anschlußgebühren wasser

Unser Ort hatte bisher eine eigene Wassergenossenschaft, welche nun aufgelöst wird. Wir werden an die Wasserversorgung der Kernstadt angeschlossen. Die Stadt erhebt hierfür erneut für jeden Grundstücksanschluß (unbebaut, oder bebaut) nochmals Anschlußgebühren. Kann das sein?
Ich erhalte doch gar keine Gegenleistung, denn die laufenden Gebühren pro Kubikmeter muß ich lt. Satzung ja ohnehin zahlen.
Kann mir da jemand helfen??

Gruß, Horst

Hallo,
leider ist es ganz normal, dass die für den Wasserversorger (Stadtwerke, Gemeinde, Zweckverband etc.) entstandenen Anschluss- Baukosten auf den Grundstückseigentümer umgelegt wird, wenn dieser einen neuen Anschluss (neue Rohrleitung zum Gebäude) erhält.
Die genaue Aufteilung der Kosten und der Zuweisungssatz findet sich normalerweise in der jeweiligen Wasserabgabesatzung WAS bzw. Beitrags- und Gebührensatzung BGS zur WAS des jeweiligen Wasserlieferanten.
Die jährliche Grundgebühr und die m³-Gebühr fallen jeweils natürlich weiterhin ganz normal an…

Ich hoffe, ich konnte soweit weiterhelfen!

Hallo Horst,

erst einmal möchte ich mich entschuldigen, dass ich erst jetzt antworte - war längere Zeit nicht im i-net.

vorab: ich bin kein Jurist

In der Regel sollten solche Dinge in der jeweiligen Satzung geregelt sein.

Ich gehe mal davon aus, dass euer „neuer“ Wasserversorger keine neuen Anschlüsse auf die Grundstücke legt, sondern dass nur eine Verbindung des Wasserversorgungsnetzes der Kernstadt zu eurem Versorgungsnetz hergestellt wird. Insofern halte ich die „normalen“ Gebühren für Neuanschlüsse von Grundstücken nicht für gerechtfertigt.
Dies ist meine persönliche Meinung.

Wahrscheinlich hilft da nur eins: Ab zum Fachanwalt!

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
viele Grüße
Wulf

s. Antwort auf erste Anfrage