Anspar-AfA bei gebrauchten Neufahrzeugen

hallo,

U hat ein problem mit dem finanzamt. es erkennt die sonderabschreibung nicht an, da das erworbene fahrzeug nicht neu sei.

bei einer tageszulassung ist die anerkennung kein problem, aber offensichtlich bei einer längeren zulassung, obwohl der verkäufer (autohändler) das fahrzeug nur zugelassen hatte, um einen umbau vorzunehmen.

die laufleistung zu probefahrten war lediglich 80km !

hat jemand ne hilfe parat

gruß inder

Man könnte da § 1b (3) UStG zur Argumentation heranziehen!

Man könnte da § 1b (3) UStG zur Argumentation heranziehen!

pow, danke für den tip, aber 6000 km halte ich da für sehr weit ausgeholt… denke nicht, dass hier eine verbindung zwischen dem UStG und dem EStG als begründung herhalten kann…

Hallo,

ich zitiere mal kurz die EStR zu § 7g.

Absatz 6 Satz 5 : Ein WG ist für den Erwerber neu, wenn es der Veräußerer in neuem Zustand, zum Zwecke der Veräußerung angeschafft hat.

Der Kfz-Händler schafft Kfz für seinen Hof zur Besichtigung an.
Ist der wirtschaftliche normale Vorgang. Ob der Erwerber ein farbrikneues Kfz bestellt oder er ein Kfz kauft, das bereits beim Kfz-Händler vorrätig ist, macht für den Erwerber keinen Unterschied.

und vor allem Satz 7: Die Erprobung durch den Hersteller zur Prüfung der Funktionsfähigkeit des WG ist unschädlich, wenn sie über das notwendige Maß nicht hinausgeht.

80 Km Fahrleistung durch den Veräußerer dürften das notwendige Maß bei Weitem nicht überschreiten. Es gibt auch Vorführwagen, welche mehrere tausend Km drauf haben, da würde ich dem Finanzamt Recht geben, aber nicht bei 80 Km.

Gruß
Lawrence