Hallo zusammen,
ein Modemarkt vergibt Kundenkarten, um beim Einkauf einen Rabatt zu gewähren. In einer Erklärung zum Thema „Datenschutz“ dieses Modemarktes wird darauf hingewiesen, dass die Daten des Karteninhabers nur zu individuellen Werbezwecke und Newsletter verwendet werden, und zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben werden.
Nun gibt der Modemarkt bei einem Einkauf den Kassenbon mit der kompletten Anschrift des Kunden aus. Aus Datenschutzrechtlicher Sicht ein kritischer Punkt, denn es werden Persönliche Daten auf Medien ausgestellt, die von „Dritten“ zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen und gesammelt werden können (z.B. der Müllmann od. jeder der Zugang zu Müllcontainer hat, also praktisch jeder).
Wenn jedes Unternehmen so etwas machen würde, könnte man mit den Kassenbons ein „Personenbezogenes“ Profil erstellen.
Kassenbons werden verloren, werden in Mülleimer geschmissen. Niemand kann sicherstellen, wer diese Zettel in die Hand bekommt.
Bei Einkäufen mit der EC-Karte werden auch nicht alle Stellen der Konto-Nummer aufgeführt, um Datenmissbrauch zu verhindern.
Wer ist Ansprechpartner in solch einem Fall, wenn das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten hat und dieses Thema als „unkritisch“ anschaut?
Gibt es von staatlicher Seite eine Stelle die so etwas beurteilen kann und entsprechende Maßnahmen durchführen kann?
Vielen Dank an alle im Voraus.
Georg