Hallo Zusammen,
angenommen der Steuerpflichtige A bemerkt bei der diesjährigen Erstellung seiner Steuererklärung, dass er im letzten Jahr bei der Erklärung Unterlagen vergessen hat einzureichen.
Dabei handele es sich z.B. um Fortbildungskosten für das Jahr 2007.Könnte der A diese noch in der Steuererklärung für 2008 geltend machen?
Bzw. könnte A diese noch anderweitig „anrechnen“ lassen?
Liebe GRüße,
Horde