Anschrift des Kindsvaters- muss ich ihn der Arge m

Hallo,

ich bin alleinerziehende Mutter einer 4 jährigen Tochter. Ich habe mit dem vater meiner tochter noch nie zusammengelebt, sie war ein „Unfall“, der beste der mir je passiert ist:smile:

Nun bekam ich Post von der Arge das eine Unterhaltsprüfung vorgenommen wird. Der Vater der Kleinen zahlt IMMER pünktlich und äußerst korrekt, ebenso bekommt sie recht viele Sachen von ihm gekauft. Er wird ja nun auch angeschrieben, obwohl er angeboten hat die Unterlagen welche benötigt werden, vorbeizu bringen, soll er warten bis in den nächsten Wochen das Schreiben kommt. Nun hat er sich darüber geärgert, da er ja nur helfen wollte, und mich gebeten nicht die Anschrift bekannt zugeben, die Arge hat sie bisher noch nicht, sondern sie, da sie ja so stur sind, es ihnen schwer zu machen.

Darf ich das und was bringt das??? Kriegt er damit nicht womöglich Probleme?? Ich weiß nicht ob die Arge, da er ja keine Leistungsbezieher ist und auch noch nie arbeitslos war, überhaupt Auskunft bei einem Einwohnermeldeamt?? Zumal er nicht hier in der Gemeinde wohnt. Kriege ich dadruch Schwierigkeiten??? Bitte um Hilfe. Vorab schon mal vielen lieben Dank für Eure Mithilfe!

LG

Julia

Hallo Julia,

bei uns wurde gerade diese Prüfung vorgenommen, da wird seine Adresse wenn nötig über das Einwohnermeldeamt erfragt. Die ArGe zahlt deinen Satz ja anpassend an den Kindesunterhalt. Ihr solltet offen spielen, ich habe gerade eine Strafe bekommen, da der Kindsvater 11 Euro mehr zahlte, als der zuvor berechnete Satz und bei Gehaltsänderung die Arge nicht informiert hatte (obwohl er auch nie was mit denen zu tun hatte).

Die ArGe darf seine Sachen checken, um den Unterhalt fürs Kind zu prüfen um daran deinen Satz festzusetzen.

Wenn du mitteilst, dass er ja Sachen für die Kleine kauft weiß die ArGe, dass ihr Kontakt habt… Die sind ja nicht blöd…

lg, Dany

Dachte ich auch, die wissen ja das wir ein gutes Verhältnis haben und da kann ich doch nicht kommen und sagen das ich nicht weiß wo er wohnt.

@Dany: Was mußtest Du als Strafe zahlen?? Wegen 11 Euro??

Vielleicht fragen sie ja auch nicht mich, sondern machen gleich eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt, wäre das möglich?? Dann käme ich erst gar nicht in die blöde Situation::wink:)

lg

Simone

Hallo Julia,

@Dany: Was mußtest Du als Strafe zahlen?? Wegen 11 Euro??

250 Euro :wink: Widerspruch eingelegt, der nur teilweise durch ging, da die Strafe gerechtfertigt sei. Ich hatte die Pflicht anzugeben, dass der Vater mehr verdient (wobei ich nicht über jede Gehaltserhöhung informiert bin) und dass er die 11 Euro (seit 3 Monaten) mehr zahlt. Der Hinweis, dass dies ein Anteil an der privaten Musikförderung ist ging nicht durch, da es eine Zahlung an mich ist hätte ich sie melden müssen.

Vielleicht fragen sie ja auch nicht mich, sondern machen
gleich eine Anfrage ans Einwohnermeldeamt, wäre das möglich??
Dann käme ich erst gar nicht in die blöde Situation::wink:)

kann ich dir nicht sagen :smile:

lg, Dany

Hallo Julia,
ich will bestimmt nicht die Moralkeule rausholen, aber lt. Gesetz bist Du verpflichtet, sämtliche Angaben zu Vermögen, Einkommen u.s.w. zu machen, solange Du Alg II erhältst. (Vergl. § 60 SGB I).
Grüße
Almut

Hallo Julia,

wo ist das Problem? Gib doch die Adresse an, er soll das Schreiben abwarten, dann seine Unterlagen einreichen, die Situation wird geprüft.

Wenn ihr alles richtig gemacht habt, werdet ihr auch keine Sanktionen zu erwarten haben.

lg, Dany

Hallo

ich will bestimmt nicht die Moralkeule rausholen, aber lt. Gesetz bist Du verpflichtet, sämtliche Angaben zu Vermögen, Einkommen u.s.w. zu machen, solange Du Alg II erhältst. (Vergl. § 60 SGB I).

ABer nur was ihr eigenes Einkommen usw. betrifft. Wenn das Kind genügend Unterhalt bekommt, dann bekommt es kein Alg II. Das Einkommen des Vater interessiert nur, insofern das Kind Alg II oder Unterhaltsvorschuss oder irgendeine andere staatliche Leistung erhält. Allerdings darf man keinesfalls vergessen, dass das Kind auch an den Kosten für Wohnung etc. anteilmäßig (d. h. zur Hälfte) beteiltigt wird!

Viele Grüße

PS
Außerdem wird ja der Teil des Kindergeldes, den das Kind nicht für seinen Unterhalt benötigt, der Mutter angerechnet. Insofern ist es schon interessant, wieviel Unterhalt dem Kind zusteht.

Aber die Arge ist nicht diejenige Institution, die die Höhe des Unterhaltes festlegt. Das tut das Jugendamt oder der Familienrichter. Wenn es da einen Unterhaltstitel gibt, das reicht vollkommen aus.

Der Ex-Mann oder Kindsvater einer alleinerziehenden Mutter gehört jedenfalls nicht zur Bedarfsgemeinschaft.

huhu Simsy,

ich bekams grad breit erklärt:

Der Ex-Mann oder Kindsvater einer alleinerziehenden Mutter
gehört jedenfalls nicht zur Bedarfsgemeinschaft.

das stimmt zwar, aber da vom Unterhalt des Vaters der anteilige Satz des Kindes abhängt, wird das Amt hinterher sein, dass der Vater seinen Höchstsatz zahlt. Daher fordern diese die Unterlagen des Vaters an, um richtige Berechnungen für das Kind durchführen zu können. Sollte der Vater nämlich mehr Unterhalt zahlen/zahlen können, wird der Anteilige Hartz-IV-Satz geringer.

lg, Dany

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Hallo Dani!

gehört jedenfalls nicht zur Bedarfsgemeinschaft.

das stimmt zwar, aber da vom Unterhalt des Vaters der anteilige Satz des Kindes abhängt, wird das Amt hinterher sein, dass der Vater seinen Höchstsatz zahlt. Daher fordern diese die Unterlagen des Vaters an, um richtige Berechnungen für das Kind durchführen zu können. …

Ok, dann würde ich aber lieber eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen und die die Unterhaltshöhe feststellen lassen.

Das Jugendamt ist in solchen Dingen wesentlich unkomplizierter und kompetenter. Die Argen vertun sich doch andauernd.

Und wenn das Jugendamt den Unterhalt feststellt, dann müsste es ja wohl ausreichen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Der Kindsvater kann auch selber zum Jugendamt gehen und die Unterhaltshöhe titulieren lassen. Der Unterhaltstitel ist rechtskräftig. Was die Argen da feststellen, wohl eher nicht.

Also, noch mal zum Merken:

Was ihr braucht, ist ein Unterhaltstitel!

Viele Grüße

huhu Simsy,

das wurde gemacht, wir hatten das per Beistandschaft machen lassen, das war nach der Anfrage jedoch schon 1-2 Jahre her.

Mit dem Unterhaltstitel habe ich mich persönlich noch nicht befasst, ich werde mich mal erkundigen. Wenn du sagst, dass die ArGe das nicht undbedingt richtig berechnet wäre das sicher hilfreich.

danke und lg, Dany

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Hi Dany

das war eigentlich an die Fragestellerin Julia gerichtet.

Dir würde ich eher raten, falls es noch geht, so eine Strafe von 250 Euro nicht anzunehmen und dagegen zu klagen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du verpflichtet bist, dauernd das Einkommen des Kindsvaters zu überprüfen und mitzuteilen.

das wurde gemacht, wir hatten das per Beistandschaft machen lassen, …

Das ist doch dann der Job der Beistandschaft, wenn du eine hast, die Unterhaltshöhe immer wieder neu zu berechnen. Und es ist der Job des Kindsvaters, dieser Beistandschaft es mitzuteilen, wenn sich das Einkommen ändert. Hätte ich jedenfalls gedacht.

Und natürlich gibt es zweckgerichtete Zuwendungen. Ok, ist vielleicht so in der Form nicht so super glaubwürdig, aber andererseits, wenn man vorhat, die Arge zu hintergehen, dann lässt man sich einen Betrag in bar in schwarzen Koffern auszahlen, das ist doch völlig klar. Und wenn man jemanden bestraft, muss man ihm doch die kriminelle Absicht nachweisen, würde ich denken.

Viele Grüße