darf man als Privatperson bei der deutschen Post AG eine sogenannte „Anschriftenprüfung“ beauftragen oder steht diese Möglichkeit ausschließlich „Unternehmen“ zur Verfügung?
Danke im voraus für die Beantwortung
darf man als Privatperson bei der deutschen Post AG eine sogenannte „Anschriftenprüfung“ beauftragen oder steht diese Möglichkeit ausschließlich „Unternehmen“ zur Verfügung?
Danke im voraus für die Beantwortung
Hallo,
personenbezogene Daten darf der Postdienstleister nur weitergeben, wenn er dazu berechtigt ist, d.h. wenn die betroffene Person eingewilligt hat. Ausnahmen: Gerichte, Behörden. Dann darf der Postdienstleister die Daten aber an jeden weitergeben, es sei denn, die betroffene Person hätte die Einwilligung gezielt eingeschränkt.
Möglicherweise bietet der Postdienstleister diesen Service nur Geschäftskunden an. Das ist aber keine Rechtsfrage.
Gruß