Ist dies Rechtens? Dann habe ich ja Anschlusskosten an einen maroden Kanala geleistet. Danke für alle Antworten

Die Frage bezieht sich auf den Bereich Anschlussbeiträge (nicht: Gebühren!). Das Beitragsrecht gehört nicht zu meinem Interessengebiet. Deshalb kann ich die Frage nicht beantworten. Tut mir leid.