Hallo zusammen,
in vielen Foren liest man das Problem der Tankstellenwegfahrer (also Leute die tanken aber nicht zahlen) und das Problem der Mitarbeiter, dass sie oft die Differenz zahlen müssen. Soweit so gut, aber anders rum:
Kann man sich dagegen wehren, im Nachhinein beschuldigt zu werden, dass man wegfährt ohne bezahlt zu haben…aber die Quittung nicht mehr hat und sich aber sicher ist gezahlt zu haben?
Ablauf: Video und Fotos, die das Tanken etc. bestätigen. Danach werden noch Einkäufe gemacht, die werden auch bezahlt und das wird von Tankstelle auch bestätigt. Nur die Tankrechnung selber hätte man nicht gezahlt…
Der Fahrer (dessen Identität eindeutig feststeht und auch nicht bezweifelt wird) ist sich aber sicher alles gezahlt zu haben und ist natürlich noch nie anderswo mal abgehauen. Und an sich ist es unlogisch Einkäufe zu zahlen (Getränke) aber die Tankrechnung nicht…
Nun existiert also eine angeblich offene Tankrechnung, eine heftige Zahlungsaufforderung wegen Nachforschung usw, und man wird zur Zahlung aufgefordert mit der Warnung vor Mahnbescheid usw.
Was hat man für Handhabe grundsätzlich gegen ein anwaltschaftliches Schreiben? Einspruch einlegen? Dann sagt der vermutlich: interessiert uns nicht, zahlen sie? Und dann?
Könnte mir einer bitte erzählen wie der rechtliche Ablauf in solchen Fällen ist?
Als Aussenstehender sehe ich eigentlich keine Handhabe gegen die Zahlungsaufforderung anzugehen, weil der Betroffene die Zahlungsrechnung nicht mehr hat (8 Wochen her)
Umgekehrt gesehen: Eigentlich kann doch jede Tankstelle hergehen, das behaupten mit Foto etc. weil die wenigsten die Tankrechnungen aufheben…und im nachhinein muss man dann deren Ansprüche akzeptieren, weil man es nicht beweisen kann?
Danke für Eure Hilfe
J.
Hallo,
IANAL
aber noch gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Solange dir Niemand zweifelsfrei eine Schuld beweisen kann, wird er imho vor Gericht schlechte Karten haben.
Gruß
Sticky
Hallo,
danke für die Antwort:
aber noch gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung. Solange
dir Niemand zweifelsfrei eine Schuld beweisen kann, wird er
imho vor Gericht schlechte Karten haben.
Wie meinst Du das? Die Tankstelle meint ja die Beweise zu haben, Foto, Video etc…nur selber können wir die ja nicht prüfen, ob z.b. danach einer noch getankt hat und weggefahren ist…oder eben, dass beide Quittungen (Tanken und Getränke) beglichen worden sind…weil die eben weggeworfen wurden (der Betroffene weiss das er getrennt gezahlt hat, weil die Getränke für jemanden anderen waren…)
Was tun?
tschau J.
Tach!
Was tun?
Die Videoaufzeichnung wird aller Voraussicht nach ein Datum und eine Uhrzeit aufweisen. Diese sich geben lassen und vom Tankstellenfuzzi sich das Kassenprotokoll für dieses Datum und die Uhrzeit vorlegen lassen. Wenn der Betroffene zur genannten Zeit dort etwas eingekauft hat, muss das im Kassenprotokoll stehen - und dann logischerweise auch die Bezahlung des Sprits. Wenn nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: entweder wurde der Sprit wirklich nicht bezahlt oder die Zahlung ist an der Kasse vorbeigelaufen.
Grüße
Heinrich
Videosystem bei tankstellen
Hallo J.,
da ich kürzliche im Videoraum einer Tankstelle eine PC gewartet habe, kann ich Dir sagen, wie deren System aussieht (Nach Aussage des Pächters wird dieses in vielen Tankstellen genutzt):
- Kameras für den Zapfsäulenbereich, Kameras für den Verkaufsbereich und eine Kamera, die direkt auf die Kasse gerichtet ist. Bei letzterer werden automatisch die Kassenvorgänge in Schriftform im Bild eingeblendet. Das ganze wird auch in dieser Form gespeichert. Bei der Kamera dort war von der Vildqualität sogar zu sehen, welche Scheine der Kassierer angegenommen und welche er ausgegeben hat. So soll wohl verhindert werden, dass die Angestellten an der Kasse vorbei abrechnen…
Ich würde deshalb an der Stelle des Beschuldigten angeben, dass man sich nicht vorstellen kann, nicht bezahlt zu haben. Andererseits ließe man sich nach Vorlage der entsprechenden Videos gerne eines besseren belehren.
mit besten Grüßen
Steffen B.
Hallo,
Und
an sich ist es unlogisch Einkäufe zu zahlen (Getränke) aber
die Tankrechnung nicht…
das ist so ziemlich der älteste Trick, sich um die Spritrechnung zu drücken.
Gruß
Johannes
Hallo,
wenn mit Karte bezahlt wurde, wäre die Prüfung ganz einfach:
Kontoauszüge prüfen, da müssten dann ja zwei Abbuchungen von der Tankstelle drauf sein.
MfG
M.P.