Hallo,
ist ein Anschreiben vom Mieterbund an einen Vermieter rechtlich überhaupt relevant, in dem ersterer behauptet, vom Mieter beauftragt zu sein (ohne die Kopie einer Vollmacht beizulegen), dessen Interessen zu vertreten ?
Gruß
Karl
Hallo,
ist ein Anschreiben vom Mieterbund an einen Vermieter
rechtlich überhaupt relevant,
…das zeigt sich dann…
in dem ersterer behauptet, vom
Mieter beauftragt zu sein (ohne die Kopie einer Vollmacht
beizulegen), dessen Interessen zu vertreten ?
Eine Vollmacht zur Legitimation kann angefordert werden. Sie kommt dann meist sehr schnell, damit bleibt der Inhalt relevant.
Was soll damit für ein Vorteil entstehen?
vlg MC
Hallo McLeo,
Eine Vollmacht zur Legitimation kann angefordert werden. Sie kommt dann meist sehr schnell, damit bleibt der Inhalt relevant.
Was soll damit für ein Vorteil entstehen?
Deine Frage macht’s klar: Das wäre eine „Nickeligkeit“, mit der man letztlich nur das Klima verschlechtert, in dem man kommuniziert.
Danke und Gruß
Karl
wenn Du Dich an den Deutschen Mieterbund wendest und Rat + Hilfe suchst und den Mieterbund bittest, Dich in einer Angelegenheit (außergerichtlich)zu vertreten, dann unterschreibst Du in der Regel auch eine Vollmacht.
Damit ist der Mieterbund berechtigt, Deine Interessen wahrzunehmen.
Diese Vollmacht muß nicht automatisch Deinem Vermieter / Deiner Verwaltung mitgeschickt werden. In der Regel genügt im Schriftwechsel ein Hinweis, daß eine anwaltliche Vollmacht vorliegt.
Das ist gängige Praxis.
LG - philine