Anschrift auf Kassenbon

Hallo zusammen,

ein Modemarkt vergibt Kundenkarten, um beim Einkauf einen Rabatt zu gewähren. In einer Erklärung zum Thema „Datenschutz“ dieses Modemarktes wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Karteninhabers nur zu individuellen Werbezwecke und Newsletter verwendet werden, und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben werden.

Nun gibt der Modemarkt bei einem Einkauf den Kassenbon mit der kompletten Anschrift des Kunden aus. Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ein kritischer Punkt, denn es werden Persönliche Daten auf Medien ausgestellt, die von „Dritten“ zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen und gesammelt werden können (z.B. der Müllmann od. jeder der Zugang zu Müllcontainer hat, also praktisch jeder).

Wenn jedes Unternehmen so etwas machen würde, könnte man mit den Kassenbons ein „Personenbezogenes“ Profil erstellen.
Kassenbons werden verloren, werden in Mülleimer geschmissen. Niemand kann sicherstellen, wer diese Zettel in die Hand bekommt.

Bei Einkäufen mit der EC-Karte werden auch nicht alle Stellen der Konto-Nummer aufgeführt, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Wer ist Ansprechpartner in solch einem Fall, wenn das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten hat und dieses Thema als „unkritisch“ anschaut?
Gibt es von staatlicher Seite eine Stelle die so etwas beurteilen kann und entsprechende Maßnahmen durchführen kann?

Vielen Dank an alle im Voraus.

Georg

Hi,

sowas wird sicher den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten interessieren: http://datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden…

Gruss
K

Hallo Kasi,

Herzlichen Dank!

Wenn ich das richtig verstehe, dann geht es um die Kassenzettel, die der Händler dem mit Kundenkarte einkaufenden Kunden als Beleg gibt.

Wo ist jetzt das Problem?
Der Kunde hat einen Beleg, auf dem seine Daten drauf stehen.
Wirft er den in die Mülltonne oder postet einen Scan auf Facebook, dann würde ich sagen: Problem des Käufers.

Moin

ein Modemarkt vergibt Kundenkarten, um beim Einkauf einen
Rabatt zu gewähren. In einer Erklärung zum Thema „Datenschutz“
dieses Modemarktes wird darauf hingewiesen, dass die Daten des
Karteninhabers nur zu individuellen Werbezwecke und Newsletter
verwendet werden, und zu keinem Zeitpunkt an Dritte
weitergegeben werden.

dem stimmt man ja zu oder lässt es bleiben

Nun gibt der Modemarkt bei einem Einkauf den Kassenbon mit der
kompletten Anschrift des Kunden aus. Aus
Datenschutzrechtlicher Sicht ein kritischer Punkt, denn es
werden Persönliche Daten auf Medien ausgestellt, die von
„Dritten“ zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen und gesammelt
werden können (z.B. der Müllmann od. jeder der Zugang zu
Müllcontainer hat, also praktisch jeder).

was für eine UNSINNIGE Aussage, mit der Begründung wäre jeder Brief ein Datenschutzverstoss. Die Ausdruck wird nur an einen Berechtigten ausgeben und der trägt dann auch Sorge, das die Daten richtig behandelt werden. Es sollte doch jeder wissen, das solche Daten nicht unbehandelt in den Müll gehören, die Unfähigkeit der Leute ist nicht das Problem des Modehauses.

Wenn jedes Unternehmen so etwas machen würde, könnte man mit
den Kassenbons ein „Personenbezogenes“ Profil erstellen.
Kassenbons werden verloren, werden in Mülleimer geschmissen.
Niemand kann sicherstellen, wer diese Zettel in die Hand
bekommt.

wos? man muss sich um seine Daten in seinem Besitz selbst kümmern? Teufelswerk!

Bei Einkäufen mit der EC-Karte werden auch nicht alle Stellen
der Konto-Nummer aufgeführt, um Datenmissbrauch zu verhindern.

da würde ich nicht drauf wetten und selbst da ist man in der Pflicht, den Belegt nach der Aufbewahrung sauber zu vernichten oder mit den Folgen zu leben

Wer ist Ansprechpartner in solch einem Fall, wenn das
Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten hat und dieses
Thema als „unkritisch“ anschaut?
Gibt es von staatlicher Seite eine Stelle die so etwas
beurteilen kann und entsprechende Maßnahmen durchführen kann?

Nein, wenn man nicht in der Lage ist, auf seinen Kram aufzupassen ist das

  1. nicht strafbar
  2. auch kein anderer dafür verantwortlich

hth

PS: Wer seine Daten für sowas wie Kundenkarten hergibt hat sowieso noch ganz andere Probleme… Da ist der Begriff Datensparsamkeit ein Fremdwort.

Hallo,

Nun gibt der Modemarkt bei einem Einkauf den Kassenbon mit der
kompletten Anschrift des Kunden aus.

Gut.
Aber wo ist der Unterschied zueiner „richtigen“ Rechnung, die ich bekommen kann, da stehen oben auch mein Name und meine Anschrift drauf.

Aus
Datenschutzrechtlicher Sicht ein kritischer Punkt,

Wäre dann nicht jede Rechnung ein „datenschutzrechtlich kritischer Punkt“? Keine Firma dürfte mehr Rechnungen an Privatpersonen ausstellen?
Zusatzfrage: Wieweit fällt die Angabe von Name und Anschrift unter den Datenschutz?

Gruß
Jörg Zabel

Guten Morgen Genius,

warum so eine aggresive Antwort am frühen Morgen?

Kann es nicht auch sein, dass die Realität anders aussehen kann?

Ich gebe Dir ja Recht bezgl. des Risikos, eine Kundenkarte zu haben.
Natürlich mache ich mir Gedanken, was mit den Daten durch das Unternehmen gemacht wird.

Aber ich habe bisher noch nie die komplette Kundenanschrift auf Kassenbons gesehen, dies ist das erste Mal. Und ich bin mir nicht sicher ob das kritisch zu betrachten ist. Aber das kannst weder Du noch ich beurteilen, sondern jemand der sich damit auskennt.
Und darum habe ich in diesem Artikel gebeten.

Und noch ein Hinweis zu Deiner Anmerkung mit dem Brief.
Ein Brief ist zuerst einmal verschlossen und durch das Briefgeheimnis geschützt. Zweitens finden Briefe im geschlossenen Zustand den (hoffentlich) direkten Weg in meinen Briefkasten.

Bei Kassenbons sehe ich es halt einfach anders.

Und übrigens… habe ich keine Payback-Karte, nutze kein facebook und Twitter. :smile:

Viele Grüße und einen schönen Sonntag

Guten Morgen,

richtig, es ist eine Laienfrage, weshalb ich nach einem Ansprechpartner in meinem Eingangsartikel gefragt habe.

Gut.
Aber wo ist der Unterschied zueiner „richtigen“ Rechnung, die
ich bekommen kann, da stehen oben auch mein Name und meine
Anschrift drauf.

Wie bereits eben an Genius geantwortet:

Das ist schon richtig. Aber ein Brief kommt zuerst einmal im geschlossenen Zustand in meinen Briefkasten. Hier gilt das Briefgeheimnis.

Wäre dann nicht jede Rechnung ein „datenschutzrechtlich
kritischer Punkt“? Keine Firma dürfte mehr Rechnungen an
Privatpersonen ausstellen?
Zusatzfrage: Wieweit fällt die Angabe von Name und Anschrift
unter den Datenschutz?

Das ist ja genau die Frage, die sich mir stellt im Gegensatz zu einem Kassenbon, der, wenn er z.B. auf dem Weg aus dem Laden verloren geht nicht verschlossen ist und von „jedem“ eingesehen werden kann.

Aber wie bereits bei Genius geschrieben: ich habe dieses Verfahren noch nie gesehen und beurteilen kann das eben nur ein Fachmann.
Und sollte sich herausstellen das alles sein Richtigkeit hat, dann muss ich entweder mit den Konsequenzen leben oder eine Gegenmaßnahme ergreifen und die Kundenkarte löschen lassen.

Viele Grüße und einen schönen Sonntag.
Georg

Hallo,

richtig, es ist eine Laienfrage, weshalb ich nach einem
Ansprechpartner in meinem Eingangsartikel gefragt habe.

Es war anders gemeint. Meine Fragen sind die Laienfragen.

Aber wo ist der Unterschied zueiner „richtigen“ Rechnung, die
ich bekommen kann, da stehen oben auch mein Name und meine
Anschrift drauf.

Das ist schon richtig. Aber ein Brief kommt zuerst einmal im
geschlossenen Zustand in meinen Briefkasten. Hier gilt das
Briefgeheimnis.

Das stimmt so nicht.
Eine Rechnung kommt nicht immer mit der Post. Es ist mir schon oft passiert, daß ich die Rechnung direkt in die Hand gedrückt bekommen habe, ohne Umschlag oder sonstwas. (Zuletzt geschehen in einem Autohaus, nachdem ich gezahlt habe. Und beim Baustoffhändler ist es genauso.) Somit genau das Gleiche wie die Sache mit dem Kassenbon.

Wäre dann nicht jede Rechnung ein „datenschutzrechtlich
kritischer Punkt“? Keine Firma dürfte mehr Rechnungen an
Privatpersonen ausstellen?
Zusatzfrage: Wieweit fällt die Angabe von Name und Anschrift
unter den Datenschutz?

Das ist ja genau die Frage, die sich mir stellt im Gegensatz
zu einem Kassenbon, der, wenn er z.B. auf dem Weg aus dem
Laden verloren geht nicht verschlossen ist und von „jedem“
eingesehen werden kann.

Siehe oben.

Aber wie bereits bei Genius geschrieben: ich habe dieses
Verfahren noch nie gesehen und beurteilen kann das eben nur
ein Fachmann.

Gut, es mag ungewöhnlich sein.

Und sollte sich herausstellen das alles sein Richtigkeit hat,
dann muss ich entweder mit den Konsequenzen leben oder eine
Gegenmaßnahme ergreifen und die Kundenkarte löschen lassen.

Dann solltest Du Dich auch dort aus der Kundendatei löschen lassen, wo die Rechnung nicht in einem verschlossenen Umschlag übergeben wird.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

es ist vollkommen normal, dass man überall dort, insbesondere wo keine normale Registrierkasse steht, und wo man in einer Kundenkartei steht/seine kompletten Daten angeben muss, eine vollständige Rechnung - inkl. Name und Adressdaten - bekommt. Gerade da, wo es um steuerliche Absetzbarkeit geht, überwiegend gewerbliche Kunden einkaufen, die Summen entsprechend hoch sind, … ist das die normalste Sache der Welt. D.h. sowohl im Autohaus, als auch bei meinen italienischen und spanischen Händler, die auch Großhandel machen, bei Mios, … bekomme ich schon immer solche Rechnungen.

Und da hier ausschließlich dem Kunden gegenüber seine eigenen Daten (in deren Speicherung und Verwendung er ja vorher eingewilligt hat) offenbart werden, ist daran datenschutzrechtlich überhaupt nichts interessant.

Es ist einzig und alleine Sache des Kunden auf die Belege (die ja mit Übergabe sein Eigentum werden) mit seinen Daten so aufzupassen, wie er selbst es dann für notwendig erachtet.

Gruß vom Wiz

Moin

Guten Morgen Genius,

warum so eine aggresive Antwort am frühen Morgen?

weil die Frage jeder mit ein bissl gesunden Menschenverstand problemlos selbst beantworten kann

Kann es nicht auch sein, dass die Realität anders aussehen
kann?

NEIN!

Ich gebe Dir ja Recht bezgl. des Risikos, eine Kundenkarte zu
haben.
Natürlich mache ich mir Gedanken, was mit den Daten durch das
Unternehmen gemacht wird.

Aber ich habe bisher noch nie die komplette Kundenanschrift
auf Kassenbons gesehen, dies ist das erste Mal. Und ich bin
mir nicht sicher ob das kritisch zu betrachten ist. Aber das
kannst weder Du noch ich beurteilen, sondern jemand der sich
damit auskennt.
Und darum habe ich in diesem Artikel gebeten.

ich kenn mich damit aus, da ist kein Unterschied zur Rechnung, die es übringens auch mit Namen an der Kasse gibt.

Und noch ein Hinweis zu Deiner Anmerkung mit dem Brief.
Ein Brief ist zuerst einmal verschlossen und durch das
Briefgeheimnis geschützt. Zweitens finden Briefe im
geschlossenen Zustand den (hoffentlich) direkten Weg in meinen
Briefkasten.

und wo ist da jetzt der Unterschied zwischem dem direkten Weg von der Kasse in die Hand? Na ok, bei dem Kasse-Handweg sieht man wer den Ausdruckt und weitergibt, das hat man bei einer Postrechnung nicht.
Das Briefgeheimnis schützt übringens nur vor Dritten, der Sender und dessen Mitarbeiter wissen schon, was da drinsteht

Bei Kassenbons sehe ich es halt einfach anders.

das mag so sein, ist aber falsch, kein Unterschied zur Rechnung
Viele Grüße und einen schönen Sonntag

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Hallo,

Nun gibt der Modemarkt bei einem Einkauf den Kassenbon mit der
kompletten Anschrift des Kunden aus.

Als eine Rechnung gemäß §14 Abs.4 UStG.

Aus
Datenschutzrechtlicher Sicht ein kritischer Punkt, denn es
werden Persönliche Daten auf Medien ausgestellt, die von
„Dritten“ zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen und gesammelt
werden können (z.B. der Müllmann od. jeder der Zugang zu
Müllcontainer hat, also praktisch jeder).

Aber die Kontrolle behält der Empfänger. Damit ist dem Datenschutz genüge getan.

Kassenbons werden verloren, werden in Mülleimer geschmissen.
Niemand kann sicherstellen, wer diese Zettel in die Hand
bekommt.

Wie bei jeder Rechnung.

Bei Einkäufen mit der EC-Karte werden auch nicht alle Stellen
der Konto-Nummer aufgeführt, um Datenmissbrauch zu verhindern.

Das stimmt nicht.

Wer ist Ansprechpartner in solch einem Fall, wenn das
Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten hat und dieses
Thema als „unkritisch“ anschaut?

Nicht unkritisch. Rechtlich korrekt!

MfG Frank