Anschlussheilbehandlung

Hallo,
in Kürze:
Patient hatte vor 4 Wochen Bandscheiben-OP, vor 3 Wochen aus dem KH entlassen.

Noch im KH hat Sozialdienst Antrag auf AHB bei der RV gestellt. Seitdem nichts wieder davon gehört. Patient will sobald als möglich wieder arbeiten gehen. Bei Anrufen bei RV und Krankenkasse immer die gleiche Antwort: „Sie müssen sich gedulden…!“.

Leider hat der Arbeitgeber des Patienten keine Geduld und droht mit Kündigung wenn nicht bald die Arbeitsfähigkeit wieder absehbar ist.

Wie lange sollte man sich gedulden, was kann man tun, gibt es Fristen?

Danke im voraus, Gruß lola

Hallo,
in Kürze:
Patient hatte vor 4 Wochen Bandscheiben-OP, vor 3 Wochen aus
dem KH entlassen.

Noch im KH hat Sozialdienst Antrag auf AHB bei der RV
gestellt.

Könnte sein, daß der Sozialdienst den Antrag beim falschen Träger gestellt hat. Für AHB ist idR die KK zuständig.

Seitdem nichts wieder davon gehört. Patient will
sobald als möglich wieder arbeiten gehen. Bei Anrufen bei RV
und Krankenkasse immer die gleiche Antwort: „Sie müssen sich
gedulden…!“.

Kostenträger-Mikado: wer sich zuerst bewegt, hat verloren und muß zahlen.

Leider hat der Arbeitgeber des Patienten keine Geduld und
droht mit Kündigung wenn nicht bald die Arbeitsfähigkeit
wieder absehbar ist.

Sofern der AG dem KSchG unterliegt, ist das gar nicht so einfach, aber das ist eine arbeitsrechtliche Frage.

Wie lange sollte man sich gedulden,

Überhaupt nicht

was kann man tun,

In diesem Fall sollte der Patient Kontakt zur örtlich zuständigen Reha-Servicestelle aufnehmen:
http://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/reha-services…
Die können nicht nur vermitteln, sondern ggfs. die Zuständigkeit festlegen.

gibt es
Fristen?

Für die Träger eigentlich schon, für den Patienten nicht, wenn sich die Träger nicht einigen.

Danke im voraus, Gruß lola

&Tschüß
wolfgang

Hallo,
für Beschäftigte ist für die AHB grundsätzlich der RV-Träger zuständig, nicht die Krankenkasse. In der Regel läuft das so, dass das Krankenhaus
den Antrag auf AHB beim RV-Träger stellt und dass die AHB nahtlos oder innerhalb von 14 Tagen angetreten wird.
In dem geschilderten Fall sollte zunächst geklärt werden ob und wem das Krankenhaus überhaupt einen Reha-Antrag gestellt hat.
Wenn das falsch gelaufen ist, und der Antrag bei der Kasse gelandet ist
oder nur als normaler Reha-Antrag gestellt wurde, dann sollte man sich sofort mit dem RV-Träger bzw. der Kasse in Verbindung setzen um das zu klären.
Gruss
Czauderna