ich arbeite zur Zeit und London und werde ab Anfang September wieder in Deutschland sein. Da ich nicht sofort mit meinem neunen Job beginnen moechte, sondern noch ca. 2 Wochen Urlaub machen moechte, koennte ich ab Mitte September anfangen. Wie kann ich das in meinem Anschreiben formulieren?
Momentan lautet es:
Da ich in ungekündigter Stellung beschäftigt bin, könnte ich bei Einhaltung meiner Kuendigungsfrist die Arbeit bei Ihnen Mitte September aufnehmen.
Momentan lautet es:
Da ich in ungekündigter Stellung beschäftigt bin, könnte ich
bei Einhaltung meiner Kuendigungsfrist die Arbeit bei Ihnen
Mitte September aufnehmen.
Es kommt darauf an, wie Du eingangs den Bewerbungstext formuliert hast. Ich nehme an, dass Du das Tätigkeitsfeld in Deiner derzeitigen Firma beschrieben hast, und hast erzählt, dass Du dabei bist Dich neuzuorientieren. Wenn Du den Part mit „ungekündigter Stellung“ dabeihaben möchtest, dann würde ich das in einem Nebensatz zu der aktuellen Beschäftigungsbeschreibung miteinflechten.
ganz grob formuliert: „ich mache zur Zeit das…, und bin in ungekündigter Stellung“
Dann könntest Du ja schreiben, dass Du durch die Beschäftigung in der neuen Firma (die Du gerade anschreibst) eine Erweiterung oder Verbesserung Deiner Kompetenzen erhoffst (zum Beispiel).
Und als letzten Satz würde ich schreiben, dass Du für den beruflichen Neuanfang ab Mitte September zur Verfügung stehst.
Auf diese Weise riecht nicht jeder sofort den Braten zwischen Kündigungsfrist und Arbeitsbeginn, und außerdem ist keine Unsicherheit von Dir zu erkennen.
Und wenn es dann zu einem Vorstellungsgespräch kommt, dann stellt entweder der interessierte Arbeitgeber den Zeitraum nicht in Frage, oder er braucht sowieso erst ab Mitte September jemanden, oder er fragt nach. Und für diesen Fall kannst Du Dir ja eine Erklärung überlegen.
Da ich in ungekündigter Stellung beschäftigt bin, könnte ich
bei Einhaltung meiner Kuendigungsfrist die Arbeit bei Ihnen
Mitte September aufnehmen.
warum schreibst du nicht einfach: „… und würde Ihnen ab zur Verfügung stehen.“
kein mensch würde anstoß daran nehmen, wenn zwischen ende des jobs in london und anfang eines neuen hier 14 tage liegen. ich würde noch nicht mal versuchen, die zu rechtfertigen. jeder kann sich denken, daß umzug (besonders von einem land in ein anderes) etwas zeit und orga erfordert. das ist ok. (da ist kein braten zum riechen @grilla
Hi Franziska,
ich kann mich Ann nur anschliessen.
„Ich bin zur Zeit in ungekündigter Stellung tätig und könnte Ihnen ab Mitte September zur Verfügung stehen“. Punkt, aus.
Selbst wenn der neue Arbeitgeber fragen sollte, wenn Du 14 Tage dazwischen Urlaub machen möchtest ist das völlig legitim.
Gruss Sebastian
Außerdem …
… könnte es ja sein, daß ihr Arbeitsverhältnis bis zum 30. September geht und sie noch 2 Wochen Returlaub hat, also SCHON am 15. zur Verfügung steht.