Hallo,
wer kann mir helfen?
Ich besitze ein Haus.Nun wurde mein existierender Hausanschluß für Wasser ohne meine Aufforderung, durch die Wasserwirtschaft von der Straße bis zur Wasseruhr erneuert.Anschließend habe ich eine saftige Rechnung erhalten. Bin ich verpflichtet diese zu bezahlen.Ich bin der Meinung, das alles was vor der Wasseruhr geschieht zu Lasten der Wasserwerke getätigt wird.
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
MfG Peter
Bezug ?
Hallo Peter,
wer kann mir helfen?
Du, wenn Du vielleicht noch paar Infos rausrückst.
Ich besitze ein Haus.Nun wurde mein existierender Hausanschluß
für Wasser ohne meine Aufforderung, durch die Wasserwirtschaft
von der Straße bis zur Wasseruhr erneuert.Anschließend habe
ich eine saftige Rechnung erhalten. Bin ich verpflichtet diese
zu bezahlen.
- Was steht denn auf der Rechnung bzw. dem Gebührenbescheid ?
Auf welchen § der Satzung/Liefervertrages des Wasserwerkes wurde denn Bezug genommen ?
Gab es eine Vorankündigung ?
War Gefahr im Verzug ? Wie alt war der Anschluss ? Was sagt die Satzung/Vertrag zur Instandhaltung … aus ?
Ich bin der Meinung, das alles was vor der
Wasseruhr geschieht zu Lasten der Wasserwerke getätigt wird.
Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Kann aber bei Euch anders geregelt sein.
Tschuess Marco.
Hallo Marco,
Der Wechsel der Trinkwasserleitung erfolgte auf Grund dessen, das
die Straße erneuert wurde und die Wasserwirtschaft dies aus Kostengründen gleich nutzte.Ein neuer Anschluß war meineserachtens eigentlich nicht notwendig.Auf einen Punkt der Satzung wurde auf der Rechnung nicht hingewiesen. Desweiteren sind Arbeiten angegeben, welche nicht durchgeführt wurden.
Hallo Marcus
Ich möchte noch darauf verweisen, dass die Arbeiten 1999 durchgeführt wurden, und ich die Rechning am 21.12.2002 erhalten habe.
MfG Peter