folgende Situation: Arbeitnehmer hat einen befristeten Vertrag. Der läuft Mitte Juni aus. Im Februar schon unterschreibt er einen Anschlussvertrag, der nicht befristet ist. Zu deutlich schlechteren Konditionen, 35% Gehaltskürzung etc. ABER gleiche Tätigkeiten, gleiche Abteilung und so weiter, als wäre nichts passiert eben. AN hkriegt ein paar Tage Zeit zu unterschreiben und unterschreibt, besser als keinen Job eben. Jetzt überlegt er sich das nochmal und merkt, dass er es eigentlich doch nicht hätte tun sollen, da durch Gehaltskürzung etc. das eigentlich nicht für ihn zu tragen ist.
Wie ist jetzt die Situation? Es ist Mai, der Vertrag beginnt Mitte Juni. Muss er nun mit 2 Monaten Kündigungsfrsit (steht im Vertrag) im Vorhinein gekündigt werden? Ist es eine Sondersituation, da der Vertrag „unter Druck“ unterschrieben wurde? Ist die Sitation irgedwie besonders durch 35% Gehaltskürzung? Wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus? „Einfach nicht antreten“ halte ich für keine faire Lösung. Allerdings antreten und 2 Monate Kündigungsfrist einhalten auch nicht !
Muss er nun mit 2 Monaten Kündigungsfrsit (steht
im Vertrag) im Vorhinein gekündigt werden?
Ja.
Ist es eine
Sondersituation, da der Vertrag „unter Druck“ unterschrieben
wurde?
Nein.
Ist die Sitation irgedwie besonders durch 35%
Gehaltskürzung?
Nein.
Wie kommt man aus dem Vertrag wieder raus?
Fristgerecht kündigen.
„Einfach nicht antreten“ halte ich für keine faire Lösung.
Korrekt.
Allerdings antreten und 2 Monate Kündigungsfrist einhalten
auch nicht !
Tja. „Fair“ ist eben reletiv und wird situativ subjektiv
bewertet. Vermutlich fände der AN es aber „unfair“, wenn der
AG den Vertrag nicht einhalten würde…
Man könnte den Vertrag einvernehmlich mit dem AG vorzeitig aufheben.
also der AN würde sich sehr freuen, würde der AG den Vertrag auflösen .
Also kann man einen Vertrag „im Vorhinein“ kündigen ? Wenn der AN also jetzt einen Vertrag zu Oktober abschließe mit 2 Monaten Frist, dann kann er z.B. im Juli zu September kündigen?!
In dem entsprechenden Vertrag ist keine gegenteilige Regelung geschrieben. Auch steht da keine Klausel, wie „ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen und ist mit 2 Monatsbruttogehältern zu bestrafen“ oder sowas. Steht bei dem AN nicht drin, im GEGENSATZ zu dessen Kollegen. Heißt das, solche Forderungen können auch gar nicht gestellt werden? Weil man kann ja nicht plötzlich Unsummen fordern, da auch keine Verluste durch das Suchen eines neuen Kollegen entstehen, da es ja einfach nur eine „Entfristung“ eines Vertrages ist und noch dazu Neueinstellungen bei der firma eh nicht möglich sind. Im Gegenteil: Es gibt betriebsbedingte Kündigungen.
Diese Situation beurteile ich als nun wirklich nicht so leicht um einfach nur „nein“ oder „Fristen einhalten“ zu schreiben…
Also kann man einen Vertrag „im Vorhinein“ kündigen ? Wenn der
AN also jetzt einen Vertrag zu Oktober abschließe mit 2
Monaten Frist, dann kann er z.B. im Juli zu September
kündigen?!
Sofern dies nicht vertraglich ausdrücklich wirksam ausgeschlossen oder offensichtlich ungewollt ist: Ja.
In dem entsprechenden Vertrag ist keine gegenteilige Regelung
geschrieben. Auch steht da keine Klausel, wie „ein Rücktritt
vom Vertrag ist ausgeschlossen und ist mit 2
Monatsbruttogehältern zu bestrafen“ oder sowas. Steht bei dem
AN nicht drin, im GEGENSATZ zu dessen Kollegen.
Es gibt kein generelles arbeitsvertragliches Rücktrittsrecht. Wir sind hier nicht bei Haustürgeschäften…
Heißt das,
solche Forderungen können auch gar nicht gestellt werden? Weil
man kann ja nicht plötzlich Unsummen fordern,
Wo kein Schaden entsteht, kann man auch keinen einfordern. wenn keine Vertragsstrafe vereinbart ist, kann man auch keine geltend machen.
Diese Situation beurteile ich als nun wirklich nicht so leicht
um einfach nur „nein“ oder „Fristen einhalten“ zu schreiben…
Warum sollte man Romane schreiben, wenn die Antwort kürzer möglich ist?
Hier ist der Schilderung zufolge wirksam und einvernehmlich ein Vertrag geschlossen worden. Dieser ist einzuhalten. Andere Anhaltspunkte sind nicht ersichtlich. Also muß er gekündigt werden oder kann einvernehmlich per Aufhebungsvertrag vorab beendet werden. Vermutlich störten die „kurzen Antworten“, weil der AN gerne gehört hätte, daß hier eine Sondersituation vorliegt, die ihm ermöglicht, ungeachtet der vertraglichen Vereinbarungen zu agieren. Dem ist aber nicht so.
Was der AN gern gehört hätte, kann ich leider nicht beurteilen .
Ich merke, es ist schwierig eine Situation Personen zu schildern, die da nicht „drin hängen“ (Gott sei Dank). Aber die Antworten helfen gut weiter.
Es gibt mittlerweile Beratung eines Anwaltes, der das Ganze ein wenig anders beurteilt hat aber auch teilweise ähnlich.