Anschnallpflicht und nicht

Hallo!

Ich habe neulich in der Zeitung gelesen, dass es neuerdings erlaubt ist, wenn alle Sitzplätze im PKW besetzt sind, dass erwachsene Personen hinten unangeschnallt auf dem Schoß für kurze Strecken mitgenommen werden können.

Wer weiß genaueres darüber?

Vielen Dank im Voraus,
Christoph Haß

Ich habe neulich in der Zeitung gelesen, dass es neuerdings
erlaubt ist, wenn alle Sitzplätze im PKW besetzt sind, dass
erwachsene Personen hinten unangeschnallt auf dem Schoß für
kurze Strecken mitgenommen werden können.

Ach Christoph,

soll das vielleicht die Reaktion des Gesetzgebers auf einen Vorfall kürzlich auf der A7 sein? Da hatte ein VW-Bus eine Panne und zum Erstaunen des Pannenhelfers krabbelten - genau weiß ich es nicht mehr - 20 oder noch mehr Personen aus dem Auto.

Wenn die vorhandenen Sitzplätze besetzt sind, ist das Fahrzeug voll. Steh-, Huckepack, Hutablage-, Armaturenbrett-, Handschuhfach-, Motorhauben-, Dachgepäckträger- und Schoßplätze sind nicht vorgesehen.

Aber bestimmt wolltest Du nur mal einen kleinen Joke loslassen…

Gruß
Wolfgang

Nee Wolfgang,

das war sicher so gemeint: was soll man tun, wenn hinten 3 Sitzplätze für Erwachsene mit Gurten vorhanden sind, aber 4 Kinder transportiert werden müssen. Gibt es da eine Regelung? Moralisch nicht, weil verantwortungslos, aber gesetzlich? Da ist ja bekanntermaßen einiges anders…

Gruß
André

Hallo,

das war sicher so gemeint: was soll man tun, wenn hinten 3
Sitzplätze für Erwachsene mit Gurten vorhanden sind, aber 4
Kinder transportiert werden müssen.

Das 4. Kind darf dann auf den Beifahrersitz. Allerdings darf man in einem PKW nie mehr als die zulässige Anzahl Personen befördern! Beim Bus dürfen allerdings 3 Kinder unter 12 (soweit ich mich erinnere) auf 2 Sitzplätzen sitzen.

Cu Rene

Woher hast du denn das mit der „zulässigen Anzahl Personen“?

Mein Kenntnisstand mag veraltet sein, ist aber so: Es dürfen so viele Personen mitfahren, wie reinpassen. Vorausgesetzt, sie gefährden keinen anderen und auch nicht sich selbst. Alle vorhandenen Gurte müssen auch angelegt werden, wer keinen mehr abbekommt, darf ohne Gurt mitfahren.

Damit wäre es rechtlich OK, wenn auf der Rücksitzbank 5 sehr schlanke Leute sitzen, 3 davon angeschnallt. Wie das praktisch gehen soll, und vor allem, wie es im Falle eines Falles mit dem Versicherungsschutz aussieht, ist natürlich eine ganz andere Frage!

Ich bitte um Korrektur, wenn es da inzwischen neuere Bestimmungen gibt!

Pop

Hallo Herr Hausgerätefeinmechaniker… :wink:)

Also: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php3 zum ersten.

Dann: Der Fahrer haftet zu 70% an dem entstandenen Schaden mit, wenn er nicht dafür sorgt daß Kinder, ältere und hilflose Personen im Fahrzeug angeschnallt sind. (Unterlassungspflicht §8 OWiG und OLG Hamm NZV 1996, 33 = DAR 1996, 24 = VerkMitt 1997, Nr.49)

Ausnahmen zur Gurtanlegepflicht: siehe oben und Haus-zu-Hasu-Verkehr, aber keine Leerfahrten von und zu Zustellung uns zwischen den BEzirken.

In der Erläuterung zu §21 StVO wurde gschrieben, daß mehr Personen als vorhandene Sitze befördert werden dürfen , solange das zG eingehalten und die Verkehrssicherheit nicht beeinträüchtigt wird. Reicht die Zahl der Sicherheitsgurte nicht aus, darf auch ohne Gurte befördert werden. In diesem Fall muß besonders vorsichtig gefahren werden. (BGH NZV 1993, 103; OLG Hamm NZV 1993, 26)

gruß

dennis

Sag ich doch :wink:
10 Kinder und ein Fahrer im Smart…

*grins*

André

Wozu dann die Eintragung im Fahrzeugschein?
Hi Dennis,

das ist doch nicht wirklich wahr, oder??? Wozu bräuchte man dann die Eintragung der gesamten Sitz- und Steh- und Liegeplätze??? Und was bedeutet genau: „Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt“ - das ist doch genau dann gegeben, wenn einer keinen Gurt abbekommt! Ich finde es persönlich auch gefährlich, weil man automatisch vorsichtiger fährt und zb. nicht fest genug bremst. Da kann m.E. viel zuviel passieren!

Dann wäre es ja plötzlich auch erlaubt, Kinder auf dem Schoß mitzuführen, wenn sonst nirgendwo Platz ist!

Und ich hab immer vor der Polizei gezittert, wenn ich sechs Leute in meinem Golf hatte! (Abgesehen davon, daß die Leute auf der Rückbank dann auch keinen Platz mehr zum Anschnallen haben)

ciao,
erik

Das frage ich mich auch (owT)

Hi Erik,

so stehts in meinem Buch, das unten in der Brettbeschreibung aufgeführt ist. „StVO“

gruß

dennis

Einen hab ich noch…

http://www.auto.t-online.de/AU/DE/de/homepage.jhtml?..

Pop

Hallo Popeye,

die, die auf Sitzen mit Gurt sich befinden, müssen sich anschnallen. Nur die, die keinen mehr abbekommen, bleiben Gurtfrei…

In diesem Falle hätten sich min. die beiden vorderen und drei hinteren Fahrgäste anschnallen müssen.

gruß

dennis

Hi Dennis,

aber genau da liegt doch das Problem - wenn hinten vier (oder mehr) Leute sitzen, müssen ja zwangsläufig einige Leute genau auf den Gurtschlössern bzw. auf dem Beckengurt sitzen. Wie SOLL man sich dann da anschnallen?

ciao,
erik

Hi Erik,

einfachste Lösung: Du mietest bei uns einen Bus.

aber um auf den Fall mit der libanesischen Familie zurückzukommen: die beiden vorderen und beiden äußeren hinteren hätten sich sicher anschnallen können. Daß die beiden mittleren hinten das nicht mehr konnten sehe ich ein. Im übrigen wurde die FAhrt gestoppt wegen des „Führerscheines“ und der nicht gesicherten Kinder.

gruß

dennis