Hallo,
ich bin alleinerziehende Mutter einer 4 jährigen Tochter. Ich habe mit dem vater meiner tochter noch nie zusammengelebt, sie war ein „Unfall“, der beste der mir je passiert ist:smile:
Nun bekam ich Post von der Arge das eine Unterhaltsprüfung vorgenommen wird. Der Vater der Kleinen zahlt IMMER pünktlich und äußerst korrekt, ebenso bekommt sie recht viele Sachen von ihm gekauft. Er wird ja nun auch angeschrieben, obwohl er angeboten hat die Unterlagen welche benötigt werden, vorbeizu bringen, soll er warten bis in den nächsten Wochen das Schreiben kommt. Nun hat er sich darüber geärgert, da er ja nur helfen wollte, und mich gebeten nicht die Anschrift bekannt zugeben, die Arge hat sie bisher noch nicht, sondern sie, da sie ja so stur sind, es ihnen schwer zu machen.
Darf ich das und was bringt das??? Kriegt er damit nicht womöglich Probleme?? Ich weiß nicht ob die Arge, da er ja keine Leistungsbezieher ist und auch noch nie arbeitslos war, überhaupt Auskunft bei einem Einwohnermeldeamt?? Zumal er nicht hier in der Gemeinde wohnt. Kriege ich dadruch Schwierigkeiten??? Bitte um Hilfe. Vorab schon mal vielen lieben Dank für Eure Mithilfe!
LG
Julia