Hallo,
wann hat man einen Anspruch auf eine Reha nach einer Anschlußheilbehandlung bei
chronischen Erkrankungen sowie chronischen Schmerzen.
Welcher Anspruch besteht bei mehrfachen Behinderten?
Danke
Wolfgang
Hallo,
wann hat man einen Anspruch auf eine Reha nach einer Anschlußheilbehandlung bei
chronischen Erkrankungen sowie chronischen Schmerzen.
Welcher Anspruch besteht bei mehrfachen Behinderten?
Danke
Wolfgang
Hallo,
die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist bereits eine Reha, die sich von der anderen medizinischen Reha dadurch unterscheidet, dass sie in direktem Anschluss an einen stationären Krankenhaus-Aufenthalt erfolgt, bzw sehr zeitnah im Anschluss daran.
Deshalb kann es keinen Anspruch auch eine Reha nach einer AHB geben, meiner Meinung nach. Eine andere Frage wäre, ab eine Anspruch auf eine medizinische Reha wieder besteht, da gilt ja meines Wissens nach eine „Wartezeit“ von drei Jahren - da kann man so nicht sagen, kommt tatsächlich auf den Einzelfall an - ich hatte schon Fälle, da gab es schon nach einem Jahr wieder eine Reha durch den Rentenversicherungsträger und es handelte sich nicht um eine CA-Erkrankung.
Gruss
Czauderna