Anschlußzwang für Restmülltonne

Liebe Fachleute,

ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern. Unser Restmüll wird in 10 m³ Mulden gesammelt und von einem Sortierbetrieb nach verwertbaren und zu beseitigenden Abfällen getrennt.

Jetzt kommt die Gemeinde, mit Verweis auf ihre Satzung, und verweist darauf, dass Abfälle zur Beseitigung überlassungspflichtig seien und wir deshalb eine 50 Liter Restmülltonne anmelden müssten (bei einem Restmüllaufkommen von ca. 5 - 7 Tonnen im Monat ein Witz - also reine Geldschneiderei).

Wer hat Erfahrung mit ähnlichen Fällen und wer kennt einen Weg aus dieser Misere?

Vielen Dank für eure hoffentlich zahlreichen Anregungen

Rümi

Liebe Fachleute,

ich arbeite in einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 200
Mitarbeitern. Unser Restmüll wird in 10 m³ Mulden gesammelt
und von einem Sortierbetrieb nach verwertbaren und zu
beseitigenden Abfällen getrennt.

Jetzt kommt die Gemeinde, mit Verweis auf ihre Satzung, und
verweist darauf, dass Abfälle zur Beseitigung
überlassungspflichtig seien und wir deshalb eine 50 Liter
Restmülltonne anmelden müssten (bei einem Restmüllaufkommen
von ca. 5 - 7 Tonnen im Monat ein Witz - also reine
Geldschneiderei).

Wer hat Erfahrung mit ähnlichen Fällen und wer kennt einen Weg
aus dieser Misere?

Hi Rümi,

Wenn man den Bescheid zu ende liest und dann über die Rechtsmittelbelehrung stolpert, so wird man finden, daß eine Befreiung von dieser Regelung in Ausnahmefällen möglich ist.

Insbesondere dann, wenn Restmüll in größeren Mengen anfällt und anderweitig gewerblich entsorgt wird. Hierfür ist oftmals eine Bescheinigung des Entsorgers vorzulegen.

Einige Kommunen stellen jedoch manchmal darauf ab, daß der Mitarbeiter seinen Butterbrotsbeutel und die Apfelsinenschalen wegwirft und diese in einen sogenannten Haushaltsmüll gehören, der dann bitte über die Kommune zu entsorgen ist.

Ist die Firma entsprechend groß und die Gemeinde entsprechend klein, kann die Firma ja mit einem Umzug drohen, wenn dieser Idiotismus nicht beseitigt wird. Das insgesamt in der Presse veröffentlicht und der Bürgermeister und die Beamten ein bißchen für blöde Hornochsen beschimpft, die Arbeitsplätze mit solchen Klüngeleien vernichten, dann kann man sich auch einigen.

gruss
winkel

Bei der Gemeinde die Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang beantragen, mit Hinweis auf den vorhandenen Entsorger/Verwerter. Achtung: Abfälle zur Beseitigung sind immer nachweispflichtig, vorher beim Verwerter überzeugen ob bei dem alles sauber läuft.

Ansonsten gabs über das Thema schon mal riesen balliho…frag mal nach beim BDE (Bundesverband der deutschen Entsorgungswirtschaft)

Gruss
Roger