Anschnallpflicht im Verkaufswagen Brotshop

Hallo, heute habe ich auch mal eine wichtige Frage für mich… ich fahre seit ein paar Tagen mit einem Brotverkaufswagen über die Dörfer… halte quasi an jedem 4. Haus an… hupe…kletter nach hinten, öffne den Verkaufsladen…verkaufe Brot u Kuchen usw… mach den Laden wieder zu, fahre 4 Häuser weiter usw… muß ich mich da anschnallen?? Beim Ortswechsel ist es mir ja logisch, aber innerorts?? Mein Chef meint : muß ich nicht… Nur wenn ich ein Ticket bekomme, muß ichs mit Sicherheit selber bezahlen, und so viel verdiene ich an 3 Tagen in der Woche wohl kaum :smile: . Ich habe im Internet schon wie wild gegoogelt aber leider nur Taxifahrer gefunden…und für gefährlich würde ich meine Beifahrer (Brot u co) nun wirklich nicht bezeichnen. Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten und glg manu

Hallo,

mir fällt ehrlich gesagt kein Grund ein, der Sie aus der gesetzlichen Anschnallpflicht entbinden würde. Ob dies sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt :smile:

MfG

keine Erfahrung.

Mfg

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