Mein Lebensgefährte hat am Sa ein parkendes Auto im Parkhaus beschädigt (leichter Schaden). Der Halter war nicht ausfindig zu machen. Er hat die Polizei zur Aufnahme gerufen, damit es nicht nachher heißt er habe Fahrerflucht begannen.
Der Geschädigte hat sich noch nicht gemeldet. Er hat den Schaden vorsorglich seiner Kfz-Haftpflicht gemeldet, da die Polizei meinte er müsse dies tun, falls der Gesch. sich meldet.
Aber seine Versicherung will nun den Gesch. anschreiben, ist dies korrekt? Schließlich hat der Gesch. sich noch garnicht gemeldet, bei der Polizei weder bei uns!
LG Franzi
Hallo Franzi,
das kann die Versicherung halten wie sie will. Sinnvoller wäre es allerdings von der Versicherung erstmal auf eine Forderung des Geschädigten zu warten. Ihr solltet mit dem Sachbearbeiter nochmal drüber sprechen.
Gruß Holger
Ich denke es ist in Ordnung. Aber fragen Sie doch das gleiche noch mal ihre Versicherung
MFG J-S.
Kann sie machen und wenn alles passt, müssen sie bezahlen und Dein Freund wird ab 1.1.11 raufgestuft. Sollte sich der Schaden bis ca. 500,-- € bewegen, so kann ( sollte ) man es unter Umständen selbst bezahlen - hängt aber auch von der momentanen SF-Klasse ab. Wenn man schon sehr weit unten ist, also bei 30 - 45 % würde ich es über die Versicherung abwickeln lassen, wenn die Reparatur 300,-- € und mehr ausmachen sollte.
Man kann auch die Versicherung erst regeln lassen und hat dann ca. 1/2 Jahr Zeit, um dieser mitzuteilen, dass man es doch selber bezahlen möchte.
LG Bernd
Hallo Holger, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Dann werden wir den Sachbearbeiter nochmal anrufen. Muss ja auch nicht sein, dass die Versicherung die Regulierung erzwingt. Der Geschädigte hätte sich ja auch bei der Polizei melden können, wenn er Schadenersatzanspruch stellen wollte. Hat der immer noch nicht.
Danke schön.
Danke auch Ihnen. Mache ich.
LG
Hallo Bernd,
danke für die schnelle Antwort.
Ja genau das Stufen der SFR wollten wir verhindern. Mich hatte nur gewundert dass unsere Versicherung den Geschädigten anschreibt und sozusagen „die Regulierung erzwingt (von einem Schaden der echt nicht mehr als 100€ wäre)“.
Werden den Sachbearbeiter nochmal fragen. Schließlich hat der Geschädigte bis heute nicht bei der Polizei nachgefragt. Also das wäre meine erste Handlung wenn mein Fahrzeug beschäigt wurde und ich nicht weis von wem.
Danke dir, LG.
Aber seine Versicherung will nun den Gesch. anschreiben, ist
dies korrekt?
Hallo,
was heißt „korrekt“ - es ist zumindest seriös, dass der VR hier aktiv wird. Zumal es ja kaum so sein wird, dass der Geschädigte auf Geld verzichtet.
Grüße, M