Anschuldigung ohne beweise möglich?

Guten Tag,

jemand hat 5Jahre seinen Onkel unterstützt (einkaufen,zum Arzt fahren etc.). Leider musste er feststellen das dieser
kein netter Mensch ist. Deshalb hat er sich dazu entschlossen ihm seine meinung zu sagen und das ganze zu beenden. Jetzt scheint er das wohl als beleidigung aufzunehmen und droht ihm mit „du wirst schon sehen was du davon hast“
Er will ihn jetzt denunzieren wo es geht. Dabei hat er ihm das sachlich mitgeteilt jede beleidigung vermieden.
Aber jetzt kam die erste Drohung er will den Unterstützer beim Arbeitsamt anschuldigen das er von ihm Pflegegeld bekommen hab. Was nicht stimmt und was er auch gar nicht beweisen kann, da nie welches gezahlt wurde.
Kann er mit dieser Behauptung beim Amt etwas erreichen?

Auch beim Arbeitsamt und beim Jobcenter sind sämtliche Einkünfte anzugeben, die Einfluss haben auf die Leistungen namens ALG I und ALG II („Harzt IV“):

SGB I § 60 Angabe von Tatsachen
„(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind […]“

Wenn nun ein Bürger A beim Amt angibt, „Bürger B hat von mir / von Bürger Y / Einkünfte erhalten“ in Geld oder Geldeswert (also bar oder als Scheck oder Überweisung oder auch in Geldeswert per Waren wie Couch/TV/Essen usw.), oder auch Geld für Pflege,

dann muss das Amt dem nachgehen - wenn nicht von Vorneherein klar ist, dass der Bürger A spinnt.

Das ist meist unangenehm für den beschuldigten Bürger B. Deshalb sollte solch ein Steit immer besser im Vorhinein beigelegt werden.

Wenns nu nich geht, dann halt nicht. Das Amt muss dann im Grunde den Bürger B befragen, als Ersten. Und wenn der dann die Sache klar erklären kann, dann hat sich das.

Beweise braucht zunächst keine der Seiten: Weder A noch Amt noch B. Das Amt muss aber kucken, watt iss, wenn Vorwürfe nicht ganz aus der Luft gegriffen zu sein scheinen. So wie wenze sachst, „Der C hebt nie die Kacke von seim Hund auf!“

Und dann wird man sehen. Hat man nix Böses getan, passiert auch selten was. Aber unangenehm ist es immer. Wie schon Wilhelm Busch schrieb, ach nein, et war Schiller:

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben,
wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt. (Tell)

Friedrich von Schiller

deutscher Schriftsteller (1759 - 1805)
Quelle: Wilhelm Tell IV, 3"

Gruß aus Berlin, Gerd

Das heisst Bürger A kann sich immer wieder neues einfallen lassen um Bürger B zu ärgern ohne selber probleme zu bekommen?
Was kann Bürger B tun der nur seine ruhe haben möchte vor Bürger A?

Vielen Dank und gruß der Buddhi

Wie ich oben schon schrieb: „… dann muss das Amt dem nachgehen - wenn nicht von Vorneherein klar ist, dass der Bürger A spinnt.“ Das wird vielleicht schon nach der ersten haltlosen Anschuldigung klar, spätestens aber nach der dritten.

Darüberhinaus kann ein Bürger einen anderen Bürger auf Unterlassung verklagen - gegebenenfalls auch vorher oder stattdessen ihn abmahnen und dabei eine Unterlassungserkllärung verlangen, am besten eine strafbewehrte -, falls weiterer zivilrechtlicher Schaden droht.

Und strafrechtlich gibt es noch ditt da: „Die falsche Verdächtigung (oder auch: Falschverdächtigung) ist eine Straftat nach § 164 des deutschen StGB.“ Sowas nimmt die Polizei auf. Hört sich eigentlich passend an:

"(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen."

Gruß aus Berlin, Gerd

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