Wenn man einen Vertrag mit einem Kunden hat, in dem die Firma + Adresse (Vertragspartner) festgehalten wird und der Kunde für eine Rechnung die Rechnungsanschrift geändert haben möchte, kann man dies ohne eine Unterschrift des Kunden machen? Bspw. mit einer formlosen eMail?
Bei einer Namensänderung der Firma wird ja definitiv eine Unterschift gebraucht.
das kann man sogar telefonisch machen. Kritisch wird es halt nur wenn der Kunde sagt „Rechnungen? Die habe ich nie bekommen, die gingen an die falsche Adresse. Wer hat Ihnen gesagt dass sie die Adressen ändern sollen? Herr Meier? Der sagt das hätte er nie gesagt.“ Daher sollte man darauf bestehen dass solche Sachen schriftlich gemacht werden. Ob das nun Email oder Post oder Fax ist ist egal. Der Gesetzgeber sagt dazu nichts.