mal eine Frage, die mich verunsichert:
wenn bei einer Stellenausschreibung ein(e) Ansprechpartner(in) erwähnt ist, wird diese® mit Namen angeschrieben, obwohl klar ist, dass die Entscheidung von jemand anderem getroffen wird?
So eine Formulierung wie „Sehr geehrte Damen und Herrn“ ist wohl nicht so ganz passend, oder?
Auf jeden Fall solltest Du den angegebenen Ansprechpartner anschreiben. Auch wenn über die Einstellung letztlich andere entscheiden, ist der/die Genannte zunächst sowas wie eine „Sammelstelle“ und trifft - vielleicht - sogar schon eine kleine Vorauswahl.
Ich würde die Anrede doppelt gestalten:
„Sehr geehrte Frau…/sehr geehrter Herr…,
sehr geehrte Damen und Herren,“
Danke für die Antworten.
Es zeigt, dass hier keine Einigkeit zu erlangen ist.
Ich habe die Person angeschrieben und beim Telefonat war es auch dann sehr angenehm.
Einen schönen Tag noch
Klaus
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eigentlich beantwortet sich Deine Frage von selbst - ist z.B. in einer Annonce ein Ansprechpartner angeschrieben geht die Bewerbung selbstverstänglich zu dessen Händen. In großen Unternehmen gibt es oft mehrere Sachbearbeiter auf diesem Gebiet und nur so erreicht Deine Bewerbung den richtigen Sachbearbeiter.
Eine persönliche Anrede als „sehr geehrte…“ sollte damit auch selbstverständlich sein.
Wichtiger als die Anrede sollte aber die Aufmachung der kompletten Bewerbung sein.
Viele Grüße
Andy
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