Tach,
eine staatliche Institution führt in ihrem Briefkopf neben der Deutschen Bezeichnung auch die Bezeichnung in der dortigen regionalen Minderheitensprache.
z.B.
Oberstes Kartoffelgericht Acker
Sziczy Tczyczy Crvrcna
Abt. für Püriertes
Feldstraße 18
12345 Acker
Ist es zwingend erforderlich, bei Anschreiben meinerseits die anderssprachliche Bezeichnung mit anzugeben?
Ich hätte ja eigentlich gedacht, dass die deutsche Bezeichnung ausreicht.
Aber mein Kollege hat mich da gestern etwas verunsichert. Es muss dann schon so geschrieben sein, wie es im Absenderbriefkopf steht.
Hat er recht?