Hallo
Ich weiß nicht, ob das Thema hier her gehört. Ich habe keine passendere Rubrik gefunden.
Mich würde interessieren, woher ich Information bekommn kann, was die Ansiedlung einer Fleich verarbeitenden Fabrik, in unmittelbarer Nachbarschaft eines reinen Wohngebietes, für Auswirkungen hat. Besonders in Bezug auf Geruchsbelästigung, Frischwasser- und Abwasserproblematik. An- und Abfahrt des Lieferverkehrs ect, ect, ect.
Gruß
Anni
Mich würde interessieren, woher ich Information bekommn kann,
was die Ansiedlung einer Fleich verarbeitenden Fabrik, in
unmittelbarer Nachbarschaft eines reinen Wohngebietes, für
Auswirkungen hat. Besonders in Bezug auf Geruchsbelästigung,
Frischwasser- und Abwasserproblematik. An- und Abfahrt des
Lieferverkehrs ect, ect, ect.
Ich glaube nicht, dass es irgendwo eine Liste gibt, in der das nach dem Muster aufgeführt wird „eine Wurstfabrik von der und der Größe ist so weit zu riechen und am Tag fahren so und so viele Lkw dort ein“.
Ich nehme mal an, dass es um einen konkreten Fall geht, in dem in deiner Nachbarschaft so etwas errichtet werden soll. Dagegen kann man grundsätzlich auf zwei Wegen vorgehen, politische und verwaltungsrechtlich.
Verwaltungsrechtlich: Zunächst kannst Du auf dem Bauamt Einsicht in den Bebauungsplan des Gewerbe- oder Mischgebiets nehmen, in dem die Fabrik entstehen soll. In diesem Plan, genauer gesagt im Text-Teil steht, welche Gewerbe dort zugelassen sind. Entweder ist danach die Fleischfabrik möglich oder nicht.
Ist sie nicht möglich, dann muss das Kommunalparlament (oder Stadtrat oder Gemeindevertreterversammlung, Name je nach Bundesland) eine Abweichung beschließen. Das ist bei so einer schwerwiegenden Änderung mit einem Beteiligungsverfahren verbunden. In diesem Beteiligungsverfahren haben alle Bürger in einer bestimmten Frist die Möglichkeit, ihre Einwände zu formulieren. Dabei müssen sie sich nicht auf irgendwelche Gutachten stützen, sondern es reicht, wenn sie formulieren, dass sie Beeinträchtigung durch Lärm/Geruch/Verkehr befürchten. Wenn der B-Plan die Fleischfabrik ermöglicht, kann sie im Prinzip ohne Beteiligungsverfahren und sogar ohne ausdrückliche Genehmigung der Kommune gebaut werden. Allerdings nur im Prinzip. Denn ab einer gewissen Größe ist auf jeden Fall ein Genehmigungsverfahren nötig. Das dürfte bei einer regelrechten Fabrik in den meisten Fällen so sein und läuft eventuell nicht über die Kommune, sondern über eine höhere Ebene (Landkreis, Regierungspräsidium, Planungsverband). Spätestens dort gibt es auch wieder ein Beteiligungsverfahren.
Die Anwohner erhalten also mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gelegenheit für Einwände. Diese kann die Kommune allerdings relativ leicht beiseite fegen, wenn sie wirklich entschlossen ist, die Fabrik zu bekommen. Allerdings sind in dem Fall wieder die Bürger am Zug, die dann nämlich beim Verwaltungsgericht Klage erheben können, mit der Begründung, dass die Kommune die einwände nicht ausreichen gewürdigt hat. Sollte aber jemand mit einer guten rechtschutzversicherung machen. Wenn die Einwände der Bürger nicht vollkommen haltlos sind, dann kann das Gericht tatsächlich ein Gutachten erzwingen, mit dem konkret überprüft wird, wie es um die Beeinträchtigungen aussieht. Wenn man da nicht gegen die Fabrik ankommt, kann man natürlich Rechtsmittel einlegen und durch die Instanzen gehen.
Politisch: Man sollte sich im Parlament Verbündete gegen die Ansiedlung suchen, meist wohl die Opposition oder irgendwelche Splittergruppen. Denn Parlamentarier haben einige rechtliche Möglichkeiten, um die Verwaltung zu nerven. Auch Orts- oder Stadtteilbeiräte können hilfreich sein, ebenso lokale Kreistags und eventuell auch Landtagsabgeordnete. Zudem sollte man sich mit mehreren Nachbarn zusammenschließen, vielelicht sogar eine regelrechte Bürgerinitiative gründen und natürlich die Presse einschalten. Es lohnt sich auch, bei Beteiligungsverfahren genauer hinzuschauen, wer außerdem noch einwände erhoben hat, beispielsweise Naturschutzverbände, benachbarte Firmen oder andere Ämter. Die sollte man dann auch mit ins Boot holen.
da gibt es richtlinien,die beim bauamt oder planungsamt angefragt werden können oder bei der gewerbeaufsicht(regierungsbezirk)-google!!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das Problem hierbei ist aber, dass das betreffende Gelände im Regionaplan als „zukünftiges Gewerbegebiet“ ausgeschrieben ist. Jetzt soll über ein Bauleitverfahren die Ansiedlung eines Fleischwerkes durchgedrückt werden und das im Eilverfahren.
Hallo Anni,
„Anhaltspunkte für die zwischen Gewerbe- und Wohngebieten einzuhaltenden Abstände gibt der Abstandserlass des Landes Nordrhein-Westfalen, der in einer überarbeiteten Fassung am 2. Juli 1998 veröffentlicht wurde. Die vorige Fassung wurde von der baden-württembergischen Landesregierung zur sinngemäßen Anwendung in Baden-Württemberg empfohlen, sodass davon auszugehen ist, dass auch mit der neuen Version so verfahren wird. Der Abstandserlass teilt 212 Anlagearten in sieben Abstandsklassen ein, für welche der Abstand der jeweiligen Anlage von einem benachbarten Wohngebiet festgesetzt wird.“ http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/st…
Den Abstandserlass NRW findest du hier. Als Richtmaß wird er übrigens auch in anderen Bundesländern verwendet. http://www.umweltschutzrecht.de/recht/luft/laender/n…
Da du nicht geschrieben hast, was du unter unmittelbar verstehst (ist wahrscheinlich subjektiv gemeint), und welche Kapazität die Fabrik haben soll, musst du dich selbst durch den Erlass und seine Anlagen kämpfen.
In dem Erlass werden dir nicht die Beeinträchtigungen, aber einzuhaltende Abstände genannt, die nur bei sehr guten Argumenten unterschritten werden dürfen.
Ich hoffe, das hilft dir erst einmal weiter. Du kannst dann ja später konkreter nachfragen.
Grüße
Ulf
da gibt es richtlinien,die beim bauamt oder planungsamt
angefragt werden können oder bei der
gewerbeaufsicht(regierungsbezirk)-google!!
Hallo hansgress,
lass es sein, darauf hinzuweisen, dass irgendwo etwas zu finden ist. Dies ist ein Expertenforum. Der Hinweis auf Google nützt Anni nichts, wenn du ihr nicht einmal einen Hinweis gibst, nach was sie suchen soll.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf
vielen Dank für deine Hilfe. Ich denke die Infos können uns weiterhelfen.
Ich schick dir eine ausführliche PM mit den Daten.
Gruß Anni
Ich schick dir eine ausführliche PM mit den Daten.
Hallo Anni,
die 16 ha sagen nichts zur Betriebsgröße im Sinne der Verarbeitungskapazität. Bei der Fläche hast du wahrscheinlich die Größe der ausgewiesenen gewerblichen Fläche benannt, auf der sich verschiedene Betriebe ansiedeln können.
Grüße
Ulf
Bei den 16 ha handelt es sich um genau das Gelände, das die Firma kaufen möchte um dort anzusiedeln. Ich habe dir eine PM geschickt wo alles genau erläutert ist.
Gruß
Anni
Ich habe dir eine PM
geschickt wo alles genau erläutert ist.
Hallo Anni,
deine E-Mail enthielt keine Anlage.
Grüße
Ulf
PM = Pressemitteilung?
lass mich doch auch ein bisschen was schreiben–ich bin doch auch EXPERTE.