Anschlußheilbehandlungen

Hallo,

mich interessiert, ob Kliniken / Klinikärzte angehalten werden, die Verordnungen von AHBs zu beschränken?

Selber habe ich schon erlebt, dass sich mit Händen und Füßen gegen die Verordnung gewehrt wurde, obwohl die Indikation zweifelsfrei bestand. Letztendlich wurde die AHB dann auch in die Wege geleitet.

Oder wird sowas wie eine schwarze Liste geführt, wer wie viele Verordnungen gemacht hat und wer über den Schnitt kommt handelt sich Ärger ein?

VG
Monroe

Hallo,

mich interessiert, ob Kliniken / Klinikärzte angehalten
werden, die Verordnungen von AHBs zu beschränken?

Das ist durchaus möglich, denn Ärzte leiden schon seit langem an Einschränkungen, wem sie was verschreiben dürfen.

Oder wird sowas wie eine schwarze Liste geführt, wer wie viele
Verordnungen gemacht hat und wer über den Schnitt kommt
handelt sich Ärger ein?

Ärzte müssen mit finanziellen Rückerstattungen rechnen, wenn ihr vorgegebenes Maximum an Verschreibungen überschritten wird. Daher kommen zum großen Teil auch die inzwischen langen Wartezeiten auf Termine für Kassenpatienten.

In Kliniken geschieht seit einiger Zeit recht Fragwürdiges. Ich will hier ein Beispiel anführen, daß sich in meinem engsten Familienkreis so zugetragen hat.

Ein großes auf Brustkrebs spezialisiertes Krankenhaus in einer deutschen Großstadt, in komerzieller Trägerschaft: Die Patientinnen dort wurden erst einmal operiert und dann ein zweites Mal. Bei einzelnen mag dies erforderlich gewesen sein, weil bei der ersten OP nicht alles ausgeräumt werden konnte. Doch dies geschah bei ALLEN Frauen auf einer Station.

Die Patientin an die ich dabei denke, sollte ebenfalls zum zweiten Mal operiert werden, sie weigerte sich jedoch und bestand auf ihrer Entlassung. Just, genau 10 Minuten bevor sie gehen wollte, kam dann eine Ärztin und sagte ihr, es handele sich um eine Fehldiagnose, eine zweite OP sei nicht erforderlich. Ob sie diese Information auch erhalten hätte, wenn sie sich nicht selbst entlassen hätte?

Hinzu kommt noch, daß der nachbehandelnde Internist, sich an den Kopf faßte als er die OP-Narben sah, er konnte nicht anders als zu fragen, welcher Metzger war denn da am Werk? An Metzger, die dies lesen, dies ist NICHT gegen euch gerichtet.

Da schrillen bei mir sämtliche Alarmglocken…

Im Gegensatz zu deinem Beispiel = Einsparung am falschen Ende, ist meines Geldschinderei.

Ein weiteres Beispiel bei der AOK und DAK werden inzwischen auch die US-Firmen Healthways und Kaiser Permanente eingesetzt. Die DAK überläßt Healthways die telefonische Beratung von Patienten, die darauf hinausläuft, daß möglichst viel eingespart werden soll. Die Patienten erfahren aber nicht, daß sie mit Healthways reden, da sich dort alle mit DAK melden. Kaiser Permanente war der Mann, der bei Ronald Reagan durchsetzte, daß das US-Krankenwesen insgesamt, insbesondere Kliniken und Krankenversicherungen komerzialisiert und privatisiert wurden und machte es damit zum zweitschlechtesten der Welt!

Wer hierzu genaueres erfahren möchte, dem empfehle ich das Buch von Renate Hartwig: Der verkaufte Patient. Außerdem schildert Michael Moore in dem Film (DVD) Sicko die amerikanischen Verhältnisse, der sollte Pflicht sein - denn dort steuern wir hin, wenn wir Ulla Schmidt und ihre Helfer wiederwählen!

Ulla Schmidt reist regelmäßig zu Kaiser Permanente in die USA, um sich dort, wie sie behauptet, „Anregungen für die Verbesserung des deutschen Gesundheitssystems“ zu holen. Sie hat inzwischen erreicht, daß so einiges übernommen wurde, allerdings KEINE „Verbesserungen“.

Gruß,
Cantate

Abhängig vom KTR?
Hallo,

danke für Deine Ausführungen. Meine AHBs gehen immer zur Lasten der BfA (bzw. heute genannt Deutsche Rentenversicherung Bund). Mag das ein Unterschied sein? Ich weiss es nicht.

Dass die Krankenkassen bei Verordnungen bisweilen komisch sein können, war mir bekannt. Bei der BfA weiss ich es bisher nicht.

Bei der letzten AHB wurde mir seitens der Klinik gesagt, dass die BfA genehmigen MUSS, sobald die Diagnose im Katalog steht. Die haben gar keine andere Wahl. Die werden vor Antritt auch nicht wirklich gefragt, sie MÜSSEN im Grunde im Nachhinein zustimmen. Es gab auch kein Ärger, obwohl die BfA nicht zum ersten Mal dran war… Deshalb hat es mich um so mehr verwundert, dass die Ärzte sich anfangs so sehr gegen diesen Antrag wehrten.

VG
Monroe

Hallo,

danke für Deine Ausführungen. Meine AHBs gehen immer zur
Lasten der BfA (bzw. heute genannt Deutsche Rentenversicherung
Bund). Mag das ein Unterschied sein? Ich weiss es nicht.

Dann meinst du mit AHBs wohl Kuren oder ähnliches, sei es wegen einer chronischen Krankheit/Behinderung oder z.B. nach einer OP. Schon die Tatsache, daß Kuren z.B. früher mindestens 6, dann nur noch 4 und inzwischen nur noch 3 Wochen betragen dürfen, zeigt doch, wie der Hase läuft. Drei Wochen sind für die meisten gesundheitlichen Probleme nicht ausreichend, da setzt gerade mal die erste Besserung ein. Verlängerungen sind zwar in Ausnahmefällen möglich, müssen aber gut begründet beantragt werden.

Dass die Krankenkassen bei Verordnungen bisweilen komisch sein
können, war mir bekannt. Bei der BfA weiss ich es bisher
nicht.

Die „Spezialität“ der BfA ist auch die Ablehnung von berechtigten Anträgen auf Erwerbsunfähigkeit, selbst dann wenn sie ausdrücklich im Katalog stehen, erst mal ablehnen. Fast jeder Antrag der bewilligt wird, muß heute vor dem Sozialgericht erkämpft werden - bei den Berufsgenossenschaften sieht es nicht anders aus. Die Ablehnungsbegründung wird auf Basis von Arztberichten vorgenommen, die von Ärzten bei der BfA ausgewertet werden, die den Patienten nie gesehen haben und sogar zu Behauptungen greifen wie: das Ergebnis der Untersuchung durch den berichtenden Arzt ist nicht nachvollziehbar.

Bei der letzten AHB wurde mir seitens der Klinik gesagt, dass
die BfA genehmigen MUSS, sobald die Diagnose im Katalog steht.

Bei bestimmten Krankheiten/OPs stimmt das - da ist ein Nachbehandlungsbedarf/Kur automatisch gegeben, dann muß sie genehmigt werden.

Steht die Diagnose denn im Katalog? Wenn nicht, wird es schwer den Anspruch durchzusetzen. Ein Sozialgerichtsverfahren widerspricht wegen Langwierigkeit dem Grundgedanken der Kur, die jemandem sofort nach dem Klinikaufenthalt gewährt werden soll, um die Gesundheit möglichst schnell wieder herzustellen. Radikal gesagt: Prinzipiell, damit er bald wieder arbeiten und Steuern zahlen kann.

Die haben gar keine andere Wahl. Die werden vor Antritt auch
nicht wirklich gefragt, sie MÜSSEN im Grunde im Nachhinein
zustimmen. Es gab auch kein Ärger, obwohl die BfA nicht zum
ersten Mal dran war… Deshalb hat es mich um so mehr
verwundert, dass die Ärzte sich anfangs so sehr gegen diesen
Antrag wehrten.

Hinter den Kulissen dürfte die BfA den Ärzten einheizen, so wenig Anträge durchzulassen wie eben möglich. Sie diskreditiert ja auch freie Ärzte, die etwa einen Erwerbsunfähigkeitsantrag befürworten, s.o. Das wird schon dadurch erleichtert, daß die BfA bei Anträgen, die sie betrifft, die Ärzte vorgibt, die die Untersuchung vornehmen sollen. Da die Ärzte an diesen Gutachten nicht schlecht verdienen dürften, kommt natürlich auch deren Objektivität in Gefahr. Einerseits sind sie dem Patienten verpflichtet, aber die BfA bezahlt sie - was liegt ihnen näher am Herzen, der Patient oder das Portemonnaie? Wobei man sicherlich nicht verallgemeinern darf, aber der Konflikt besteht nun mal. Lassen sie zu viele Anträge durch, kann die BfA sich andere Ärzte als Gutachter suchen… Und mit welchen Ärzten die BfA tatsächlich zusammenarbeitet, das weiß nur die BfA und der liebe Gott!

Herzliche Grüße, von einer vormals ebenfalls BfA-Geschädigten,
Cantate

Hallo,

Hinter den Kulissen dürfte die BfA den Ärzten einheizen, so
wenig Anträge durchzulassen wie eben möglich.

Das ist dass, was mich interessiert. Allerdings hat das beantragen von AHBs wenig mit dem Gutachterwesen zu tun, so meine Kenntnis. Jede Klinik kann ja für ihre Patienten so eine AHB beantragen.

Bis zu den Zickereien im letzten Jahr bin ich davon ausgegangen, dass die Ärzte in der Hinsicht nix von der BfA zu befürchten haben. Bzw. die zickten ja schon, bevor die überhaupt wussten, wer der Kostenträger ist.

Die Diagnose ist im Katalog. Das ist es ja! Der Antritt einer AHB passiert ja BEVOR sich die BfA da überhaupt zu äussern kann. Im Grunde schaut die Klinik nach, ob die Diagnose im Katalog steht und entscheidet und die BfA oder wer auch immer Kostenträger ist, gibt nachträglich die Zustimmung. Die letzte AHB habe ich drei Werktage nach Entlassung aus dem KH angetreten, so schnell kann die BfA gar nicht sichten. Es war eine OP aus dem Katalog und ich hatte schon einmal eine AHB wg. der gleichen OP. Deshalb ja die Frage…

Bist Du im Fach oder inwiefern hast Du Berührungspunkte mit diesem Thema?

VG
Monroe

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Hallo Monroe,
Antwort erhälst per Direktmail.
Gruß,
Cantate